Weniger wäre mehr: Zum Rundfunkurteil vom 18. Juli 2018
Wie wohl nicht anders zu erwarten, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem jüngsten Rundfunkurteil seine bisherige Linie nicht verlassen, nämlich Bestand und Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu garantieren, egal, was auch passiert. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist damit im Grundsatz auf absehbare Zeit gesichert, wenn sich auch in Zukunft noch über die Höhe des Beitrags…