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Home Politik

Sozialen Frieden sichern – Erbschaften besteuern

Gerd Eisenbeiß Von Gerd Eisenbeiß
10. Juni 2024
Schloß

Ich weiß nicht, ob auch in Deutschland die Vermögensverteilung immer steiler wird, ich bin aber sicher, dass sie schon heute unerträglich steil ist und zu Recht als ungerecht empfunden wird. Ein Zitat aus den 20er Jahren des letzten Jahr-hunderts (von Tucholsky?) sagt, die Vererbung großer Vermögen sei ein erstran-giger gesellschaftlicher Skandal – richtig!
Um präziser zu sein: es geht um jene Erbschaften, die politische Macht be-deuten und nicht um das Häuschen, das die Kinder erben. Als die Bundeskanzlerin 2012 das deutsche Volk um Vorschläge bat, habe ich mich mit einigen Ideen im Rahmen dieses sog. Deutschlanddialogs beteiligt – leider ohne Resonanz. Mein Vorschlag Nr. 1 war dabei überschrieben „Generationengerechtigkeit durch praktikable, liquiditätsschonende Erbschaftssteuer“ und wie folgt begründet: Deutlich höhere Erbschaftssteuern sind eine zentrales Element, die Vermögens-divergenz zwischen Arm und Reich zu korrigieren. Da die Gesellschaft Anteil am Entstehen von Vermögen hat, muss sie auch stärker erbberechtigt werden. Die Erbschaftssteuer ist dabei der Vermögenssteuer überlegen, da sie weit weniger Verwaltungsaufwand erfordert, etwa eine jährliche Vermögensbewertung.
Erbschaftssteuern sind ein Element der Generationengerechtigkeit, weil sie Aus-gleich schafft zwischen denen, die immer größere leistungslos erworbene Vermö-gen anhäufen und denen, die ausschließlich die Schuldenberge anteilig zu bewälti-gen haben; geringe Erbschaftssteuern widersprechen demgegenüber dem Leis-tungsprinzip, nach dem Wohlstand durch Leistung und nicht durch Todesfälle von Verwandten zu erwerben ist.
Ein Hemmnis der Erbschaftssteuern ist das mögliche Liquiditätsproblem von Vermögen, das in Unternehmen gebunden ist. Mein Vorschlag: eine zu schaffende Treuhandeinrichtung übernimmt als stiller Teilhaber jene gewinnbeteiligten An-teile, die im Erbfall nicht unmittelbar entrichtet werden können. Die Erben ha-ben ein Vorkaufsrecht auf Wiedererwerb der Treuhands-Anteile. Die Treuhand hat die Anteile nach zehn Jahren am Markt zu veräußern.

Dieser Vorschlag macht das moralisch gebotene Miterben der Gesellschaft praktikabel, ohne eine übermächtige Staatsholding zu schaffen.
Heute im Jahr 2024 ist höchste Zeit, das Thema wieder auf die Tagesordnung zu bringen – nicht, weil von der auf liberales Gelb geschalteten „Ampel“ gesetz-geberische Initiativen zu erwarten wären, sondern weil dies für die Kräfte der demokratischen linken Mitte ein Flaggschiffprojekt werden könnte von hohem reformerischen Wert, ja es gehört in den Mittelpunkt sozialdemokratischer Identität und ökologischen Verantwortungsbewusstseins! Und Liberale und Kon-servative, die das Leistungsprinzip als zentralen Wert hoch halten, geraten zu-mindest in Widersprüche, wenn sie das bisherige Erbrecht verteidigen.
Wichtig ist eine solche Erbschaftsteuerreform auch im Hinblick auf den Inves-titionsbedarf zur Sanierung und ökologischen Transformation der öffentlichen Infrastruktur – das bedeutet, dass es nicht um die Finanzierungsmöglichkeiten von Sozialleistungen für Kinder, Alte und Arme geht! In grober Abschätzung der so mobilisierbaren Mittel komme ich auf die bescheidene Größenordnung von 60 Mrd. € pro Jahr, d.h. das 6-fache des derzeitigen Aufkommens der Erbschafts-steuer; gemessen am gesamten leistungslosen Einkommen von Erben und Be-schenkten von über 300 Mrd. € pro Jahr blieben auch 60 Mrd. im Bereich von 2% statt bisher lächerlichen 0,3 %.
Es wäre also keine Enteignungsrevolution, sondern eine vernünftige Fortsetzung gesellschaftlicher Evolution.

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