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AfD – Kurioses und Kriminelles vom rechten Rand #Update 13

Redaktion contra AfD Von Redaktion contra AfD
11. April 2025
Maskierte Spielfigur mit Sack. Symbolbild für "Gangster"

Verurteilt wegen Verleumdung – AfD in altbekannter Opferrolle
David Bendel ist Chefredakteur des rechten Online-Kanals Deutschlandkurier und ein verurteilter Mann. Zu 7 Monaten Gefängnis auf Bewährung hat ihn das Amtsgericht Bamberg verurteilt. Das Gericht sah den Strafbestand der Verleumdung nach § 188 Strafgesetzbuch als erfüllt an. Bendel hatte auf dem X-Kanal des Deutschlandkuriers ein manipuliertes Foto von Innenministerin Nancy Faeser gepostet. Sie hielt dabei ein Schild in der Hand, auf dem geschrieben stand: „Ich hasse die Meinungsfreiheit“. Diese Manipulation war nicht zu erkennen, stellte das Gericht fest. Die Fotomontage stellt aus Sicht des Gerichts eine bewusst unwahre und verächtlich machende Tatsachenbehauptung dar. Im Originalbild stand „We remember“ als Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus.
Zum Prozess kam es übrigens nur, weil Bendel Widerspruch gegen einen zuvor erteilten Strafbefehl eingelegt hat. Er kündigte jetzt auch an, in Berufung gehen zu wollen. Sein Meme sei Satire gewesen.
Erregt zeigen sich eine ganze Reihe von AfD-Abgeordneten, die mal wieder die „Meinungsfreiheit“ in Gefahr sehen und die Justiz als Willkürapparat der Mächtigen bezeichnen. Storch, Brandtner, Krah und andere bedienen die gern genommene Opferrolle, wenn es um einen der Ihren geht. Übrigens teilweise mit dem gleichen Meme – mal sehen, ob da auch die Staatsanwaltschaft tätig wird.

Neonazi ermordet Freundin
Eine 17-Jährige aus Wetzlar wurde von ihrem 32-jährigen Neonazi-Freund erschossen. Francesco M. war einschlägig bekannt; er wurde laut Frankfurter Rundschau 2010 wegen eines Brandanschlags auf das Haus eines gegen rechts engagierten Pastoralreferenten zu einer Gefängnisstrafe von 5 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Hintergrund der aktuellen Tat war laut Bericht, dass die 17-Jährige sich trennen wollte – ein Femizid. M. erschoss sich nach der Tat selbst.

Ex-Weidel-Mitarbeiterin wegen Entführung vor Gericht
Die AfD-Politikerin Andrea Zürcher wurde jüngst wegen Freiheitsberaubung verurteilt. Zürcher war Kandidatin der Rechtsaußenpartei im Wahlkreis Waldshut-Tiengen. Die frühere Mitarbeiterin von Alice Weidel hatte einen Bekannten ihres Sohnes mit einer Schreckschusspistole in ihrer Gewalt gehalten. Sie wollte so herausbekommen, wer an einer Attacke auf ihren Sohn beteiligt war. Das Gericht entschied auf eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 60 Euro.

AfD scheitert gegen Malu Dreyer vor dem Rheinland-Pfälzischen Verfassungsgerichtshof
Malu Dreyer, ehemalige Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, hatte auf der Internetseite des Landes die AfD kritisiert: „Die Politik der AfD und ihrer rechtsextremer Netzwerke macht ganz vielen Menschen in Deutschland Angst. Das dulden wir nicht.“
Die AfD sah darin einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot der Ministerpräsidentin und zog vor Gericht. Das Gericht konnte das im Grunde nachvollziehen, wertete Dreyers Kritik aber als gerechtfertigt. Denn Dreyer habe die AfD nachvollziehbar als verfassungsfeindlich eingeschätzt und mit ihrer Kritik die Verfassung verteidigt. Und das sei rechtens.
Mit diesem Spruch weicht die Kammer des Verfassungsgerichtshofs von der bisherigen Rechtsprechung ab und läutet vielleicht eine neue Bewertung von Kritik an der AfD ein.

Dick Pic mit Pistole – AfD-Lokalpolitiker kam glimpflich davon
Vor dem Amtsgericht Fürstenwalde musste sich ein ehemaliger Berufssoldat der Bundeswehr verantworten. Ihm wurde Befehlsverweigerung, unerlaubtes Verlassen des Postenbereichs als wachhabender Offizier und unrechtmäßiger Gebrauch der Dienstwaffe vorgeworfen.
Der Mann soll, so die Anklage, sich von seinem Wachposten entfernt, sich in einem separaten Raum begeben und sich entkleidet haben. Er habe dann Selfies gemacht, nur mit der Waffe bekleidet. Die Märkische Oderzeitung beschreibt es so: „… mit der Dienstwaffe an seinem Geschlechtsteil Selfies angefertigt.“ Und dann an die Freundin gesandt.
Am Ende der Verhandlung beließ es die Richterin bei der Zahlung von 1000 Euro an die Stiftung Frankfurter Löwenkinder und fand allerlei Gründe, die Anklagepunkte zu entkräften, um das Verfahren einzustellen. Was die Freundin des heutigen AfD-Stadtrats zu den Bildern sagte, wurde im Prozess nicht erörtert.

Bildquelle: Pixabay

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