Sachsen-Anhalt – AfD versinkt in Schlammschlacht. Vorwürfe auch gegen Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund.
Jan Wenzel Schmidt gegen das Parteiestablishment, die sogenannte „Pokerrunde“ – und umgekehrt: Ein parteiinterner Streit rückt bei der gesichert rechtsextremen AfD Sachsen-Anhalt immer stärker in den Vordergrund.
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, hat Schmidt seine Drohung wahr gemacht und fünfzehn Seiten lange Vorwürfe an Medien versandt. Schmidt, ehemaliger Generalsekretär des Landesverbands, früher auch Landesvorsitzender der AfD-Jugend und Landtagsabgeordneter, ist heute Bundestagsabgeordneter.
Der Landesverband hat ihn ausgeschlossen; ob das Bestand hat, prüft nun das Bundesschiedsgericht. Der Landes- und Fraktionsvorstand – also die „Pokerrunde“ – wirft ihm im Wesentlichen vor, seine Ämter genutzt zu haben, um private Geschäfte tätigen zu können. Schmidt bestreitet dies und hält nun dagegen. Er glaubt, sich unbeliebt gemacht zu haben, weil er sich einer „reinen klaren Anweisung im Zusammenhang mit der Verhinderung von Direktmandaten zur Bundestagswahl“ nicht unterworfen habe. Er selbst holt nun zum Gegenschlag aus.
T-Online und der MDR berichten aktuell über Systeme, in denen ganze Familien und Verwandte mit Jobs versorgt worden sein sollen. Demnach soll auch der Vater von Ulrich Siegmund ein Gehalt von 7.000 Euro im Monat erhalten haben. Er sei bei einem anderen Abgeordneten beschäftigt gewesen. Bundestags- und Europaparlamentsmandate würden als „Milchkühe“ betrachtet, um Bekannte und Familienmitglieder mit Geld zu versorgen.
Schmidt wirft darüber hinaus Parteikollegen vor, seit Jahren bei Fahrtkostenabrechnungen und Reisen unsauber gearbeitet zu haben; Dienstliches sei mit Privatem vermischt worden. So sei ein Besuch in Straßburg mit einem privaten Besuch im Disneyland verlängert worden. Dem AfD-Landesvorsitzenden Martin Reichardt wirft er vor, an einer Veranstaltung der New Yorker Republikaner auf Kosten einer privaten Firma teilgenommen zu haben. Reichardt bestreitet, Unrechtmäßiges getan zu haben.
Schmidt wiederum wird mit eidesstattlichen Erklärungen belastet, die belegen sollen, dass er selbst Scheinverträge über sein Mandat abgeschlossen habe. So sollen Mittel aus dem Bundestag veruntreut worden sein.
Ulrich Siegmund hat mit den Enthüllungen kein Problem. Er begründet die Notwendigkeit, Stellen mit Familienmitgliedern zu besetzen, damit man nicht vom Verfassungsschutz unterwandert werde.
Washington – AfD in den Epstein Files erwähnt
Die AfD hat es tatsächlich in die Epstein Files geschafft. Sie wird in einem dokumentierten Chatverlauf zwischen Jeffrey Epstein und Steve Bannon erwähnt. Der rechtsradikale frühere Berater von Präsident Trump ließ sich darin darüber aus, dass die AfD das Einfallstor für alle Europa- und Deutschland Feinde sei. Bannon ließ nie einen Zweifel daran, dass die AfD geeignet sei, das demokratische System in der Bundesrepublik zu destabilisieren.
Bayern – AfD-Politiker Halemba verurteilt, dennoch Listenplatz 1 bei der Kommunalwahl in Würzburg
Wegen Geldwäsche und gemeinschaftlicher Nötigung ist der bayerische AfD-Abgeordnete Daniel Halemba zu einer Geldstrafe von 30.400 Euro verurteilt worden. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wegen Volksverhetzung und Sachbeschädigung sah das Gericht als nicht erwiesen an, auch wenn man sie dem Angeklagten zutraute.
Die Vorsitzende des Jugendschöffengerichts, Gudrun Helm, ließ es sich nicht nehmen, das Verhalten des Rechtsradikalen deutlich zu bewerten. Die Verteidiger Halembas hatten mehrfach insinuiert, das Gericht handele auf Weisung der Bayerischen Staatskanzlei, der Prozess sei politisch motiviert. Dies sei – so die Richterin – „eine groteske Verharmlosung von tatsächlich politisch Verfolgten, die Land, Familien und nicht selten ihr Leben verlieren“.
Halemba, der sich im Gericht kaum äußerte, dafür aber regelmäßig in sozialen Medien das Gericht kritisierte, kündigte an, weiter für einen Freispruch zu kämpfen. Auch die Staatsanwaltschaft wird Rechtsmittel einlegen.
Überraschend ist, dass das Verfahren innerparteilich keine negativen Konsequenzen hatte: Der in Polen geborene Halemba wurde auf Listenplatz 1 bei der Kommunalwahl in Würzburg aufgestellt. Ein klares Signal: Kriminelle Rechtsextreme mit Nähe zur Identitären Bewegung haben bei der AfD keine Einschränkungen zu befürchten.
Sachsen – Landtagsabgeordneter abgeführt
Es hatte etwas Einzigartiges: Saaldiener führten den Landtagsabgeordneten Jörg Dornau aus dem Raum, nachdem seine Immunität aufgehoben worden war. Parallel durchsuchten Beamte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Leipzig die Wohn- und Geschäftsräume des Unternehmers. Dornau selbst musste sich ebenfalls einer Kontrolle unterziehen.
Hintergrund sind die Unternehmungen des MdL in Belarus, wo er als Agrarunternehmer tätig ist. Konkret geht es um einen Stapler mit ausfahrbarem Arm, der entgegen den EU-Sanktionen nach Belarus gelangte. In der Zollanmeldung soll Kasachstan als Zielland angegeben worden sein.
Für Dornau ist der Kontakt zu Strafermittlungsbehörden nichts Neues. Gegen ihn wurde unter anderem ermittelt, politische Gefangene beschäftigt zu haben. Die Ermittlungen wurden eingestellt, da „kein Anfangsverdacht hinsichtlich in Deutschland verfolgbarer Straftaten“ festgestellt werden konnte. Bestätigt wurde hingegen ein Ordnungsgeld in Höhe von 20.862,27 Euro an die Landeskasse, da Dornau seine Beteiligung an dem Agrarunternehmen nicht fristgerecht gemeldet hatte.
Berlin – AfD verliert vor dem Verfassungsgericht
Die AfD hatte per Organklage versucht, einen größeren Fraktionsraum zu erstreiten. Angeblich sei der von der Bundestagsverwaltung zugewiesene Raum zu klein. Karlsruhe sah jedoch keine Einschränkung der Fraktionsrechte. Das Gericht erklärte, dass der Saal keine „Silbermedaille“ für die zweitgrößte Fraktion darstelle.
Die SPD darf den Saal behalten, benannt nach Otto Wels, dem Abgeordneten, der sich der NSDAP mit den Worten entgegen stellte:
„Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht.“
Schleswig-Holstein – Günther gewinnt gegen NIUS vor Gericht
Daniel Günther brachte es auf den Punkt, als er das Portal NIUS scharf kritisierte und als demokratiegefährdend einordnete. Günther erklärte, in den Artikeln, die er wahrnehme, stimme nichts; sie seien „vollkommen faktenfrei“.
Der kritisierte Chefredakteur Julian Reichelt wollte diese Kritik nicht auf sich sitzen lassen und zog vor Gericht. NIUS sah die Neutralitätspflicht des Ministerpräsidenten verletzt.
Dem Antrag auf Unterlassung folgte das Verwaltungsgericht in Schleswig jedoch nicht. Günther habe nicht als Ministerpräsident gesprochen, sondern als Parteipolitiker. NIUS, das sich vom einschlägig bekannten Rechtsanwalt Steinhöfel vertreten lässt, hat angekündigt, gegen die Entscheidung vorzugehen.
Mecklenburg-Vorpommern – OB-Kandidatin der AfD will nicht über früheren Job für einen Escort-Service aus Abu Dhabi sprechen
Petra Federau will Oberbürgermeisterin von Schwerin werden. Die AfD-Politikerin ist Vorsitzende der AfD-Fraktion im Stadtrat und zugleich Landtagsabgeordnete. Dort agiert sie als energiepolitische Sprecherin der Fraktion und – man höre und staune – auch als kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin.
2016 flog Federau wegen parteischädigenden Verhaltens von der Landeswahlliste. Damals wurde bekannt, dass sie für einen Escort-Service aus Abu Dhabi tätig war, indem sie Prostituierte anwarb und diese teilweise auch nach Abu Dhabi begleitete.
Mit dieser selbst bei Wikipedia dokumentierten Geschichte hat Federau offenbar Probleme: Sie brach ein TV-Interview ab, als sie nach dieser Tätigkeit gefragt wurde.
Bayern – Mörder als AfD-Mitglied und Kandidat
In Bayern steht demnächst die Kommunalwahl an, und natürlich versucht auch die AfD, möglichst viele Sitze zu erringen. In München müssen die Rechtsextremen jedoch mit weniger Kandidaten auskommen. Die Aufsichtsbehörden strichen einen von der Partei vorgeschlagenen Kandidaten von der Liste.
Der Mann war 2005 wegen Mordes verurteilt worden: Er hatte eine 88-jährige Nachbarin erdrosselt. Der heute 47-Jährige wurde zu lebenslanger Haft verurteilt und befindet sich inzwischen auf Bewährung. Teil der Strafe ist es, sich nicht um ein öffentliches Mandat bewerben zu dürfen.
Dem Kreisverwaltungsreferat fiel auf, dass der AfD-Kandidat die Voraussetzungen für eine Kandidatur nicht erfüllt. Die AfD München wusste angeblich nichts über die Vorgeschichte ihres Kandidaten.












