Auf der Klausurtagung der AfD-Bundestagsfraktion im Sommer 2025 wurde verabredet, sich insgesamt gemäßigter zu geben. In einem Verhaltenskodex wurde der Anspruch „zur Regeltreue und Rechtsstaatlichkeit“ formuliert. Wenige Monate später kann bilanziert werden: das Gegenteil ist der Fall.
Einige Beispiele zeigen das:
Offiziell gibt es zu Bewegung der „Identitären“ einen Abgrenzungsbeschluss. Der Anführer dieser „Remigrations“-Kräfte, der österreichische Rechtsextremist, Martin Sellner, wird aber in der AfD gern hofiert. Zur Erinnerung: Sellner war der Referent auf dem Treffen in der Potsdamer Villa im November 2023. Das Bundesverwaltungsgericht hat Sellners „Remigrationskonzept“ als verfassungswidrig eingestuft. Das hinderte den Thüringer AfD-Chef, Björn Höcke, aber nicht, in sozialen Medien zu verbreiten, dass man Sellner nicht in den Rücken fallen solle, vor allem nicht aus „vermeintlich `taktischen` Gründen“.
Gesagt, getan – die AfD-Landtagsabgeordnete aus Brandenburg, Lena Kotré, und ihr Mann, der Bundestagsabgeordnete Steffen Kotrè, luden Sellner zu einer Veranstaltung nach Luckenwalde ein. Wenige Tage später traf sich Sellner im Landtag von Thüringen mit AfD-Abgeordneten. Alle diese Aktivitäten dienen dem Ziel der „Normalisierung durch anschlussfähige Provokation“(Sellner) der „Remigration“. In den Worten der AfD-Abgeordneten geht es um das Ziel „einer ethnokulturellen Gesellschaft“. Und: „Wer einbürgert, der muss auch ausbürgern können“ (L. Kortè)
Ein aktuelles Beispiel für Rechtsextremismus ist die Forderung der AfD-Fraktion im Landtag von Bayern, nach Trump-Vorbild eine deutsche ICE zu etablieren, eine Abschiebe-Polizei, die AFA „Asyl-,Fahndungs und Abschiebegruppe“. Dies wird von widerlichen, menschenfeindlichen Forderungen begleitet – so „einer abendlichen Ausgangssperre für Asylbewerber“, statt Geldleistungen solle es nur noch „Brot, Bett und Seife“ geben. Dies alles ist neben dem inhumanen Gehalt zutiefst verfassungswidrig.
Gemeinhin wird eine Organisation, die an der Zerstörung der öffentlichen Ordnung arbeitet, als kriminelle Vereinigung bezeichnet. Bei der AfD liegt der Vergleich nahe, da ihr Ziel, die Demokratie und den Rechtsstaat zu deformieren bzw. zu beseitigen, ebenfalls gegen gesetzliche Grundlagen verstößt, und zwar der wichtigsten Basis unseres Zusammenlebens, dem Grundgesetz. Wenn zudem viele ihrer führenden Mitglieder verurteilt, angeklagt bzw. in Ermittlungsverfahren verwickelt sind, ist jegliches Vertrauen in die Organisation unangebracht. Wer die AfD unterstützt, wählt oder ihr in irgendeiner Weise Sympathie entgegen bringt, kann demnach nur Überzeugungstäter oder unwissend bzw. schlicht überfordert und dumm sein.
Zu betrachten ist auch die Liste der verurteilten bzw. angeklagten oder verfolgten Täter aus den Reihen der AfD. Eine Auswahl:
- Sebastian Münzenmaier, Rheinland-Pfalz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD-Bundestagsfraktion, rechtskräftig wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung verurteilt.
- Erhard Brucher, MdB, Ermittlungen der Berliner Generalstaatsanwaltschaft wegen des Tatverdachts der Beleidigung und der Volksverhetzung. Der Mann soll einen sehbehinderten Mann rassistisch beschimpft haben.
- Matthias Moosdorf, MdB, Anklage wegen Zeigens des Hitlergrußes im Deutschen Bundestag.
- Raimond Scheirich, MdB, sowie weitere bayerische Landtagsabgeordnete – Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Augsburg wegen des Verdachts der Untreue und des Betruges.
- Maximilian Krah, MdB, Ermittlungen wegen des Verdachts der Bestechlichkeit als Mandatsträger im Europaparlament und der Geldwäsche in Zusammenhang mit mutmaßlichen Zahlungen aus chinesischen Quellen.
Alle Informationen stammen aus der SZ vom 15.01.2026. Die Aufzählung lässt sich fortsetzen. Selbstverständlich gilt für nicht abgeschlossene juristische Verfahren das Unschuldsprinzip.
Offiziell steht die AfD für Recht und Ordnung. Das steht aber im krassen Widerspruch zu ihrer Politik und dem Verhalten vieler ihrer Mandatsträger. Da passt es dann, dass sie Leute aus dem kriminellen Milieu anzieht. Das betrifft nicht nur Mitglieder bzw. Anhänger aus verbotenen rechtsradikalen Verbänden. An dem „Gipfeltreffen“ der AfD Baden-Württembergs am 14.1.2026 in Karlsruhe nahm Marcus Prinz von Anhalt (59) teil. Der Mann ist laut SZ vom15.1.2026 bekannt als Unternehmer im Rotlichtmilieu, für TV-Auftritte in Sendungen wie „Promi Big Brother“, für Beleidigungen von Schwulen und homophoben Aussagen und hat laufend Ärger mit Ermittlungsbehörden. Er lebt in Dubai, bekennt sich zugleich als AfD-Sympathisant.
Da wächst etwas zusammen, was zusammen gehört.












