Zur Zurückdrängung der AfD werden viele untaugliche Vorschläge gemacht. Besonders stark werden verschiedene Normalisierungsvorhaben ins Spiel gebracht, einschließlich der Regierungsbeteiligung der AfD, um sie dadurch zu „entzaubern“.
Als Jens Spahn nach der Bundestagswahl eine Normalisierung des Umgangs mit der AfD vorschlug, war der Weg der folgenden Diskussion vorgezeichnet. Zwar hat Spahn, so im „Tagesspiegel“ vom 6.9.2025, inzwischen betont, dass sich dies nur auf „organisatorischen Fragen“ beziehe, ansonsten wolle er die Brandmauer zur AfD nicht einreißen: „Die AfD „kann und wird nicht unser Gesprächspartner sein“. Mit Blick auf Frankreich und die Niederlande begründet er seine Position damit, dass „die bürgerlich-konservativen Parteien zerrieben wurden“, das hat „die extreme Rechte stark gemacht“. Man wird sehen, ob diese Aussagen nur der Beruhigung dienen sollen. Am Verhalten der CDU in den ostdeutschen Ländern wird sich 2026 zeigen, was dieses Versprechen wert ist. Was aber in jedem Fall fehlt, sind eindeutige Aussagen zur inhaltlichen Abgrenzung und der Beendigung der Anpassung in wichtigen Politikbereichen wie der Migration.
Immer wieder wird im Umgang mit der AfD gefordert, sie inhaltlich zu stellen. Selbstverständlich muss, wo immer es möglich ist, mit Anhängern und Wählern der AfD über die AfD diskutiert werden – über ihre untauglichen oder nicht vorhandenen Lösungsvorschläge in allen Politikbereichen und den Charakter der AfD als antidemokratische Partei. Doch wird dieser Ansatz wird nur bedingt erfolgreich sein. Der Innenminister Thüringens, Georg Maier, der in seinem Bundesland über reichliche Erfahrungen im Umgang mit der AfD verfügt, sagt, dass sich die AfD inhaltlich nicht stellen lässt. Die AfD strebe „einen autoritären Staat an“ und wolle die Demokratie von innen heraus zerstören. „Sie verbreitet Lügen und Verschwörungsmythen, um Ängste zu schüren und die Menschen gegen `die Politik` aufzuhetzen.“ Die Themen „ihrer perfiden Hetzstrategie“ seien austauschbar: Angst vor Überfremdung, Kriegsangst, Antisemitismus, Pandemieleugnung, Homophobie, Leugnung des Klimawandels. (nach Süddeutscher Zeitung vom 5.9.2025)
Eindeutig ist das Votum von Maier für eine härtere Gangart, für ein Verbotsverfahren: „Spätestens jetzt sollte uns klar sein, dass der Zeitpunkt gekommen ist, die Mittel gegen die AfD einzusetzen, die das Grundgesetz vorsieht um unsere Demokratie vor autoritären und gegen die Menschenwürde gerichteten Bestrebungen zu schützen.“(SZ 5.9.2025)
Genau das Gegenteil vertritt Hubert Kleinert, Professor an der Polizeihochschule in Hessen, früherer Grünen-Politiker. Er nimmt den Ausschluss des AfD-Kandidaten für die Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen zum Anlass, um zu behaupten, das sei „rechtswidrig“ und “verfassungswidrig“: „So etwas gibt es nur in autoritären Systemen.“ Abgesehen davon, dass Kleinert schon früher, so in einem 2018 erschienenem Buch, irrte, als er davor warnte, die AfD voreilig als rechtsextrem und rechtspopulistisch zu bezeichnen, hat er ignoriert, dass das Land Rheinland-Pfalz ausdrücklich von seinen Staatsdienern erwartet, dass sie sich ununterbrochen für den Erhalt des Staates einsetzen. Den Ausschluss von der Wahl des AfD-Mannes haben zwei Gerichte, zuletzt das Oberverwaltungsgericht Koblenz, bestätigt.













