Organspende – Eine Frage des Gewissens?
Am Donnerstag, den 16. Januar 2020 wird der Deutsche Bundestag entscheiden, wie künftig der Weg zur Organentnahme angelegt sein soll. Das ist keine nebensächliche Parlaments- Entscheidung. Organentnahme bedeutet ja: Die verfassungsrechtlich gesicherte körperliche Unversehrtheit, die auch für Tote gilt, wird aufgehoben. Die damit zusammenhängende Frage, ob der Körper, aus dem entnommen wird, bereits tot ist…