SCHLUSS MIT DEM UNENDLICHEN RESPEKTRENTEN-GERANGEL!
Rentner müssen seit vielen Jahren eine Steuerklärung abgeben, wenn der steuerpflichtige Teil ihrer Jahresbruttorente den Grundfreibetrag übersteigt. Im Jahre 2019 liegt der Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 9.168 € pro Jahr, für Verheiratete bei 18.336 €. Sowohl die Riester- als auch die Rürup-Rente sowie die Betriebsrente sind zu versteuern. 22 % der Rente bleiben steuerfrei, 78…