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Geldregen
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Millionen-Gagen für Vorstände – Viel Lärm um nichts?

Der Blick in das Gesetz klärt manches auf, was derzeit von Politikern heiß diskutiert wird. „Vorstandsmitglieder bestellt der Aufsichtsrat“, so ist es im Aktiengesetz niedergelegt. Und weiter heißt es da: „Der Aufsichtsrat hat bei der Festsetzung der Gesamtbezüge des einzelnen Vorstandsmitglieds (Gehalt, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art) dafür zu sorgen, dass die…