Rettungsschirm mit Löchern: Im Pflegebereich fehlen Hunderttausenden Not- und Alarm-Netze
Den folgenden Satz aus dem Sozialgesetzbuch elf (XI) über die soziale Pflegeversicherung sollten wir alle sorgfältig lesen. Er ist neu eingefügt und Teil der Ziffern 1 bis sechs des Paragraphen 150. Als Ziffer sechs steht da: „Die Absätze 1 bis 5 gelten bis einschließlich 30. September 2020.“ Danach gelten die Absätze nicht mehr. Der Satz…