Schwere Niederlage für schwarz-gelbe Landesregierung – Stichwahl bleibt
Die Stichwahl bleibt. Wenn in Nordrhein-Westfalen im kommenden September die Bürgermeister und Landräte gewählt werden, genügt nicht die einfache Mehrheit zur Wahl. Die von der schwarz-gelben Koalition im Landtag beschlossene Abschaffung der Stichwahl ist verfassungswidrig und damit nichtig. (Aktenzeichen: VerfGH 35/19) Der Verfassungsgerichtshof in Münster hat entschieden, dass die Abschaffung der Stichwahlen gegen Grundsätze des…