Unser Rentensystem- Eine Nationaleigenschaft!
Der Kern der heutigen Renten: Der Rechtsanspruch. Durch Gesetz und Verfassungsgericht definiert und gehärtet. Das Ergebnis: Altersrente folgt den Beiträgen, die Mensch während seines Arbeitslebens geleistet hat. In bestimmten Fällen sagt der Gesetzgeber: Rente wird jenseits der persönlichen Arbeitsleistung aufgebessert: bei vorzeitiger Arbeitsunfähigkeit, wenn Kinder erzogen, Verwandte gepflegt wurden und künftig bei definierten geringeren Rentenansprüchen….