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Ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat

Friedhelm Ost Von Friedhelm Ost
12. Juli 2023
Justitia

Wer den Prozess gegen den früheren Chef von Audi und seine Ingenieure aufmerksam beobachtet hat, der fiel bei der Urteilsverkündung aus allen Wolken: Das Landgericht München gewährte Rupert Stadler eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten und forderte von ihm einen Geldauflage von 1,1 Millionen Euro. Seine beiden Werkskumpane kamen mit Bewährungsstrafen von 2 Jahren und 400.000 Euro bzw. mit einem Jahr und neun Monaten plus 50.000 Euro davon. Für den früheren Audi-Chef, der als Vorstandschef jährlich mehrere Millionen als Gehalt und Boni kassierte, dürfte die Geldbuße nicht besonders ins Gewicht fallen. Ähnlich wird sich das bei den beiden Ingenieuren verhalten. Angesichts dieser milden Strafen für das riesige Betrugsmanöver werden die Menschen im Lande das Urteil als nicht gerecht empfinden. Vielmehr sind sie der Meinung: Die Kleinen hängt man, dir Großen lässt man laufen.

Manipulation von 17.000 Dieselfahrzeugen

Immerhin ging es bei diesem Prozess darum, dass Audi mehr als 17.000 Dieselfahrzeuge, die von den Verantwortlichen manipuliert wurden, an Kunden verkauft worden waren.

Die Schadenssumme belief sich auf über 2 Mrd. Euro. Länger als 2 Jahre lief der Prozess vor Gericht, nachdem schon im Jahr 2015 der Skandal um die Abgasmanipulationen aufgeflogen war. Auf dem Prüfstand waren die gesetzlichen Abgaswerte in Ordnung, doch auf der Straße wurden sie nicht eingehalten.

Schwerer Betrug – milde geahndet

Wenn auch die angeklagten Betrüger nun vor Gericht ihre Schuld zugaben, ihre Verantwortung für diese Betrügereien wurde dadurch keineswegs geringer. Der Verkauf der Diesel-PKW’s ging zunächst munter weiter. Erst Anfang 2018 wurde das betrügerische Geschäft von Audi gestoppt. Das Verhalten von Stadler als Chef von Audi wies keine Sorgfalt und keine Verantwortung auf. Die Käufer dieser Fahrzeuge wurden bewusst betrogen und geschädigt. Was den Staatsanwalt und das Gericht zu diesem Deal veranlasst hat, wird sich dem normalen Rechtsempfinden wohl kaum erschließen. Zufrieden mit dem Urteil kann niemand sein. Mit großer Aufmerksamkeit dürften die Staatsanwaltschaft und das Gericht in Braunschweig das Urteil aus München betrachten. Denn dies war nur das erste Kapitel der strafrechtlichen Aufarbeitung des Diesel-Skandals bei Audi, einer Tochtergesellschaft von VW. In Braunschweig sind vier frühere Führungskräfte des Mutterkonzerns aus Wolfsburg angeklagt, u.a. der ehemalige Markenvorstand Neußer. Dagegen wurde die Klage gegen den Ex-Konzernchef von VW, Martin Winterkorn, auf später vertagt, weil er gesundheitliche Probleme hat. Es spricht nicht viel für die unabhängigen Gerichte in Deutschland, wenn Urteile gegen Betrüger und Gauner aus den oberen Etagen jahrelang aufgeschoben werden. In den USA, wo die Manipulationen zuerst aufgedeckt wurden, ließen sich die Gerichte nicht so viel Zeit. Vielmehr wurden auch Repräsentanten deutscher Autohersteller wegen der Abgasmanipulationen zeitnah verurteilt und ins Gefängnis geschickt.

Hatten sich die Anwälte von Stadler zunächst zufrieden mit dem Urteil gezeigt, legten sie nun Revision ein. Bis April des nächsten Jahres hat die Münchener Strafkammer Zeit für die schriftliche Urteilsbegründung. Danach haben die Anwälte Gelegenheit zur Begründung der Revision. Anschließend werden die Akten dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Auch hier gilt: Vor Gericht und auf hoher See befindet man sich in Gottes Hand. Doch noch mehr himmlische Milde sollte Stadler, der den Superbetrug als Audi-Chef viel zu spät gestoppt hatte, wohl letztlich nicht erfahren.

Bildquelle: Wikipedia, User Waugsberg, CC BY-SA 2.0

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