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Höcke unglaubwürdig und unvorstellbar – AfD-Chef Thüringens vor Gericht

Alfons Pieper Von Alfons Pieper
19. April 2024
Impressionen von der Anti-AfD-Demo in Düsseldorf, 27.1.2024

Da sitzt ein ehemaliger Geschichtslehrer an einem Gymnasium in Hessen, der heutige AfD-Chef von Thüringen, Björn Höcke(52), auf der Anklagebank des Landgerichts Halle und will nicht gewusst haben, dass die Losung „Alles für Deutschland“ verboten ist, weil sie eine Parole der SA, also der Sturmabteilung, der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, war. So hat Höcke 2021 bei einer Rede in Merseburg gesagt: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland.“ Und so hat er es im letzten Dezember im thüringischen Ort Gera wiederholt, allerdings in der abgewandelten Form: Er selber rief die Worte „Alles für“ den Zuhörern zu und forderte diese durch Gesten auf, den zweiten Teil der Losung, „Deutschland“,  selber im Chor zu sprechen.

Dass Höcke diese Losung zufällig gesprochen haben will, wie er behauptet, nimmt ihm kaum einer ab. Zwar hatte er sich beim TV-Duell mit dem CDU-Spitzenkandidaten für die Landtagswahl in Thüringen im Herbst, Mario Voigt, gegen die Anklage verteidigt. Er habe die Parole des früheren US-Präsidenten Donald Trump „America First“ als Vorbild genommen und sie in einer freien Rede ins Deutsche übertragen. Alles für Deutschland sei ein Allerweltsbegriff, er habe nicht gewusst, dass dies eine SA-Losung gewesen und verboten sei. Dabei hatte er zu diesem Zeitpunkt schon Kenntnis von der Anklage durch den damaligen Grünen-Chef von Sachsen-Anhalt, Sebastian Striegel.

Die besagte SA-Losung öffentlich zu verbreiten, ist strafbar  nach Paragraph 86 Strafgesetzbuch. Bei Verstoß gegen das Verbot droht Höcke eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Es wird schwierig sein, dem Angeklagten sowohl die Kenntnis der Historie und ein bewusstes, absichtliches gesetzeswidriges Verhalten zu beweisen. Andererseits darf er nicht davon ausgehen, dass zum Beispiel der Staatsanwalt nicht weiß, dass der Historiker Björn Höcke ausgerechnet den Nationalsozialismus als Schwerpunkt seiner Arbeit hat. Und wenn der sich ahnungslos hinstellt, wird das das nicht unbedingt seine Glaubwürdigkeit vor Gericht stärken.

Der Politik-Berater Johannes Hillje betonte im Gespräch mit dem „Bonner Generalanzeiger“, es sei „vollkommen unglaubwürdig und unvorstellbar, dass ein Geschichtslehrer nicht weiß, was eine zentrale SA-Parole ist und was nicht. Wir reden hier ja nicht über irgendeine SA-Parole, sondern über einen der wichtigsten Slogans der Sturmabteilung.“ Schon 2006 hatte das Oberverwaltungsgericht in Hamm in einem Urteil die SA-Parole als allgemein bekannt gewertet. Und der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat in einer Analyse festgestellt, dass die SA-Parole in jedem Geschichtsbuch zu finden sei.  Ganz nebenbei bemerkt hat der thüringische Verfassungsschutz die Thüringer AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

Grenzen des Sagbaren

AfD-Politiker wie Björn Höcke verstoßen bewusst gegen Regeln und Gesetze, um die Grenzen des Sagbaren zu testen. Durch ständiges Wiederholen soll als normal angesehen werden, was sie sagen, deshalb das mehrfache Wiederholen der SA-Losung „Alles für Deutschland.“  Und ohne den historischen Zusammenhang klingt die Parole „Alles für Deutschland“ fast banal. Und es passt in seine Strategie, dass er auch gesagt hat, selbst die Telekom habe mit dieser Parole schon Werbung gemacht. Der Bonner Konzern hat zwar umgehend rechtliche Schritte gegen Höcke eingeleitet, das ist aber einkalkuliert. Weil der AfD-Mann darauf spekuliert, einmal Gesagtes bleibe in den Köpfen der rechtsextremen Freunde hängen. Höcke, so hat es der Extremismusforscher Professor Dierk Borstel festgestellt, testet die wehrhafte Demokratie. Und er könnte davon profitieren, dass in dieser Gesellschaft rechtsextremes Gedankengut nicht mehr als so  abstoßend empfunden wird. Alles doch nicht so schlimm, das mit den Nazis und dem Holocaust? Es ist zum Fremdschämen.

Achtmal hat der Rechtsausschuss des Thüringer Landtags Höckes Immunität aufgehoben. Bisher wurde er nicht einmal verurteilt, in Halle steht er das erste Mal vor Gericht. Bekannt wurde er vor Jahren, als er das Mahnmal zum Gedenken an die sechs Millionen von den Nazis ermordeten Juden in der Nähe des Brandenburger Tores in Berlin als „Schande“ bezeichnete. Ferner hatte er eine erinnerungspolitische Wende um 180 Grad gefordert. Die bewusste verbale Entgleisung, die bei Demokraten in Deutschland Empörung auslöste, wurde dann vom damaligen AfD-Chef Alexander Gauland relativiert. Kein Wort der Entschuldigung, keines der Scham. Derselbe Gauland hatte ja auch die Nazi-Zeit als „Fliegenschiss“ in der ach so berühmten Historie Deutschland kleingeredet.  Ein Fliegenschiss für den staatlich verordneten Mord an sechs Millionen Juden, für Konzentrationslager, in denen Juden, Sinti und Roma, politisch Andersdenkende vergast wurden, der Zweite Weltkrieg also, von den Nazis angezettelt, der geschätzt mindestens 55 Millionen Todesopfer forderte, nur ein Fliegenschiss?

Der Holocaust soll relativiert, der Nationalsozialismus als nicht so negativ dargestellt werden. Damit wollen die Höckes und Gaulands ihre rechtsextremistischen Kernwähler ansprechen und sie motivieren und ihnen klarmachen, dass das alles normal sei. Höcke und Co zielen darauf ab, dass ihre Anhänger sie als Opfer sehen, als eine Art Märtyrer, die völlig zu Unrecht angegriffen und angeklagt würden. So werden sie es auch sehen, wenn Höcke verurteilt würde. Und wenn er freigesprochen würde, wäre das natürlich ein Freispruch erster Klasse. Aber was, wenn der Angeklagte sein aktives und passives Wahlrecht verlöre? Wenn er selber nicht wählen und nicht gewählt werden dürfte?

Halle gegen rechts 

„Halle gegen rechts“, heißt das entsprechende Bündnis gegen die AfD und Höcke. Mehrere Hundert Menschen demonstrierten vor dem Landgericht. Sie rufen, so in der SZ zu lesen, „Es gibt kein Recht auf Nazi-Propaganda“, sie halten Transparente hoch „AfD stoppen“ und „Björn Höcke ist ein Nazi.“ Was auf ein Werturteil des Verwaltungsgerichts Meiningen aus dem Jahre 2019 beruht, basierend „auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage“. Seit Monaten wird gegen die AfD demonstriert, gehen Tausende und Abertausend von Hamburg bis München und von Aachen bis Görlitz auf die Straße, um gegen die  AfD zu protestieren. Der Chef des Verfassungsschutzes, Thomas Haldenzwang, hat davor  gewarnt: „Wir sehen eine erhebliche Anzahl von Protagonisten in dieser Partei, die immer wieder Hass und Hetze verbreiten gegen Minderheiten aller Art.“

Und dennoch könnte der Faschist Höcke der erste rechtsextreme Ministerpräsident in Deutschland werden. Es sei denn, die inzwischen weniger und leiser gewordenen Demonstrationen gegen die AfD sorgen endlich für einen Meinungsumschwung in Deutschland und stärken die demokratischen Parteien. Danach sieht es zur Zeit noch nicht aus. In allen Umfragen in Thüringen liegt die AfD vor der CDU, der Linken, abgeschlagen sind die SPD und die Grünen. Bei aller berechtigten Kritik an den demokratischen Parteien kann man  darüber nur den Kopf schütteln. Man denke nur daran, dass einer wie Höcke die EU zerstören will. Was ist in die Köpfe vieler Wählerinnen und Wähler gefahren?

Ein Urteil im Fall Höcke wird bis zum 14. Mai erwartet. Die Landtagswahl in Thüringen findet am 1. September statt.

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Comments 1

  1. ClaudiaBerlin says:
    2 Jahren ago

    Danke für diesen Artikel, der die Dinge umfassend beschreibt!

    Leider ist es so, dass bei vielen die inkriminierte Aussage tatsächlich als „Banalität“ rüber kommt und das Strafverfahren deshalb von Höcke et al als politische Zensur inkl. Verfolgung dargestellt werden kann.

    “ Schon 2006 hatte das Oberverwaltungsgericht in Hamm in einem Urteil die SA-Parole als allgemein bekannt gewertet.“
    Ich muss zugeben, dass ich davon bis zum jetzigen Fall keine Ahnung hatte – weder durch Schulunterricht, noch per Presse. Damit stehe ich vermutlich nicht alleine – und genau das ist das Einfallstor für die Hetze von Höcke & AFD.

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