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Home Politik

Bundesregierung beantwortet 180 Fragen zur „Verfügbarkeit von sauberem Wasser“

Siegfried Gendries Von Siegfried Gendries
20. April 2024
Wasser und Wassertropfen

Die Fraktion Die Linke hatte am 13.10.2023 eine Große Anfrage zur „Verfügbarkeit von sauberem Wasser“ (20/8825) gestellt. In dem fast 180 Fragen umfassenden Katalog thematisierte sie unter anderem die Umsetzung der Nationalen Wasserstrategie, Maßnahmen gegen die Privatisierung von Trinkwasser in Deutschland durch den „Ausverkauf von Brunnen und Pumpwerken“ sowie die Weiterentwicklung und Überwachung von Qualitätsanforderungen an den Schutz der Oberflächengewässer, des Grundwassers und der Meere.

Mit dieser Großen Anfrage wollte die Fraktion DIE LINKE nach eigenem Bekunden herausfinden, „ob die Bundesregierung auf die sich abzeichnenden Krisen und den Bedarf zur Anpassung im Wasserbereich angemessen und schnell genug reagiert, um unsere Gesellschaft vor existenziellen Krisen, in denen nicht ausreichend Wasser in guter Qualität zur Verfügung steht, zu bewahren.“

Die Antwort der Bundesregierung liegt nun vor.

71-seitige Antwort der Bundesregierung

Ein wesentlicher Punkt ist die Umsetzung der Maßnahmen der Nationalen Wasserstrategie. Auf diesen möchte in nachfolgend eingehen und empfehle für die anderen Themen den Blick in das 71-seitige Dokument (siehe hier).

Wo steht die Umsetzung der Strategie lautet eine wichtige Frage auf den Punkt gebracht. Die Antwort dazu bezieht sich zunächst auf die Zuständigkeitsfrage: Ressortübergreifend sollen die Aktivitäten gemäß den Festlegungen in der Nationalen Wasserstrategie, im Rahmen einer Interministeriellen Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Länder koordiniert werden. Für die Gesamtkoordinierung des Umsetzungsprozesses und die Beteiligung relevanter Akteure und Stakeholder werde eine Projektgruppe eingerichtet.

Das Aktionsprogramm Wasser besteht bekanntlich aus kurz- und mittelfristigen Maßnahmen mit einem Zeithorizont von 2025 bzw. 2030. Um der Dringlichkeit der Aktionen gerecht zu werden, erfolge derzeit eine Priorisierung der Aktionen. So werde sichergestellt, dass die vordringlichsten Maßnahmen zuerst umgesetzt werden, heißt es in der Beantwortung.

In Bezug auf den Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahmen der Nationalen Wasserstrategie erklärt das BMUV, dass aktuell ein Ablaufplan für die Umsetzung der Nationalen Wasserstrategie erarbeitet werde. Dieser solle die zeitliche Planung sowie die Instrumente zur Umsetzung der Strategieziele konkretisieren. Auch dies erfolge in enger Abstimmung mit den Ländern, den wasserwirtschaftlichen Akteuren und anderen relevanten Stakeholdern.

Nutzungskonkurrenzen haben Priorität

Ein zentraler Schwerpunkt betrifft die wachsenden Nutzungskonkurrenzen in Zeiten langanhaltender Hitze- und Dürreperioden. Hierfür solle innerhalb der LAWA (Länderarbeitsgemeinschaft Wasser) eine ausschussübergreifende Kleingruppe zur „Erstellung von Leitlinien zur Priorisierung von Wassernutzungen in Wassermangelzeiten und zum Umgang mit Nutzungskonkurrenzen“ gegründet werden. Auf Nutzungskonkurrenzen stellt auch die Frage nach möglichen Entnahmebeschränkungen für industrielle Nutzer oder Wasservermarkter wie Flaschenwasserabfüller ab. Hier verweist die Antwort darauf, dass für den Schutz der Grundwasserressourcen ein Grundwasser-Echtzeitentnahmemonitoring der tatsächlich entnommenen Mengen entwickelt werden solle, das als Basis für ein risikoorientiertes Grundwassermanagement dienen solle. Zudem solle eine Dokumentationspflicht der tatsächlich getätigten Wasserentnahmen (Wasserregister) eingeführt und Ausnahmen von der Erlaubnispflicht reduziert werden.

Noch keine Klärung beim bundeseinheitlichen Wasserentnahmeentgelt

Gefragt wird auch nach der Kostenpflicht von Wasserentnahmen und der möglichen Vereinheitlichung der Wasserentnahmeentgelte der Länder auf Bundesebene. Hier zeigt sich das BMUV in seiner Antwort bewusst vage, So haben von 16 Bundesländern erst 13 ein solches Entgelt, das – von Ausnahmen abgesehen – bei der Entnahme von Grudn- oder Oberflächenwasser fällig wird. Zudem sind die Kostensätze ebenfalls wie die Zahlungspflichten sehr unterschiedlich. Deshalb heißt es in der Antwort, „das BMUV (wird) im Zuge der Umsetzung der Nationalen Wasserstrategie die Weiterentwicklung der landesrechtlichen Wasserentnahmeentgelte im Hinblick auf eine mögliche Harmonisierung auf Bundesebene prüfen. In diesem Zusammenhang wird auch die Lenkungsfunktion von Wasserentnahmeentgelten untersucht werden. In einem Forschungsvorhaben sollen zudem sogenannte „smarte“ Wassertarife für Brauch- und Trinkwasser auf ihre mögliche Steuerungswirkung untersucht werden. An dieser Stelle entspricht der aktuelle Stand zumindest gemäß der Antwort dem Text der Nationalen Wasserstrategie.

Abwasserabgabe wird aus wirtschaftlichen Gründen zurückgestellt

Eine Frage betrifft die Abwasserabgabe. Bei ihrer Antwort verweist das BMUV auf die aktuelle Energie- und Wirtschaftskrise. In Anbetracht dessen habe die Bundesregierung die Novelle des Abwasserabgabengesetzes zunächst für die laufende Legislaturperiode zurückgestellt, um zusätzliche Belastungen für Kommunen und Wirtschaft zu vermeiden.“ Und weiter: „Hinzu kommt, dass in der aktuellen Entwurfsfassung der überarbeiteten EU-Kommunalabwasserrichtlinie die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung zur Finanzierung von Maßnahmen zur Reduzierung von Spurenstoffeinträgen, insbesondere durch die Nachrüstung von Kläranlagen mit einer vierten Reinigungsstufe, vorgesehen ist. Die Überarbeitung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie ist daher zunächst abzuwarten.“ Hierzu ist anzumerken, dass „EU-Abwasserrichtlinie“ in Brüssel ihren parlamentarischen „Segen“ bekommen hat und nun auf die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten wartet.

So weit der kurze Blick auf die umfassende Antwort.

Dieser Beitrag wurde erstveröffentlicht am 12.4.2024 in dem Blog unseres Autors Siegfried Gendries: LebensraumWasser

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