Versorgungssicherheit hat Vorrang – Wasserrechte dürfen nicht gekürzt werden
Dieses Urteil dürfte für Aufmerksamkeit in der kommunalen Trinkwasserversorgung sorgen. Die Wasserbehörde des Landkreises Diepholz hatte den Harzwasserwerken die bewilligte Wassermenge kürzen wollen. Das zuständige Verwaltungsgericht Hannover entschied im Januar, dass die Harzwasserwerke mit der ursprünglich bewilligten Menge planen dürfen (siehe LebensraumWasser 18.1.2023). Jetzt wurde das Urteil veröffentlicht. Demnach geniesst die Sicherheit der Trinkwasserversorgung Vorrang…