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AfD – Kurioses und Kriminelles vom rechten Rand – Update 19

Redaktion contra AfD Von Redaktion contra AfD
7. Juli 2025
Anti AfD Plakat

AfD-Bundestagsfraktion verpasst sich einen Kodex – und bricht ihn gleich

Mit dem eigenen Verhalten beschäftigte sich die AfD-Bundestagsfraktion gleich in mehrfacher Hinsicht. Zum einen beschloss sie auf Antrag der Fraktionsführung einen Verhaltenskodex. Darin soll es um Sprache und Auftreten gehen. Gemäßigter soll alles werden, zivilisierter. Darüber hinaus gibt es jetzt einen Leitfaden mit „Regeln zur Prävention von Bestechlichkeit“ und ein Papier zum „Ausschluss von Interessenkonflikten“. Anlass dafür gibt es genug: Die AfD ist Ordnungsrufmeister. Abgeordnete und MitarbeiterInnen anderer Parteien berichten zudem über übergriffige Kommentare und Verhalten auch außerhalb des Plenums. Bekannt sind die Untersuchungen gegen Peter Bystron und Maximilian Krah, den ehemaligen Spitzenkandidaten der Rechtsextremen zur Europawahl.

Geradezu konterkarierend zur eigentlichen Botschaft trat dann allerdings Alice Weidel am Rande der Sitzung vor die Kameras, um einen unsäglichen Vergleich zu ziehen. Den Parteitagsbeschluss der SPD, einen Verbotsantrag gegen die AfD prüfen zu wollen, kommentierte Weidel mit einem Hitler-Vergleich. Der habe schließlich auch Parteien verboten und die Pressefreiheit eingeschränkt. Geschichte hat Frau Weidel ja nicht studiert – ihre inbrünstigen Thesen, Adolf Hitler sei ein Linker gewesen, haben in der Geschichtswissenschaft nur ein müdes Lächeln hervorgerufen. Nun soll also die SPD die NSDAP sein? Ein kurzer Blick auf die historische Wahrheit: Hitlers NSDAP war eine rechtsextreme, faschistische Partei, die als Erstes die linken Parteien verboten hat. Sozialdemokraten und Kommunisten wurden ins KZ gesperrt und/oder ermordet. Und genau daraus begründet sich auch ein Argument für den Verbotsantrag: die Erfahrung mit einer demokratiefeindlichen rechtsextremen Partei.

 

Skandal in alter AfD-Fraktion im Europäischen Parlament?

„ID“ (Identität und Demokratie) nannte sich die Fraktion der rechtsextremen und rechtspopulistischen Parteien im EU-Parlament in der vergangenen Legislaturperiode. Mitglieder waren die AfD, die österreichische FPÖ, die Le-Pen-Partei aus Frankreich – um nur einige zu nennen. Deren Finanzgebaren wurden routinemäßig von der Verwaltung des Parlaments geprüft. Diese erhebt nun den Vorwurf, dass 4,3 Millionen Euro veruntreut wurden. Das Geld soll rechtswidrig ausgegeben worden sein, angeblich wurden nahestehende Unternehmen und Dienstleister damit bezahlt.

So soll ein Unternehmer, der für die AfD im Stadtrat von Fulda sitzt, einen Auftrag über 64.000 Euro erhalten haben – ohne dass andere Angebote eingeholt wurden. Der größte Batzen, etwa 3 Millionen Euro, soll an Le Pen nahestehende Unternehmen geflossen sein – ebenfalls ohne Einhaltung der Ausschreibungspflichten. Der FPÖ wird vorgeworfen, 600.000 Euro für überteuerte Werbung ausgegeben zu haben. Auch Spenden wurden getätigt, ohne dass es einen Bezug zur EU gab. Wie die Berliner Morgenpost berichtet, prüft die Verwaltung nun Rückforderungen und Strafmaßnahmen. Ob diese allerdings umgesetzt werden, ist fraglich – die ID-Fraktion ist schließlich aufgelöst.

 

NRW-AfD schließt Bundestagsabgeordneten aus der Partei aus

Matthias Helferich, selbsternanntes „freundliches Gesicht des NS“ und gerade wieder für die AfD in den Bundestag eingezogen, soll nicht mehr Mitglied der Partei sein. So entschied das Landesschiedsgericht auf Antrag des Landesvorstandes. Er habe in schwerwiegender Weise gegen das Grundgesetz verstoßen. Er wolle „die Außerlandesbringung von deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund und weiteren Personenkategorien unter Anwendung staatlicher Zwangsmittel“, zitiert T-Online aus dem Verfahren.

Die Führung der Bundestagsfraktion hatte mit diesen Äußerungen offenbar weniger Probleme – sie nahm den Dortmunder in ihre Reihen auf. Helferich kündigte an, vor dem Bundesschiedsgericht gegen die Entscheidung zu klagen.

 

AfD Düsseldorf zerstritten – vielleicht keine Teilnahme an der Kommunalwahl

Auch der Kreisverband Düsseldorf der Rechtsextremen ist von Streitigkeiten erschüttert. Wie die Rheinische Post berichtet, ist nun der Antritt zur Kommunalwahl in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt gefährdet. Der Hintergrund: Ende November 2024 hatte der Kreisverband eine Reserveliste der Partei gewählt. Diese ist bedeutend, da sie die Reihenfolge des Einzugs in den Stadtrat bestimmt, wenn kein Direktmandat gewonnen wird.

Diese Liste findet nun bei einigen Mitgliedern des Kreisvorstandes wenig Zustimmung. Sie wollten eine neue Liste wählen lassen und hoben per Vorstandsbeschluss die Liste aus dem November auf. Ein neuer Kreisparteitag mit neuer Liste sollte folgen – das jedoch verbot das angerufene Landesschiedsgericht. Darüber setzten sich die Düsseldorfer Verantwortlichen hinweg und wählten dennoch neu. In dieser Woche wird nun der Wahlausschuss der Stadt entscheiden müssen, wie die Vorgänge zu bewerten sind. Die Unterlagen liegen der Stadt vor.

 

Sebnitzer Bürger wollen Rehabilitation für rassistischen Dachdecker

Er hat Schlagzeilen gemacht: der Dachdeckermeister Ronny W. aus dem sächsischen Sebnitz. Er suchte einen Auszubildenden, schloss aber gleichzeitig mit rassistischen und antisemitischen Formulierungen Teile der Gesellschaft aus. Die Empörung war groß – insbesondere, weil die Anzeige im Amtsblatt des Städtchens veröffentlicht wurde. Der Bürgermeister stellte Strafanzeige, der Verlag kündigte einem Mitarbeiter. Bundesweit wurde berichtet. Ob die Stelle besetzt wurde, ist unklar.

Nun musste sich der Stadtrat mit einer Resolution auseinandersetzen, die 400 Bürger unterschrieben hatten. Angeblich sei dem Dachdecker Unrecht getan worden. Unterstützung fand er nur bei den Vertretern der Rechtsextremen im Rat.

Saalvergabestreit soll vors Bundesverfassungsgericht

Seit es die AfD gibt, haben vor allem die höchsten Gerichte deutlich mehr zu tun – denn die rechtsextreme Partei klagt viel und häufig. Aktuell wird das Bundesverfassungsgericht angerufen, weil die Bundestagsverwaltung der AfD einen aus ihrer Sicht zu kleinen Fraktionssaal zugewiesen hat. Die Partei beansprucht den historischen Otto-Wels-Saal, in dem traditionell die SPD-Fraktion tagt.

30 Seiten haben die AfD-Juristen laut BILD-Zeitung vollgeschrieben, um zu begründen, dass sie in der Saalfrage benachteiligt worden sei. Ob das Verfassungsgericht die Klage annimmt, bleibt abzuwarten.

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