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Home Politik

Rechtsbeugung in Arnsberg?

Felix Wirtz Von Felix Wirtz
12. September 2025
Graffiti als Auslöser eines Justizskandals in Arnsberg

Charlotte Merz hat offenbar eine ganz eigene Vorstellung davon, wie sich die Welt ihrem Ehemann zu nähern hat. Zuletzt war das zu beobachten, als sie sich zwischen Friedrich Merz und ein Team der heute-show stellte und Komiker Lutz van der Horst abkanzelte.
„Leitkultur bedeutet zuallererst zu fragen, ob man eine Antwort geben möchte“, raunte sie dem Reporter zu und drückte das Mikrofon nach unten.

Die Frau des Kanzlers weiß offensichtlich, was sie will – und wie sie es durchsetzt. Das überrascht kaum: Charlotte Merz ist Juristin und steht dem Amtsgericht Arnsberg vor.
Und doch will sie von einem juristischen Vorgang in ihrer eigenen Behörde nichts gewusst haben. Nicht von der Durchsuchung bei einer 17-jährigen Schülerin, nicht vom politischen Hintergrund des Falls und nicht vom möglichen Einfluss eines CDU-Parteikollegen, der ihn ins Rollen brachte.

Der Auslöser: Wahlkampf und Wandsprüche

Was war passiert? Friedrich Merz sollte im Januar einen Wahlkampfauftritt in der Schützenhalle von Menden-Hüingsen absolvieren. In der Nacht zuvor wurde die Fassade des Veranstaltungsorts mit politischen Parolen besprüht: „Nie wieder CDU“, „Merz aufs Maul“ und „Antifa in die Offensive“.

Verständlich, dass der Schützenverein wenig begeistert war – und die CDU verärgert. Doch Merz trat dennoch auf. Der Schaden war überschaubar, der Wahlkreis blieb in CDU-Hand.
Die Geschichte hätte damit enden können. Doch stattdessen begann eine Ermittlung – und sie führte direkt zu Nele Kruschinski, der Juso-Vorsitzenden in Menden.

 

Hausdurchsuchung bei einer Abiturientin

Zwei Monate später – mitten in den Abiturprüfungen – klingelt frühmorgens die Polizei an der Haustür der 17-Jährigen. Es folgt eine Hausdurchsuchung.
Mitgenommen werden keine Spraydosen, sondern elektronische Geräte und persönliche Unterlagen: Laptop, Handy, Notizbücher.

Der Durchsuchungsbefehl wurde von einem Richter auf Probe am Amtsgericht Arnsberg unterschrieben. Inzwischen hat das Landgericht Arnsberg festgestellt: Der Beschluss war rechtswidrig und grob fehlerhaft.

Die Beweislage? Dünn bis nicht existent. Grundlage waren ein anonymer Hinweis bei der Polizei Hagen – mit Kruschinskis Namen – sowie eine vage Zeugenaussage, in der Tatnacht eine junge blonde Frau und einen dunkelhaarigen jungen Mann gesehen zu haben. Die Frau sei schlecht zu sehen gewesen.

Staatsanwaltschaft sah angeblich „Eilbedürftigkeit“

Besonders brisant: Der Antrag für die Durchsuchung kam nicht von der Staatsanwaltschaft. Zwar war sie in den Fall eingebunden, doch sie ließ die Polizei in ihrem Auftrag handeln – angeblich wegen „Eilbedürftigkeit“.

Doch diese Eile ist kaum nachvollziehbar:
Die Tat geschah Ende Januar, der Durchsuchungsbeschluss datiert auf Februar, die Durchsuchung fand 4 Wochen später im März statt.
Ein klassischer Fall von Zeitverzug – nicht von Dringlichkeit.

War der Staatsanwaltschaft die rechtliche Fragwürdigkeit des Antrags bewusst? Möglich.Zum Richter gab es keinen Kontakt.

Ein CDU-Polizist in privater Mission

Dritter Akteur: die Polizei.
Innenminister Herbert Reul erklärte im Innenausschuss des Landtags, er gehe von einer Befangenheit eines Beamten aus.

Die Rede ist von Wolfgang Exler, Kriminalhauptkommissar, CDU-Mitglied, ehemaliger Landtagsabgeordneter, Stadtrat in Menden – und Mitglied des betroffenen Schützenvereins.

Exler soll die zentrale Zeugenaussage selbst organisiert haben – nicht im Dienst, sondern in privater Mission.
„Er war und ist allerdings nicht offiziell mit Ermittlungen betraut“, so Reul. Das Neutralitätsgebot für Polizeibeamte sieht der Innenminister hier klar verletzt. Die Angelegenheit wird nun intern geprüft und gegebenenfalls disziplinarisch sanktioniert.

 

Was hier schiefgelaufen ist

Wer den Fall nüchtern betrachtet, erkennt ein verstörendes Muster:
Vorauseilender Gehorsam, politische Nähe und institutionelles Versagen auf mehreren Ebenen haben ein rechtswidriges Vorgehen gegen eine Minderjährige ermöglicht.

  • Ein Richter auf Probe wird mit einem hochsensiblen Fall betraut, ohne Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft.
  • Eine Staatsanwaltschaft, die sich zurückzieht, statt zu führen.
  • Ein Polizeibeamter, der als Privatmann ermittelt – in einem politischen Kontext, in dem er selbst Partei ist.

Fassungslos macht dabei vor allem eines: Keine einzige Instanz ist auf die Bremse getreten.
Niemand hat gesagt: So nicht.

Übrigens, die Staatsanwaltschaft fällt nach all dem nichts Besseres ein als mitzuteilen, dass die Ermittlungen gegen Nele Kruschinski fortgeführt werden.

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Tags: ArnsbergKommentarMerzRechtsbeugung
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