Maximilian Krahs Immunität aufgehoben
Mit den Stimmen aller (!) Fraktionen hat der Bundestag die Immunität von Maximilian Krah, dem ehemaligen Spitzenkandidaten der AfD fürs Europaparlament, aufgehoben. Hintergrund sind Vorwürfe der Bestechlichkeit. Die vorliegenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse dürfen nun durchgeführt werden. Das Büro im Bundestag, Geschäftsräume in Dresden sowie mit Amtshilfe das Büro in Brüssel wurden durchsucht.
Immunität von Stefan Brandner aufgehoben
Stefan Brandner kann wieder angeklagt werden. Der von manchen auch als „Dreckschleuder des Bundestags“ bezeichnete Jurist wird der Beleidigung beschuldigt. Obwohl ihm ein Gericht verboten hat, eine Journalistin als Faschistin zu bezeichnen, hat Brandner die Beleidigungen fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft Gera ermittelt gegen ihn. Bislang ist er zu Geldstrafen in Höhe von 50.000,- Euro verurteilt worden.
Dienstherr ermittelt gegen AfD-MdB Sascha Lensing
Sascha Lensing ist Bundestagsabgeordneter aus Duisburg. Er nennt sich selbst Kriminalbeamter a. D. Er zitiert gern Björn Höcke und schwelgt in Fantasien, dass die AfD auch im Westen Oberbürgermeister stellen wird.
Er gilt auch als Nachfolger von Martin Vinzentz, dem immer schwächer werdenden Noch-Vorsitzenden der NRW-AfD.
Vielleicht ist die Parteikarriere wichtig für Lensing, denn aus seiner Dienststelle droht Ungemach. Es soll in einem Disziplinarverfahren um öffentliche Äußerungen Lensings gehen, die belegen, dass der 51-Jährige verfassungsfeindliche Ansichten hat.
BGH entscheidet: Urteile gegen Höcke rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf zwei Revisionen, die Höckes Anwälte eingereicht haben. Höcke, Fraktionschef im thüringischen Landtag, hatte mehrmals verbotene Parolen der SA zitiert. Bisher ist er zu Geldstrafen in Höhe von 29.900,- Euro verurteilt worden.
Kettensägenmann stört Anti-AfD-Kundgebung
Die Polizei im Kreis Recklinghausen, NRW, muss sich im Moment einiges fragen lassen. Denn bei einer angekündigten Kundgebung von AfD-Gegnern haben die Ordnungshüter tatenlos zugesehen, als ein Mann mit einer Kettensäge die Szenerie betrat. Wie Teilnehmer berichteten, wurde die Säge angeworfen und in Richtung der Gegendemonstranten aufheulen lassen. Die anwesenden Polizeibeamt:innen sind nicht eingeschritten; es entstand eher der Eindruck, sie wären eher zum Schutz des AfD-Standes vor Ort als zum Schutz der angemeldeten Gegendemonstration. Auf den öffentlichen Brief an die Polizeipräsidentin des Kreises – in dem das Geschehen minutiös aufgelistet ist – gibt es bisher keine Antwort.
AfD-Kandidat fürs Bürgermeisteramt im ostwestfälischen Bad Oeynhausen doch kein Doktor?
Michael Grove ist Kandidat der AfD für das Bürgermeisteramt in Bad Oeynhausen. Auf seinen Plakaten wird mit „Dr. Michael Grove“ geworben. Doch offensichtlich ist der Doktortitel Fake. Wie die Neue Westfälische Zeitung recherchierte, haben drei der vier Professoren, die Groves angebliche Doktorurkunde unterschrieben haben sollen, gegenüber der Zeitung betont, dass ihre Unterschriften gefälscht seien. Der vierte war zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde nicht mal Professor. Der AfD-Kandidat redet sich mit Erinnerungslücken raus. Die AfD-Social-Media-Armee geht auf die Vorwürfe gar nicht ein, sie postet nur, dass die Neue Westfälische Zeitung SPD-beeinflusst sei. Auf seinem Facebook-Account ist der Doktortitel der Plakate nicht mehr vorhanden. Vielleicht hat er nachgelesen, dass das Tragen falscher Titel strafbar ist.
Rassismus kann Kündigung nachziehen – manchmal auch fristlos
Das Amtsgericht Hannover hat einem Vermieter recht gegeben, der seine Mieterin per Räumungsklage aus der Wohnung haben will. Die Mieterin habe den Vermieter in „rassistischer und menschenverachtender Weise“ beleidigt.
Die Mieterin hat den Vermieter bei einer Begegnung „Scheiß Ausländer“ tituliert und behauptet: „Bald kommt die AfD. Euer Leben wird genauso enden wie bei den Juden.“ Mehrere Zeugen bestätigen die Aussagen. Die außerordentliche Kündigung sei gerechtfertigt, da es dem Vermieter nicht zuzumuten ist, das Mietverhältnis fortzusetzen.
Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen „Sächsische Separatisten“
Bildung einer inländischen Terrororganisation wird den Angeklagten vorgeworfen. Zu den im November 2024 festgenommenen Mitgliedern zählen auch drei damalige AfD-Mitglieder.
Die Ideologie der Gruppe war nach Angaben der Bundesanwaltschaft von rassistischen, antisemitischen und teils apokalyptischen Vorstellungen geprägt. Ihre Mitglieder verband eine tiefe Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, so die Behörde. Das OLG Dresden muss nun entscheiden, ob es die Klage zulässt. Die acht Männer sitzen derweil in U-Haft.













