Mehrere Landesverbände der AfD fordern die Umwandlung der Schulpflicht zu einer „Bildungspflicht“. Das Recht auf Bildung – so die AfD– wird derzeit durch das staatliche Schulsystem „nur unzureichend“ erfüllt. Deshalb soll mit der “Bildungspflicht“ gleichsam ein Recht auf „Homeschooling“ für Familien, Eltern und kleine Gruppen entstehen.
Die AfD verkauft die Forderung nach einer „Bildungspflicht“ als Befreiungsschlag für Familien – tatsächlich zielt sie auf einen fundamentalen Umbau des Bildungswesens, der Schulpflicht, Schule als demokratischen Ort und die Rechte von Kindern gleichermaßen untergräbt. Dieser Vorstoß ist kein einfacher Reformvorschlag, sondern ein Angriff auf ein zentrales gesellschaftliches Versprechen: dass jedes Kind – unabhängig von Herkunft, Einkommen und Weltanschauung der Eltern – Zugang zu guter Bildung, sozialer Teilhabe und demokratischer Bildung erhält.
Was die AfD wirklich fordert
In Brandenburg wollte die AfD zu Beginn des Jahres im Landtag durchsetzen, dass Eltern frei zwischen schulischer und „außerschulischer“ Bildung wählen können; häuslicher Unterricht sollte ausdrücklich als gleichwertig gelten. Begründet wurde dies mit der Behauptung eines „Bildungsnotstands“ und der These, der Staat sei in der Bildungspolitik „vertragsbrüchig“ geworden – eine Rhetorik, die auf Delegitimierung staatlicher Institutionen zielt, nicht auf deren Verbesserung.
Ähnlich argumentiert die Partei in Sachsen‑Anhalt und Baden‑Württemberg: Aus der Schulpflicht soll eine Bildungspflicht werden, unter der Homeschooling, kleine „Verbände“ und private Lernsettings mit minimaler staatlicher Kontrolle (z.B. staatliche Prüfungen) möglich wären. Versprochen wird „Freiheit“ für Eltern, faktisch aber würde der Staat sich aus seiner Verantwortung für gleichwertige Lernbedingungen zurückziehen und diese an individuelle Ressourcen und weltanschauliche Milieus auslagern.
Schulpflicht als Schutzrecht der Kinder
Die Schulpflicht ist historisch keine Schikane des Staates, sondern ein Schutzrecht der Kinder gegen Vernachlässigung, ökonomische Ausbeutung und ideologische Abschottung. Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 29. April 2003 Az. 1 BvR 436/03) hat ihre Integrationsfunktion ausdrücklich betont: Schule soll verhindern, dass sich Parallelgesellschaften verfestigen und Kinder nur in abgeschlossenen Milieus aufwachsen und es hat die allgemeine Schulpflicht und die Versagung von Heimunterricht als verfassungsgemäß bestätigt.
Zwar regelt das Grundgesetz keine allgemeine Schulpflicht, aber Art. 7 Abs. 1 GG („Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates“) regelt verfassungsrechtlich einen staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag und dieser wird dann konkret in den Schulgesetzen bzw. Landesverfassungen der Bundesländer als „allgemeine Schulpflicht“ ausgestaltet.
Die AfD dreht nun dieses Schutzrecht rhetorisch um, indem sie den Staat als vermeintlich „totalitär“ darstellt, der den Familien die Kinder „entzieht“. Damit macht sie sich zur Anwältin eines radikal individualisierten Bildungsbegriffs, in dem kollektive Verantwortung, Inklusion und soziale Gerechtigkeit störend sind.
Die Folgen: Ungleichheit und Isolation
Pädagoginnen, Eltern- und Schülervertretungen, Gewerkschaften warnen zu Recht: eine Bildungspflicht, die Homeschooling breit öffnet, mag nach Wahlfreiheit klingen, führt aber in der Praxis zu mehr Ungleichheit, Isolation und Qualitätsverlust. Wer gebildete Eltern, stabiles Einkommen, große Wohnungen und Zeit hat, kann Lernumgebungen organisieren – Kinder aus armen, beengten oder belasteten Verhältnissen bleiben zurück und verschwinden im schlimmsten Fall aus jeder öffentlichen Wahrnehmung.
Die Schule ist nicht nur Ort der Wissensvermittlung, sondern auch der sozialen Erfahrung: Konflikte aushalten, Vielfalt erleben, demokratische Verfahren kennenlernen, Schutzräume für Kinder, die zu Hause Gewalt, Missachtung oder fundamentalistische Erziehung erleben. Eine Politik, die Kinder aus diesen Räumen herauslösen will, schwächt nicht nur ihre Chancen, sondern auch die demokratische Kultur insgesamt.
Tagesschau.de hat am 17. Februar 2026 deutlich gemacht, dass es der AfD nicht nur um organisatorische Fragen der Beschulung geht, sondern um ein strategisches Thema im Vorfeld wichtiger Landtagswahlen. Die Soziologin Kristina Stoeckl, auf die der Beitrag u.a. Bezug nimmt, ordnet die Forderung nach Homeschooling als Teil einer gezielten Kampagne ein, die den Staat als übergriffig delegitimieren und rechte Deutungsmuster verstetigen soll.
Dabei wird deutlich, dass die allgemeine AfD-Strategie gezielt das Schulsystem mit Denunziationsportalen, Angriffen auf politische Bildung und Forderungen nach angeblicher „Neutralität“ unter Druck setzt, um demokratische und menschenrechtliche Werte aus dem Unterricht zu drängen. Wer unter diesen Vorzeichen die Schulpflicht lockern will, arbeitet nicht an einer gerechteren Schule – er sägt an einem der letzten Orte, an dem Kinder täglich erfahren können, was Demokratie praktisch bedeutet.
Und es geht darüber hinaus: Die Diskussion um „Bildungspflicht“ statt Schulpflicht ist Teil der Strategie der AfD: das Vertrauen in staatliche Organisationen zu zerstören und demokratische Institutionen wie die Schule, Hochschule, Gerichte, Parlamente oder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu delegitimieren.
Wer Schule als Ort der Demokratie erhalten will, muss die Schulpflicht verteidigen – und die politische Auseinandersetzung mit der AfD-Forderung dort führen, wo sie hingehört: in Parlamenten, Klassenzimmern und einer wachen Zivilgesellschaft.












