Sommerinterview Weidel
Nein, es soll hier nicht darum gehen, warum die öffentlich-rechtlichen Sender der rechtsextremen AfD Sendezeit schenken, in der sie ihre verfassungsfeindliche Propaganda verbreiten darf. Nein, es geht um das heutige Geschrei darüber, dass in dem Interview die Gegenkundgebung der Omas gegen Rechts und des Zentrums für politische Schönheit zu hören war.
Weidels Spießgesellen fordern heute eine Wiederholung des Interviews. Dabei ist allen Beteiligten klar, dass Weidel dieses Interview genau so wollte – sie hat es nicht abgebrochen, keinen anderen Ort verlangt. Es ging ihr um genau diese Gelegenheit, sich als Opfer zu inszenieren. Um genau diese MIMIMI-Empörung zur Schau zu stellen.
Fragt sich nur, warum die ARD von sich aus den Ort nicht verlegt hat, um ihr diese Bühne gar nicht erst zu bieten. Dann hätten wir heute darüber diskutiert, dass Rechtsextreme rechtsextreme und verfassungsfeindliche Dinge fordern – und nicht über Hintergrundgeräusche.
Wahlausschuss Düsseldorf lässt AfD zu
In der Düsseldorfer AfD hat es im Vorfeld der Kommunalwahl Querelen um die Aufstellung der Reserveliste gegeben. Zunächst waren dem Vorstand unliebsame – gemäßigte – Kandidaten auf der Liste. Bei der erneuten Aufstellung standen dann nur noch genehme Kandidaten zur Wahl. Diese fand just an dem Tag statt, an dem die Vorstandskritiker unabkömmlich waren.
Das AfD-Schiedsgericht hat dieses Vorgehen beanstandet. Die Öffentlichkeit ging davon aus, dass sich die AfD selbst ein Bein gestellt hatte. Überraschend hat nun der Wahlausschuss der AfD-Liste dennoch zugestimmt. Alles sei form- und fristgerecht gelaufen, hieß es.
Gegen diesen Beschluss wurde nun Widerspruch eingelegt. Der Landeswahlausschuss muss klären, ob die Zustimmung rechtens war. Ob die Rechtsextremen in Düsseldorf nun antreten dürfen, ist also weiterhin unklar.
AfDler im öffentlichen Dienst?
Jüngst machte eine Meldung aus Rheinland-Pfalz die Runde: Eine Parteimitgliedschaft bei der AfD und das Arbeiten im öffentlichen Dienst seien nicht vereinbar. Die Meldung war so formuliert, als würden nun alle Rechtsextremen pauschal aus dem Staatsdienst entlassen. Das ist natürlich nicht der Fall – auch Rechtsextreme haben ein Recht auf Einzelfallprüfung.
Die Frage bleibt jedoch: Wie können Menschen, die einen Eid auf die Verfassung geschworen haben, Mitglied einer Partei sein, die wesentliche Grundrechte ablehnt?
Inzwischen zeigt sich: Auch andere Bundesländer gehen ähnlich vor. In Sachsen gibt es einen Verfassungstreue-Check, Niedersachsen prüft neue Verfahren, um Rechtsextremisten zu erkennen. In mehreren Bundesländern wird die Parteizugehörigkeit abgefragt. Dort, wo die Landesämter für Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextrem einstufen, sollten es Bewerber mit AfD-Parteibuch schwer haben.
Prozess um Hitlergruß
In Aschaffenburg beschäftigt sich ein Gericht mit der AfD-Landtagsabgeordneten Ramona Stein. Die 67-Jährige soll auf ihrem Social-Media-Account ein Video gepostet haben, in dem ein Mann den Hitlergruß zeigt. Da es sich um die Verbreitung verfassungsfeindlicher Symbole handelt, erhielt sie einen Strafbefehl.
Dem hat sie widersprochen – nun muss sie sich vor Gericht verantworten. Der Prozess sollte eigentlich heute stattfinden, wurde jedoch wegen einer Erkrankung am Gericht vertagt.
AfD-Fraktion will Kreisvorsitzenden loswerden
Die AfD im Chemnitzer Stadtrat hat mehrfach versucht, ihr Mitglied Nico Köhler aus der Fraktion zu werfen. Mehrere Gerichte haben inzwischen entschieden, dass dies unzulässig war. Hintergrund: Köhler wirft einigen Fraktionskollegen Korruption vor. Sie hätten im Rat entsprechend abgestimmt, um günstige Garagenplätze zu erhalten.
Da offenbar die Mehrheit der Fraktion selbst betroffen ist, schließen sie den Kritiker aus und ignorieren die Gerichtsbeschlüsse. Ob Köhler sich demnächst mit Polizeischutz Zutritt zu Fraktionssitzungen verschafft, bleibt abzuwarten.
Thüringer Landesregierung verklagt AfD
Ausnahmsweise läuft diesmal eine Klage in die andere Richtung: Vor dem Verwaltungsgericht Weimar verklagt die Thüringer Landesregierung die AfD-Fraktion im Landesparlament. „Wir können nicht hinnehmen, dass bewusst falsche Tatsachenbehauptungen das Vertrauen in staatliches Handeln untergraben“, lässt sich der Staatskanzleichef in der Süddeutschen Zeitung zitieren.
Die AfD reagierte erwartungsgemäß: Die Opposition solle zum Schweigen gebracht werden usw. usf. Inhaltlich geht es um die Behauptung, die sogenannte Brombeerkoalition habe zentrale Aussagen ihres 100-Tage-Programms nicht umgesetzt. Das sei objektiv und nachweisbar falsch, so die Staatskanzlei in Erfurt.
Ärger mit ultrarechter Demo
Die AfD im thüringischen Apolda hat nicht geschafft, was die Parteispitze derzeit fordert: Mäßigung. Die Bundesspitze hat sich ein Mäßigungsgebot auferlegt, Begriffe wie „Remigration“ sollen nicht mehr verwendet werden.
Das hat sich bis in die Provinz offenbar nicht herumgesprochen. Der AfD-Stadtrat Simon Ehrenreich rief zu einer Demonstration auf, bei der es genau darum ging: Remigration. Der Aufruf kam von den Jungen Nationaldemokraten und der Partei „Heimat“ – das schien ihn nicht zu stören.
Die AfD hingegen schon. Sie forderte ihre Mitglieder auf, nicht teilzunehmen. Die Demo fand dennoch statt; die Polizei stellte drei Hitlergrüße sowie verbotene Kennzeichen in Tätowierungen fest. Jetzt will die AfD gegen zwei Mitglieder vorgehen, die nicht nur zur Teilnahme aufriefen – einer soll die Demonstration sogar angemeldet haben.
AfD Kandidat nicht zugelassen/ oder umstritten
Bei der Kommunalwahl in NRW tritt die AFD erstmals in breiter Front an. Doch in manchen Kommunen bildet sich Widerstand , wenn die Kandidaten erkennen lassen, dass sie nicht auf dem Boden des Grundgesetzes agiert haben. so im lippischen Lage. Uwe Detert heißt der Mann , der durch extreme Postings auf seinen Social Media Accounts aufgefallen war. Mitglieder der Grünen Ratsfraktion hatten diese dokumentiert und dem Wahlausschuss zur Verfügung gestellt. der ließ den Kandidaten nicht zur Bürgermeisterwahl zu. Nach dem nordrhein-westfälischen Kommunalwahlrecht müssen KandidatInnen verfassungstreu sein.












