1. Einleitung
Der schwarze Teil der aktuellen Koalition hatte im Wahlkampf vollmundig eine „Abschaffung des Heizungsgesetzes“ versprochen – ohne Konzept dessen, was er damit meinte. Der rote Teil der aktuellen Koalition hat in den Koalitionsverhandlungen den törichten Fehler begangen, den Partner nicht zum Offenbarungseid dessen zu zwingen, was er denn konkret wolle. Er hat vielmehr hingenommen, dass der sinnfreie Wahlkampfslogan von CSU/CDU unbesehen in den Koalitionsvertrag übernommen wurde. Demokratie geht nach Habermas anders.
Die SPD-Bundestagsfraktion muss Sorge tragen, sich in dieser Frage nicht in Nibelungentreue an die Union zu binden. Der scheinbare Druck besteht darin, einen Sinn der lapidaren Formel finden zu müssen, der – vermeintlich – gesichtswahrend für die CDU/CSU ist. Das Problem liegt bei den Sozialdemokraten, weil sie das Finanzressort und damit die Rolle des treuen Haushälters angenommen haben. Die „Abschaffung des Heizungsgesetzes“ mit ihren diversen Implikationen, auch für den Bundeshaushalt, könnte sich als Situation entpuppen, wo sie vom Felsen springen muss. Die Frage ist, in welche Richtung – in den Abgrund der Wählertäuschung oder den der Seriosität?
2. Das schmalbrüstige Eckpunktepapier vom 24. Februar 2026: Ein nur vermeintlicher Ausweg aus dem sogenannten „Heizungsstreit“
Die „Abschaffung des Heizungsgesetzes“ wird in Form einer Klein-Renovierung des GEG vorgenommen werden. Dem umfangreichen und korrekt bezeichneten Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll in Trumpscher Manier mit „Gebäudemodernisierungsgesetz“ (GMG) ein neuer pompöser Name aufgepfropft werden, um den Anschein einer Großrevision zu erwecken. Das ist ein durchsichtiger aber üblicher Versuch der Aufplusterung, doch der mag für die SPD noch hinnehmbar sein. Doch damit sind die Optionen für einen Koalitionsfrieden an der Oberfläche schon ausgeschöpft.
In der Substanz enthält das Eckpunktepapier vom 24. Februar 2026, welches als Einigung im Grundsätzlichen verkauft wurde, aber zwei konträre Festlegungen von strategischer politischer Bedeutung. Sie haben faktisch den Charakter einer contradictio in adjectu. Zugesagt ist, beide Forderungen mit Vorlage eines Gesetzentwurfs am 15. April 2026 zu substantiieren. Den Widerspruchscharakter substantiell aufzulösen, ist jedoch ein Ding der Unmöglichkeit. Einer der beiden Partner muss seine Position vom 24. Februar räumen. Das kann nach Lage der Dinge nur die Union sein. Die vertritt bekanntlich nur eine Narrativ-Position, die SPD aber ein zentrales sachliches Anliegen. Dass Narrative dehnbar sind und Papier geduldig ist, ist in diesem Falle von Vorteil.
Das Narrativ des schwarzen Teils der Koalition setzt auf eine uneingeschränkte „Freiheit der Hauseigentümer“. Das steht offensichtlich in einem Gegensatz zu dem Anliegen, Mieter vor Fehlinvestitionen der Vermieter zu schützen. Die Heizung nach dem Verbrennungsprinzip ist nun einmal in der Anschaffung billig, die Wärmepumpe hingegen ist eine dreimal so aufwändige Investition. Also wird ein Vermieter, der die Betriebskosten auf die Mieter umlegen kann, immer verführt sein, die Billiglösung zu wählen. Wenn die Sozialdemokraten dieses „Mieter-Vermieter-Dilemma“ in der massiv verstärkten Form zulassen, die die Wärmepumpe mit sich bringt, dann werden die Mieter ihnen als Wähler in Scharen von der Stange gehen und zu den Linken überlaufen.
3. Die contradictio in adjectu in der sog. “Einigung” zum sog. “Heizungsgesetz”
Hauseigentümer sind nach dem aktuell noch gültigen §71ff GEG verpflichtet, bei Neuinstallation ein Heizsystem zu wählen, das zu 65 Prozent mit Energie aus erneuerbaren Quellen läuft. Dass das Heizsystem ab 2045 zu 100 Prozent mit Energie aus erneuerbaren Quellen läuft, dafür muss nicht mehr der individuelle Heizungseigentümer sorgen, das erledigt der Stromlieferant. Beim Endenergieträger Fernwärme ist es analog auf die Schiene gesetzt.
Diese 65 Prozent-Vorschrift soll formal fallen. Angeblichen Ersatz soll die sogenannte „Biotreppe“ bieten. Damit will die schwarz-rote Koalition dasselbe wie bei Strom und Fernwärme bereits etabliert, sie will nun auch Gas und Öl schrittweise die fossile Herkunft nehmen und sie zunehmend zu Endenergieträgern aus erneuerbaren Quellen machen lassen – sofern sie denn in neuen Heizungen nach dem Verbrennungsprinzip eingesetzt werden. Formal ist das als Änderung minimal. Und im Verkehr, für Kraftstoffe, ist das auch bereits eingeführt. Das Gesetz mit dem scheinbar komplizierten Namen, das „Treibhausgasminderungsquotengesetz“, dem wir E5 und E10 verdanken, sieht aktuell (2026) einen Prozentsatz von 12 Prozent vor, der in etwa einer Erneuerbaren-Quote gleicher Höhe entspricht.
Mit Biomethan und Wasserstoff ist das bei Gas physisch ebenfalls möglich, aber noch in den Anfängen. Im Eckpunktepapier heisst es, die sogenannte „Biotreppe“ solle ab 1. Januar 2029 mit bescheidenem 10% Erneuerbaren-Anteil für Öl und Gas beginnen – man will fast 4 Jahre lang ambitionslos bleiben und erst dann beginnen, wenn eine Nachfolgeregierung im Amt ist. Der weitere Anstieg bis 2040 wird, wenn es nicht ganz unseriös werden soll, analog zur „Biotreppe“ bei Kraftstoffen gestaltet sein. Da, für diese Verwendung im Verkehr, sieht der parallel zu behandelnde Entwurf zum „Treibhausgasminderungsquotengesetz“ einen linearen Anstieg des nicht-fossilen Anteils bis 2040 auf 58 Prozent vor. Auch da ist, neben Ethanol, auch Wasserstoff die Option der Wahl zur Beimischung. Zudem werden beide Stoffe dringend in der Industrie und im Flugverkehr gebraucht. Hinzu kommen die CO2-Abgaben auf fossile Brennstoffe, die ab 2029 kontinuierlich steigen werden. Knappheit der Ingredienzien aus erneuerbaren Quellen plus Preisaufschlag für den noch verbliebenen fossilen Anteil: Das zusammen ist es, was den Betrieb der Gasheizung so teuer und im Ergebnis völlig unwirtschaftlich macht.
In den Eckpunkten für die nun geplante Novelle hat die SPD hineinverhandelt, dass Mieter „vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen“ geschützt werden sollen.
Zusammengefasst heisst das: Wer als Eigentümer eines selbstgenutzten Eigenheims so töricht ist, in eine neue Gasheizung zu investieren, den beißen am Ende die Hunde. Tut er das aber als Eigentümer eines Hauses mit Mietwohnungen, so trifft das dicke Ende nicht ihn sondern seine Mieter. Es spricht alles dafür, dass diese Investitionsentscheidung das Kriterium einer „unwirtschaftlichen Heizung“ voll und zweifelsfrei erfüllt. Die Koalitionäre haben somit präzise sich für X und non-X zugleich entschlossen. Das ist die oben erwähnte „contradictio in adjectu“, welche die Koalition am 24. Februar als Einigung verkündet hat. Noch ist in Wahrheit nichts entschieden.
Otmar Edenhofer hat in dieser Situation einen sehr klugen Vorschlag gemacht. Die Feststellung der Unwirtschaftlichkeit der Verbrenner-Heizung, die nun zentrales Kriterium bei der gesetzlichen Umsetzung des Eckpunkte-Papiers vom 24. Februar werden wird, hängt von der Antizipation der Gas-Preise mit hohen Anteilen gemäß Biotreppe ab. Die Zukunft kann man sich schönrechnen oder auch nicht. Edenhofer schlägt angesichts dessen vor, die Operationalisierung nicht einem offenen Zukunftskalkül zu überlassen, sondern diese zukünftigen Kosten mutig heute vom Gesetzgeber zu bestimmen und sie als Abgabe auf neu anzuschaffende Öl- oder Gasheizungen aufzuschlagen. Ein möglicher Streitpunkt beim Urteil über Wirtschaftlichkeit oder Unwirtschaftlichkeit der Verbrenner-Heizung ist dann ausgeräumt – und die Freiheit für Investitionsentscheidungen bleibt gewahrt.
4. Résümée
Bundeskanzler Merz hat am 18. März 2026 im Deutschen Bundestag im Rahmen seiner Regierungserklärung gesagt:
„Wir suchen … Übereinstimmung. Aber wir dürfen und werden uns auch nicht scheuen, unseren Partnern ehrlich zu sagen, wo wir Dinge anders sehen und wo wir andere Interessen haben. Das muss eine solche Partnerschaft aushalten, sonst ist es keine Partnerschaft.“
Klar, das war nicht auf das Verhältnis der Koalitionspartner gemünzt; man kann aber es sehr wohl auf das Verhältnis der drei Partner in der jetzigen Regierungskoalition in Berlin beziehen.












