I.
Seit vielen Jahren drängen die grossen Unternehmen der Agrochemie in Deutschland und Europa mit Unterstützung aus bestimmten Kreisen von Politik und Wissenschaft darauf, die bestehenden strengen Regeln für die Zulassung und Nutzung von Gentechnik in der Europäischen Union abzuschaffen.
Was für die klassische Gentechnik gescheitert ist, bei der fremdes Genmaterial eingebaut wird, soll jetzt für die neuen gentechnischen Verfahren gelingen, mit denen das Genom von Pflanzen und Tieren verändert werden kann, ohne fremdes Genmaterial einzuschleussen.
Am 4. Dezember 2025 haben Vertreter des Rats der Europäischen Union mit Vertreterinnen des Europäischen Parlaments eine vorläufige Einigung für einen neuen rechtlichen Rahmen für neue gentechnische Verfahren erzielt.
In der Pressemitteilung des Rats der Europäischen Union vom 4. Dezember 2025 heisst es dazu:
„In der Einigung ist ein vereinfachtes Verfahren für NGT-Pflanzen (NGT steht für neue gentechnische Verfahren C.H.) vorgesehen, das sie herkömmlichen Pflanzen gleichstellt…
…
Der Begriff NGT umfasst eine Vielzahl von Techniken, mit denen das Saatgut auf eine Weise angepasst werden kann, die auch in der Natur vorkommen oder durch herkömmliche Züchtungstechniken erzielt werden kann.“
Am 28. Januar 2026 hat der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments dieser Einigung mehrheitlich zugestimmt. Zu dieser Mehrheit gehörten aus Deutschland nur die Abgeordneten von CDU/CSU und FDP. Die Bundesregierung hatte sich im EU-Ministerrat der Stimme enthalten, weil CDU/CSU und SPD unterschiedliche Auffassungen vertreten.
II.
Inhaltliche Grundlage dieser Einigung ist die Behauptung der EU-Kommission, dass die ganz grosse Mehrheit der Pflanzen, die durch neue gentechnische Verfahren erzeugt werden können (im Fachjargon NGT-1-Pflanzen), keiner Risikoprüfung und keines Zulassungsverfahrens bedürften, weil sie sich nicht von den Ergebnissen natürlicher Auslese und herkömmlicher Züchtung unterschieden. Die EU-Kommission hat als Kriterium dafür eine begrenzte Zahl von Änderungen im Erbgut festgelegt.
Die EU-Kommission und andere Befürworter der Gentechnik versuchen den Eindruck zu erwecken, sie könnten sich dabei auf einen wissenschaftlichen Konsens berufen.
Tatsächlich ist ihre Auffassung unter Fachleuten aber durchaus umstritten. In einem Interview mit der „ZEIT“ vom 3. Dezember 2025 sagt Professorin Katja Tielbörger, die an der Universität Tübingen den Lehrstuhl für Vegetationsökologie innehat:
„… die 20-mal-20-Regelung (maximal zwanzig Veränderungen im Erbgut an maximal zwanzig Stellen C.H.) ist wissenschaftlich völlig an den Haaren herbeigezogen, denn die reine Anzahl sagt ja nichts über die Qualität der Änderungen aus und selbst wenn, wäre die Zahl völlig willkürlich. Aus ökologischer Sicht sind die Vorschläge zudem in mehrfacher Hinsicht problematisch.
Zunächst einmal stimmt es nicht, dass die neue Gentechnik nur Veränderungen machen kann, die auch natürlicherweise passieren. Vielmehr weiss man, dass bestimmte Abschnitte im Genom langsamer oder so gut wie gar nicht mutieren. Mit der Genschere kann man aber überall hin, das ist eine wesentlich grössere Eingriffstiefe.“
Zu dieser Auffassung war auch die französische Behörde für „Lebensmittelsicherheit, Umwelt und Arbeitsschutz“ (ANSES) in ihrem am 7.März 2024 veröffentlichten Bericht über die „Risiken und sozio-ökonomischen Herausforderungen im Zusammenhang mit NGT-Pflanzen“ gekommen.
Dieser Bericht ist das Ergebnis einer umfassenden Auswertung der in in den Jahren 2021 bis 2023 in wissenschaftlichen Fachzeitschriften erschienenen Veröffentlichungen zu möglichen Risiken der neuen gentechnischen Verfahren. Auf dieser Grundlage stellt die ANSES fest, dass neue gentechnische Verfahren, anders als von der EU-Kommission behauptet, durchaus mit Risiken verbunden sein können und sind. Bestimmte bei den neuen gentechnischen Verfahren identifizierte Risiken unterschieden sich nicht grundlegend von den Risiken der ersten Generation gentechnischer Verfahren. Wegen der viel grösseren Zahl möglicher Anwendungen könnten sogar sehr viel mehr von den auf diese Weise erzeugten Pflanzen betroffen sein.
Deshalb lehnt die ANSES es, im Gegensatz zur EU-Kommission, ab, die ganz grosse Mehrheit, nach Schätzungen mehr als 90 Prozent, der mit neuen gentechnischen Verfahren veränderten Pflanzen von einer Risikoprüfung und einem Zulassungsverfahren auszunehmen. Stattdessen befürwortet die ANSES eine Prüfung von Fall zu Fall. Die französische Fachbehörde fordert ausserdem, ein System zur Überwachung der Umweltauswirkungen einzurichten. Nur so liessen sich Entscheidungen korrigieren, die sich als falsch herausstellen.
III.
Es ist mehr als erstaunlich, dass die EU-Kommission den Bericht der fachlich zuständigen französischen Behörde offenbar bis heute ignoriert. Wissenschaftliche Erkenntnisse sind offenbar nur dann erwünscht, wenn sie ins eigene Weltbild passen und bestimmten wirtschaftlichen Interessen dienen. Stattdessen heisst es in der Pressemitteilung des Europäischen Rats vom 4. Dezember 2025, es gehe darum „die Wettbewerbsfähigkeit des Agrar- und Lebensmittelsektors (zu) verbessern und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die europäischen Akteure zu gewährleisten, …“
Damit sind die neuen gentechnischen Verfahren ein weiteres Beispiel dafür, wie unter dem Deckmantel von Entbürokratisierung, Vereinfachung von Zulassungsverfahren und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen wirtschaftliche Interessen Vorrang vor dem in der EU geltenden Vorsorge-Prinzip bekommen sollen.
Die von der EU-Kommission behaupteten Vorteile für die Ernährungssicherheit in Europa und ihr angeblicher Beitrag zu den Zielen der EU für mehr Nachhaltigkeit sind wissenschaftlich umstritten.
Frau Professorin Tielbörger sagt dazu in dem schon zitierten „ZEIT“-Interview:
„Warum sollen wir Risiken eingehen für eine Technologie, obwohl es keine wissenschaftlichen Hinweise darauf gibt, dass sie unsere Landwirtschaft nachhaltiger machen kann? Im Gegensatz dazu gibt es Tausende von Studien, die zeigen, wie man sofort und ohne Risiko Landwirtschaft auch ohne Gentechnik nachhaltiger machen kann. Stichwort ökologische Intensivierung.
In der herkömmlichen Landwirtschaft werden im Grunde ökologische Gesetzmässigkeiten ausser Kraft gesetzt. Ökologische Intensivierung heisst, wir wollen diese Gesetzmässigkeiten weder reinbringen. Am wirksamsten ist dabei, Vielfalt reinzubringen,…
…
Um die Haupteffekte des Klimawandels abzupuffern, brauchen wir Vielfalt auf dem Acker. Das wissen wir alles. Und das wird auf EU-Ebene leider nicht gefördert. Ich finde die Diskussion um die neue Gentechnik auch deshalb gefährlich, weil sie von diesen echten Lösungen ablenkt. Für mich ist die neue Gentechnik so etwas wie Geoengineering im Klimaschutz. Es wird versprochen, dass mit der neuen Gentechnik in Zukunft neue Lösungen geschaffen werden, obwohl wir jetzt schon Lösungen haben.“
IV.
Aus Anlass der „Grünen Woche“ 2026 haben Umweltverbände, Naturschutz-Organisationen und Unternehmen der ökologischen Lebensmittelwirtschaft eine Resolution veröffentlicht, in der es heisst: „Wir fordern alle verantwortlichen Politiker*innen in Deutschland auf, dem ausgehandelten Gesetzesvorschlag für eine künftige Gentechnik-Deregulierung nicht zuzustimmen.“
Aus ihrer Sicht kommt es darauf an, dass auch für die neuen gentechnischen Verfahren folgende Anforderungen zum Schutz von Natur und Umwelt, von Verbrauchern und zum Schutz der Bauern vor Abhängigkeiten von den Unternehmen der Agrochemie erfüllt sein müssen:
Zulassungsverfahren sind weiter nötig, um Risiken einschliesslich unbeabsichtigter Folgen auszuschliessen.
Wenn gentechnisch veränderte Lebensmittel zugelassen sind, müssen sie lückenlos nachverfolgt werden können. Die Landwirtschaft, Verbraucherinnen und Verbraucher und der Lebensmittelhandel müssen entscheiden können, ob sie gentechnisch veränderte Produkte züchten, anbauen, verfüttern, verarbeiten, handeln oder essen wollen.
Die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel mit Gentechnik muss erhalten werden. Sie ist Voraussetzung dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher wissen, jedenfalls wissen können, was sie kaufen.
Auch in Zukunft muss verlässlich gentechnikfrei gewirtschaftet werden können. Betriebe, die keine Gentechnik anwenden wollen, dürfen nicht für Verunreinigungen oder Umweltschäden haftbar gemacht werden.
Die Erteilung von Patenten auf gentechnisch veränderte Pflanzen muss verboten werden.
Unternehmen müssen verpflichtet werden, Nachweisverfahren für ihre gentechnisch veränderten Pflanzen zu entwickeln und bereitzustellen.
Die Möglichkeit, gentechnisch veränderte Pflanzen aus der Umwelt, aus dem Saatgut und aus Lebensmitteln zu entfernen, muss garantiert sein für den Fall, dass sich nach der Zulassung negative Auswirkungen auf Umwelt, Artenvielfalt oder Menschen und Tiere herausstellen.
In einem Register müssen umfassende Informationen über alle zugelassenen gentechnisch veränderte Organismen öffentlich zugänglich sein und über alle Standorte, an denen gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden, wie das bisher in Deutschland vorgegeben ist.
V.
Die Unternehmen des Einzelhandels in Deutschland haben in den vergangenen Jahren das Angebot an Bio-Lebensmitteln und anderen Produkten ohne Gentechnik stark ausgebaut. Deshalb stehen sie der Deregulierung für die neuen gentechnischen Verfahren, wie sie jetzt auf EU-Ebene durchgesetzt werden sollen, fast schon traditionell kritisch bis ablehnend gegenüber.
Greenpeace hat im Januar 2026 den „Supermarkt-Check 2025“ veröffentlicht. Dort heisst es, „dass die grossen Handelsketten das Angebot gentechnikfreier Lebensmittel in weiten Teilen sicherstellen. Das ist ein Beleg dafür, dass ihnen die Wahlfreiheit für Verbraucher:innen wichtig ist – auch im Hinblick auf die Neue Gentechnik (NGT).“
Aldi Nord, Aldi Süd, Rewe und Penny wenden sich gegen die von der EU geplante Abschaffung von Prüf- und Zulassungsverfahren und „stimmen explizit zu, dass Produkte aus neuer Gentechnik streng reguliert und gekennzeichnet werden sollen.“
„Sie fordern ein klares Zulassungsverfahren, das Vorsorgeprinzip, Rückverfolgbarkeit und eine verpflichtende Kennzeichnung der NGT-Produkte.“
Aldi Nord und Aldi Süd stimmen sogar der Aussage zu: „Um den Wünschen und Erwartungen unserer Kund:innen gerecht zu werden, bekennen wir uns in aller Klarheit, dass wir keine Produkte aus den Verfahren der sogenannten `Neuen Gentechnik` führen wollen.“
Lidl und Kaufland, Edeka und Netto haben dagegen bei der Umfrage von Greenpeace nicht klar Position bezogen. Sie sprechen von einer „differenzierten Auseinandersetzung“ bzw. von einer „wissenschaftsbasierten und ergebnisoffenen Prüfung“. Deshalb halten sie sich die Nutzung noch offen und stellen weniger eindeutige Forderungen an die Regulation und Kennzeichnung.
Bei den Eigenmarken der Supermarkt-Ketten ist der Anteil an Produkten mit der Kennzeichnung „Ohne Gentechnik“ seit Jahren hoch. Das gilt für Eier und Geflügelfleisch, für Trinkmilch und Milchprodukte. Anders verhalten sich Edeka und Netto, was zu deren Haltung in der aktuellen Auseinandersetzung um neue gentechnische Verfahren passt.
VI.
Es ist zu hoffen, dass vor der abschliessenden Entscheidung des Europäischen Parlaments, die für die kommenden Monate zu erwarten ist, möglichst viele Abgeordnete sich mit der wissenschaftlichen Kritik an der geplanten Freifahrt-Regelung für neue gentechnische Verfahren auseinandersetzen und sie deshalb ablehnen.
Christoph Then ist Geschäftsführer von „testbiotech“, einer gemeinnützigen Organisation, die sich seit vielen Jahren mit grosser Ernsthaftigkeit und wissenschaftlicher Unabhängigkeit mit allen Fragen rund um Gentechnik beschäftigt und seit langem im Gespräch mit Abgeordneten und der EU-Kommission ist. In einer Erklärung nach der Entscheidung des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments am 28. Januar 2026 weist er auf einen Gesichtspunkt hin, der in der öffentlichen Debatte bisher kaum beachtet worden ist:
„Der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) könnte dazu führen, dass sich die Risiken drastisch steigern: Innerhalb des vorgeschlagenen neuen Rechtsrahmens könnte KI leicht dazu genutzt werden, NGT-Pflanzen zu entwickeln, die zwar den vorgeschlagenen Schwellenwert (maximal 20 Änderungen an maximal 20 Stellen des Genoms C.H.) nicht überschreiten, aber dennoch erhebliche Risiken für die Umwelt darstellen.
Tatsächlich erhielte die Industrie durch ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren freie Hand, für den Import und die Freisetzung ihrer Pflanzen, ohne Rücksicht auf die Folgen für Gesundheit oder Umwelt. Mit der geplante NGT-Verordnung ist die EU daher dabei, ihre Verantwortung für einen sicheren Umgang mit den neuen Technologien an die Kräfte des freien Marktes abzugeben.
Dies liegt ganz gewiss im Interesse grosser Firmen wie dem US-amerikanischen Konzern Corteva, dem weltweit wichtigsten Akteur bei Patentanmeldungen für NGT-Pflanzen. Nach dessen Ansicht können NGTs als disruptive Technologie in der Wirtschaft betrachtet werden. Aus Sicht des Gesundheits- und Umweltschutzes ist dies jedoch genau der Kern des Problems: Unzureichend kontrollierte Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen können unsere Lebensgrundlagen und die Zukunft der biologischen Vielfalt in Europa gefährden.“
Christoph Then hat recht: Disruption bedeutet die tiefgreifende zerstörerische Veränderung bestehender Strukturen. Hier geht es um die Sicherheit beim Anbau von Pflanzen und bei der Herstellung von Lebensmitteln. Nirgends ist Disruption so wenig geeignet humanen Fortschritt zu fördern wie da, wo es um die natürlichen Lebensgrundlagen geht und um die Voraussetzungen für ein gutes Leben aller Menschen.












