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Klimaschutz: sozial gerecht und verbindlich! – Ein Gastbeitrag von Matthias Miersch

Gastbeitrag Von Gastbeitrag
30. April 2023
Symbolbild "Umwelt und Klimaschutz"

Den Klimawandel zu stoppen, ist eine Menschheitsaufgabe. Wir wollen, dass Deutschland bis spätestens 2045 klimaneutral wird. Der entscheidende Schlüssel hierbei: der schnelle und maximale Ausbau der Erneuerbaren Energien! Damit steht und fällt alles. Zentral ist auch ein klarer gesetzlicher Rahmen, der regelt, wer bis wann wieviel CO2 einsparen muss. Daher stehen zwei Gesetze im Mittelpunkt der Klimadebatte: das Klimaschutzgesetz und das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Beide Gesetze sind eine der größten Errungenschaften für den Klimaschutz, die im Deutschen Bundestag gesetzgeberisch erreicht worden sind. Keine zukünftige Bundesregierung wird mehr der Messlatte entgehen können, ob die Klimaziele tatsächlich erreicht werden.

Vor dreizehn Jahren habe ich mit Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen ein Klimaschutzgesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht. Damals gab es keine Mehrheit für diesen Weg. Doch im Jahr 2019 hat die SPD-Bundestagsfraktion gegen harten Widerstand von CDU/CSU in der letzten Legislatur das Klimaschutzgesetz erkämpft. Das Gesetz fixiert erstmals in Deutschland die Klimaziele gesetzlich. Die Regierung und die einzelnen Ministerien werden verpflichtet, jedes Jahr konkrete Einsparungsziele in ihren Fachbereichen zu erreichen. Schaffen sie es nicht, müssen sie innerhalb von drei Monaten Vorschläge zur Erreichung vorlegen.

Erst auf Grundlage dieses Gesetzes konnte das Bundesverfassungsgericht 2021 sein wegweisendes Urteil fällen. Dieses Urteil dürfte die wohl bedeutendste Entscheidung für den Klimaschutz in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts sein. Das Gericht stellte fest, dass eine heute unzureichende Klimaschutzpolitik Freiheits- und Grundrechte von morgen beeinträchtigt. Die verfassungsrechtlich notwendige Reduktion von Treibhausgasen darf nicht länger in die Zukunft und damit einseitig zu Lasten junger Generationen hinausgezögert werden. Daraufhin wurde das Klimaschutzgesetz geändert, das Klimaziel für 2030 angehoben, das Erreichen der Klimaneutralität um fünf Jahre auf das Jahr 2045 vorgezogen und auch die Reduktion von Treibhausgasen nach dem Jahr 2030 gesetzlich geregelt.

Auch international findet unser Klimaschutzgesetz Beachtung. UN-Generalsekretär António Guterres bezeichnete in seiner Rede im Deutschen Bundestag das Klimaschutzgesetz als ‚international vorbildlich‘.

Ende März befasste sich der Koalitionsausschuss in einer Marathonsitzung mit dem Klimaschutzgesetz. Entgegen der vielfach erhobenen Behauptung, die Sektorziele würden abgeschafft werden, haben die Koalitionsspitzen ihre Beibehaltung vereinbart. Wir müssen aber anerkennen, dass die Pflicht bei Zielverfehlung jährlich neue Programme in einzelnen Sektoren aufzulegen, nicht automatisch zur Einhaltung unserer Klimaziele führt. Insbesondere im Gebäude- und Verkehrsbereich sind neben kurzfristigen Maßnahmen auch mehrjährige Programme erforderlich, die erst im Laufe der Jahre ihre Wirkung entfalten können. Deshalb entwickeln wir das Klimaschutzgesetz weiter und machen es besser.

Im Koalitionsausschuss wurde vereinbart, dass die Bundesregierung künftig bereits im ersten Jahr einer Legislaturperiode ein umfassendes sektorübergreifendes Klimaschutzprogramm beschließen muss. Grundlage bleibt wie bisher ein jährliches Monitoring der Emissionsentwicklung für die einzelnen Sektoren. Um besser als bisher überprüfen zu können, ob wir uns auf dem richtigen Kurs zur Erreichung der Klimaziele befinden, betrachten wir in Zukunft nicht nur die Vorjahresemissionen, sondern auch die Prognose für die zukünftige Emissionsentwicklung. Das bedeutet: Mit den Emissionsdaten des Vorjahres wird in Zukunft auch die prognostizierte Emissionsentwicklung für die Jahre bis 2030 und mit Blick auf 2035, 2040 und 2045 dargestellt. Es wird für jeden Sektor geprüft, ob die CO2-Minderung ausreicht, um die Ziele zu erreichen.

Wenn das Gesamtziel aller Sektoren künftig zwei Jahre in Folge überschritten wird, ist die Bundesregierung verpflichtet, Maßnahmen zu beschließen, die sicherstellen, dass das Klimaziel für 2030 erreicht wird. Dazu müssen weiterhin gerade jene Sektoren beitragen, die Ziele verfehlen. Klimaschutz wird damit zu einer echten Querschnittsaufgabe der Bundesregierung. Damit sich sowohl einzelne Ministerien als auch die gesamte Bundesregierung zukünftig nicht aus der Verantwortung stehlen kann, braucht es künftig mehr Verbindlichkeit. Bislang hat das Parlament keine Handhabe, wenn die Bundesregierung einfach kein Klimaschutzsofortprogramm vorgelegt hat. Da braucht es zusätzliche Hebel für das Parlament.

Mir ist wichtig, dass wir bei dem nun anstehenden Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag genau darauf achten, dass das von uns auf den Weg gebrachte Klimaschutzgesetz nicht verwässert, sondern sogar besser als bisher wird. Wir können es uns nicht leisten, dass notwendige Maßnahmen auf die lange Bank geschoben werden. Wir sind in einigen Bereichen noch nicht auf dem richtigen Weg, um sicher unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Vieles ist von dieser Koalition schon für mehr Klimaschutz beschlossen worden. Einiges davon muss erst noch seine Wirkung entfalten. Aber die beschlossenen Maßnahmen reichen noch nicht.

Wir sehen, dass gerade im Gebäude- und Verkehrsbereich neben kurzfristigen Maßnahmen auch mehrjährige Programme erforderlich sind, damit wir unsere Klimaziele erreichen: Wenn ich heute Ladesäulen baue, spart das erst einmal kein CO2. Es schafft aber die Voraussetzung für mehr E-Autos in der Zukunft. Auch die Wärmewende können wir nicht einfach übers Knie brechen.

Aktuell löst das Erreichen der Klimaschutzziele in einzelnen Sektoren hitzige Diskussionen aus: Bei der Heizungsfrage oder auch im Mobilitätssektor wird Klimaschutz für jeden spürbar. Klimaschutzmaßnahmen wird man nur umsetzen können, wenn die Menschen in die Lage versetzt werden, auch umrüsten bzw. umsteigen zu können. Dazu bedarf es einer entsprechenden finanziellen Förderung. Wir setzen alles daran, einen sozial verträglichen Umstieg zu erleichtern. Wir werden uns im Parlament dafür einsetzen, dass der Einstieg in klimaschonenderes Heizen für Bürgerinnen und Bürger bestmöglich sozial abgefedert wird!

Weiter entscheidend bleibt der maximale Ausbau der Erneuerbaren Energien. Nur mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien können wir klimaneutral leben. Nur mit ihnen können wir unseren Verkehr und unsere Gebäude klimaneutral gestalten. Mit der vorgelegten Photovoltaik- und Wind-an-Land-Strategie sind wichtige Punkte adressiert. Hier müssen wir jetzt mit Nachdruck an die Umsetzung gehen.

An diesen Themen werde ich in den nächsten Monaten mit Hochdruck arbeiten. Denn sozialdemokratische Klimapolitik muss immer Zukunft und Zusammenhalt zusammen denken. Nur wer sowohl Klima und Soziales als auch Arbeit und Umwelt im Blick hat wird erfolgreich sein.

Zum Autor: Dr. Matthias Miersch ist MdB und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion

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