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Home Politik

Wie Minister Wissing umgehen wird mit illegalen PKWs auf den Straßen

Jochen Luhmann Von Jochen Luhmann
1. April 2023
Wolf im Schafspelz

In der Süddeutschen Zeitung vom 31. März 2023, am Tag vor dem 1. April, hat Josef Kelnberger einen „Albtraum“ skizziert, der einen plagen könnte, wenn man den Kulturkampf um die Klimapolitik verfolgt, wie er gerade in Deutschland geführt werde:

„Bald wird also ein Inspekteur aus Brüssel vor deutschen Türen stehen und, klopf-klopf-klopf, Einlass begehren: Dürfte ich mal Ihren Heizungskeller inspizieren und außerdem Ihre Dachisolierung überprüfen? Mal sehen, liebe Frau, guter Mann, ob das alles unseren EU-Klimanormen entspricht. Oder ob wir Sie im Namen von Frau von der Leyen enteignen müssen.“

Zur selben Zeit, da in Deutschland mit Hilfe der Medien solche Plagen gepflegt werden, verabschiedet der Gerichtshof der Europäischen Union (EUGH) mehrere Urteile, in denen ultimativ geklärt wird, was „verbotene Abschaltvorrichtungen“ in PKW und leichten Nutzfahrzeugen sind. Wir erinnern uns: Der Weg, mittels dem die Politik nach der Finanzkrise 2008/09 den Fahrzeugherstellern „Marscherleichterung“ gab zur Erholung auf dem Rücken der Gesundheit des Volkes, bestand darin, den letzten Schritt der Regulierung nicht mehr zu gehen, im Ungefähren zu lassen, was eine „verbotene Abschaltvorrichtung“ ist. Und die nationalen Zulassungsbehörden, allen voran das deutsche Kraftfahrtbundesamt (KBA), weigerten sich, diesen Mangel auszubügeln – das KBA genehmigte Typzulassungen, ohne den Schlüsselbegriff der Vorschrift seinerseits zu definieren. Die Grenze zwischen legal und illegal wurde von der Amtsleitung im Nebel gehalten. Verständlich, dass die Personen, die die Prüfung in den Zentralen der Fahrzeughersteller vorzunehmen hatten, da gar nicht erst hinschauten. Was hätten sie mit dem Ergebnis eines Hinschauens auch tun sollen?

Seit Mitte 2022 also ist dieser Mangel ausgeräumt. Seitdem ist höchstrichterlich geklärt, dass z.B. auch das berüchtigte Thermofenster illegal ist. Nun endlich, mit mehr als 7 Jahren Verzug, kann man feststellen, welche Fahrzeugtypen mit einer Typgenehmigung noch unterwegs sind, der mit den drei Urteilen des EUGH vom Juli 2022 die Basis entzogen worden ist. Die also illegal unterwegs sind, die stillgelegt werden müssten – allzu viele werden es kaum mehr sein.

Der International Council on Clean Transportation (ICCT) hat zumindest das Volumen dieser Fahrzeuge abgeschätzt. Der Bericht bezieht sich auf Diesel-Pkw-Modelle mit Euro-5- und Euro-6-Zulassung, von denen zwischen 2009 und 2019 rund 53 Millionen Fahrzeuge in Europa verkauft wurden. Das Ergebnis:

„Insgesamt 66 Fahrzeugmodelle verwendeten die von den Herstellern beschriebenen Kalibrierungsstrategien, die nach den jüngsten Urteilen des EuGH als verbotene Abschalteinrichtungen zu betrachten sind.“

Wer ‚realistische‘ Albträume träumen will, dem sei deshalb dieser Traum empfohlen. „Bald wird also ein Inspekteur aus Flensburg vor den Türen der Zulassungsstellen stehen und, klopf-klopf-klopf, Einlass begehren: Dürfte ich mal Ihre Datenbank inspizieren und auf illegale Fahrzeugtypen überprüfen? Mal sehen, liebe Frau, guter Mann, ob Sie den Fahrzeughaltern schon Stilllegungsfristen genannt haben für PKW, die unseren EU-Zulassungsnormen nicht entsprechen. Ja, die werden Sie im Namen von Minister Wissing enteignen müssen.“
Leider ist das nur am 1. April ein Albtraum.


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