Am 10. Oktober wurde im Rahmen eines Welttages gegen die Todesstrafe demonstriert. Das ist auch bitter nötig, denn es gibt noch immer Staaten auf der Welt, die auf diese Bestrafung setzen. Das sind nicht nur autoritäre Regime wie China oder der Iran, sondern auch in den USA und sogar in Europa, namentlich in Belarus, gibt es noch die Todesstrafe.
Dazu an dieser Stelle zwei Gedanken:
- Wenn ein Staat einen Menschen zum Tode verurteilt, dann sanktioniert er nicht nur dessen Verhalten, sondern er legt auch sein Menschenbild offen. Das ist ein düsteres Bild, in dem kein Platz ist für zweite Chancen. Die Vorstellung, dass sich auch Menschen, die die schrecklichsten Dinge getan haben, ändern können und Einsicht oder gar Besserung zeigen, bleibt so ausgeschlossen. Einmal Verbrecher, immer Verbrecher – das ist das Bild, das durch die Tötung des Delinquenten zugleich unverrückbar wird. Es ist würdelos. Dabei geht es diesen todesstrafenden Staaten am Ende weder um Gerechtigkeit noch um Schutz, sondern schlicht um Vergeltung. Ihnen fehlt die Erkenntnis: Der Mensch ist nicht monokausal.
- In Deutschland ist die Todesstrafe abgeschafft, so steht es in Artikel 102 Grundgesetz. An ihre Stelle ist die lebenslange Freiheitsstrafe getreten. Lebenslang bedeutet zunächst auch lebenslang, also Inhaftierung bis zum Tod, der als Endpunkt beide Strafen eint. Dass im Falle der lebenslangen Freiheitsstrafe aber der Tod das Strafzeitende nicht zwingend markiert, ist Gesetz. Paragraf 57a Strafgesetzbuch regelt Näheres. Mir geht es jedoch um die Fälle, in denen Menschen doch einmal 20 und mehr Jahre im Gefängnis ausharren, um dann dort zu sterben. Provokante Frage: Ist das nicht eine Art „soziale“ Todesstrafe?












