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Erst der hybride Krieg, dann die Beweise?

Wie aus einem ungeklärten Anschlagsversuch die Begründung für den Umbau der inneren Sicherheit wird

Arno Gottschalk Von Arno Gottschalk
29. August 2026
Symbolbild zum Thema "Hybrider Krieg", Bild: mit der KI Grok erstellt

Wie aus einem ungeklärten Anschlagsversuch die Begründung für den Umbau der inneren Sicherheit wird

Am späten Abend des 4. August wurde auf dem Gelände des Flughafens Leipzig/Halle eine Drohne sichergestellt, an der professioneller Sprengstoff und ein Zünder angebracht waren. Sie lag im Sicherheitsbereich zwischen ukrainischen Frachtmaschinen. Die Bundesanwaltschaft übernahm die Ermittlungen und spricht von einem schwerwiegenden Angriff auf die Transport- und Logistikinfrastruktur. Inzwischen berichten mehrere Medien von weiteren Drohnen, von rund fünfzig Gramm des militärischen Sprengstoffs Hexogen und von einer Antennenkonstruktion, die nördlich des Flughafens an einem Baum befestigt war.

Bild: mit der KI Grok erstellt

Kein Bagatellfall, und der mutmaßliche Adressat liegt nahe. In Leipzig ist die ukrainische Antonov Logistics SALIS stationiert, deren Großraumfrachter seit 2022 Material für Bundeswehr und NATO transportieren. Wer auf diese Maschinen zielt, zielt auf die Logistik der Ukraineunterstützung.

Nur hat die Bundesregierung genau das öffentlich nicht gesagt.

„Deutschland ist stärker ins Fadenkreuz hybrider Angreifer gerückt“, erklärte Bundeskanzler Friedrich Merz am 25. August zum Auftakt der Kabinettsklausur in Neuhardenberg. Das zeige nicht zuletzt der Angriff vom 4. August. Unmittelbar danach fügte er hinzu, um die Zuordnung dieses Angriffs werde es bei der Klausur nicht gehen; daran arbeite man noch und werde die Erkenntnisse in Kürze darlegen.

Die Bundesregierung weiß öffentlich also nicht, wem der Angriff zuzurechnen ist. Sie weiß aber bereits, welcher Art er ist, und in wessen Fadenkreuz Deutschland steht.

Deutlicher wird es in der Wortwahl. Deutschland schrecke ab, indem es den Urhebern hybrider Angriffe einen Preis auferlege, sagte Merz, und fügte hinzu: „Sie werden dafür bezahlen.“ Der Satz droht einem Subjekt, das der Kanzler wenige Minuten zuvor selbst für ungeklärt erklärt hatte. Er benannte auch dessen Motive: Angreifer nähmen zunehmend skrupellos schwere Sachschäden, Verletzte und Tote in Kauf.

Nun ist eine Abschreckungsdrohung, die ihren Adressaten nicht nennt, nach außen wirkungslos. Wer nicht angesprochen wird, muss sich nicht angesprochen fühlen. Ihre Wirkung entfaltet sie dort, wo das Publikum ohnehin weiß, wer gemeint ist.

Drei Tage später fordern Sicherheitspolitiker und ehemalige Spitzenbeamte, wegen der russischen hybriden Angriffe Artikel 4 des NATO-Vertrages zu aktivieren. Anders als der Bündnisfall begründet das keine Beistandspflicht, wohl aber Konsultationen im Nordatlantikrat. Weitere Vorschläge reichen von unangekündigten Luftverteidigungsübungen über Einschränkungen für russische Diplomaten und Maßnahmen gegen die Schattenflotte bis zur Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern für Angriffe auf russische Nachschublinien.

Aus einem Anschlagsversuch ohne benannten Urheber ist binnen dreier Wochen eine Debatte über militärische Gegenmaßnahmen geworden.

Wenn aus Bedrohung Krieg wird

Mit der Eskalation der Vorschläge verschiebt sich die Sprache. Lange war von hybriden Bedrohungen die Rede. Inzwischen schreibt die Süddeutsche Zeitung wie selbstverständlich, Russland habe den hybriden Krieg gegen Deutschland verschärft.

Sabotage, Spionage und Einflussoperationen können schwerwiegende Angriffe eines fremden Staates sein. Sie zu Bestandteilen eines laufenden Krieges zu erklären, verändert jedoch den Bezugsrahmen. Wer sich im Krieg befindet, braucht keine Ermittlung, sondern Abschreckung. Der Vorfall wird dann nicht mehr aufgeklärt. Er wird beantwortet.

Wie lange eine Zurechnung braucht

Wie es anders geht, hat die Bundesregierung selbst vorgeführt. Am 12. Dezember 2025 schloss sie zwei förmliche Attribuierungsverfahren ab. Den Cyberangriff auf die Deutsche Flugsicherung ordnete sie der Gruppe APT28 und der Verantwortung des russischen Militärgeheimdienstes GRU zu, die Desinformationskampagne Storm-1516 Russland. Der Botschafter wurde einbestellt. Man wolle Russland, hieß es damals, einen Preis für sein hybrides Agieren aufzeigen. Die Formel ist also nicht neu. Neu ist, dass sie inzwischen vor der Zuordnung fällt statt nach ihr.

Der Angriff auf die Flugsicherung fand im August 2024 statt. Bis zur öffentlichen Zurechnung vergingen sechzehn Monate. Nach dem Leipziger Fund vergingen sechs Tage, bis der Bundesinnenminister die Drohnenabwehr der Bundespolizei auf dreihundert Spezialkräfte und acht statt vier Standorte aufstockte.

Das Auswärtige Amt hat damals auch den Maßstab formuliert: keine diplomatische Attribuierung ohne fachliche Attribuierung. Die Attribuierung sei ein förmliches Verfahren, das der Entscheidung über die Reaktion vorausgehe. Niemand hat diesen Grundsatz seither bestritten. Er wird nur überholt.

Was bei der Prüfung übrig bleibt

Eine Woche vor der Kabinettsklausur verkündete das Oberlandesgericht Stuttgart ein Urteil, das in der Debatte kaum vorkam. Angeklagt waren drei Ukrainer, die im Auftrag einer staatlichen russischen Stelle über Mittelsmänner in Mariupol die Transportwege eines Paketdienstleisters ausgekundschaftet haben sollten, um später Brandsätze zu verschicken. Die Bundesanwaltschaft warf ihnen Agententätigkeit zu Sabotagezwecken und Verabredung zu schwerer Brandstiftung vor.

Nach zweiundzwanzig Verhandlungstagen blieben eine Verurteilung wegen Agententätigkeit zu einem Jahr und drei Monaten und zwei Freisprüche. Durch die Untersuchungshaft galt die Strafe als verbüßt.

Das entlastet niemanden politisch; der Senat sah den russischen Auftrag als erwiesen an. Es zeigt aber, was geschieht, wenn das Material den Weg in ein Gerichtsverfahren findet.

Die Größe der Antwort und die Größe der Tat

Was in Stuttgart verhandelt wurde, steht in einem auffälligen Missverhältnis zu dem, was daraus gefolgert wird.

Die Sicherheitsbehörden nennen Leute wie die drei Angeklagten Wegwerfagenten: keine ausgebildeten Nachrichtendienstler, sondern über das Internet angeworbene Zivilisten, bezahlt für den einzelnen Auftrag. Sie sind das Mittel der Wahl geworden, seit die Massenausweisungen russischer Diplomaten das Netz professioneller Residenturen in Europa weitgehend zerstört haben. Dass die Aktionen schlecht ausgeführt und vergleichsweise leicht aufzuklären sind, ist deshalb kein Zufall. Es ist der Preis der Abstreitbarkeit.

Angeworbene Amateure, ein paar hundert Euro pro Auftrag, Pakete mit GPS-Sendern: Das ist ein Fall für Strafverfolgung, Spionageabwehr und besseren Objektschutz. Es ist kein Fall für Konsultationen des Nordatlantikrats, und erst recht kein Grund, deutsche Marschflugkörper für Angriffe auf russisches Territorium zu fordern.

Wie schnell sich Befunde ändern

Der Leipziger Fall führt die Beweglichkeit der Tatsachengrundlage an sich selbst vor.

Kurz nach dem Fund der ersten Drohne musste ein DHL-Frachter durchstarten und prallte am Flughafenzaun gegen ein Objekt. Die Bundesanwaltschaft sprach von einer Kollision mit einem Gegenstand, mutmaßlich einer weiteren Drohne. Die Piloten hatten Sekunden zuvor ein etwa dreißig Zentimeter großes Flugobjekt gesehen, am Leitwerk fand sich ein Schaden, ein Vogelschlag galt als ausgeschlossen. Überreste wurden nie gefunden; die Ermittler nahmen an, das Fluggerät sei in einem Triebwerk zerkleinert worden. Drei Wochen später sind an der beschädigten Stelle doch organische Spuren festgestellt worden, und nach Informationen der F.A.Z. gehen die Ermittler inzwischen von einem Vogelschlag aus.

An der Ernsthaftigkeit des Anschlagsversuchs ändert das nichts. Aber der zweite Zwischenfall war Bestandteil der Erzählung vom koordinierten Angriff, bevor geklärt war, ob es ihn gab.

Im Großen zeigte sich dasselbe bei den Drohnensichtungen und in der Ostsee. Eine niederländische Auswertung von rund sechzig europäischen Vorfällen fand Ende 2025 in keinem westeuropäischen Fall eine belastbare russische Urheberschaft; manche vermeintlichen Drohnen waren Hubschrauber oder Sterne. Das International Institute for Strategic Studies hat im Juli 2026 einhundertvierundvierzig verdächtige Sichtungen kartiert, mit den Bewegungen von Schattenflottenschiffen abgeglichen und den Start von diesen Schiffen für hochwahrscheinlich erklärt, zugleich aber betont, es handle sich um eine Wahrscheinlichkeitsaussage ohne forensischen Nachweis der Einzelfälle. Beim Kabelschaden zwischen Lettland und Schweden im Januar 2025 schloss die schwedische Staatsanwaltschaft nach anfänglichem Sabotageverdacht eine Absicht aus; Wetter, technische Mängel und mangelhafte Seemannschaft hatten zum Unfall geführt.

Solche Befunde widerlegen die Existenz hybrider Operationen nicht. Sie zeigen, dass eine Häufung verdächtiger Ereignisse die Untersuchung des einzelnen Ereignisses nicht ersetzt.

Gefahrenabwehr braucht keine geopolitische Gewissheit

Daraus folgt nicht, dass der Staat warten sollte, bis jeder Täter feststeht. Eine Sprengstoffdrohne auf einem Flughafen muss abgewehrt werden, gleichgültig ob ein Geheimdienst, eine terroristische Gruppe oder ein Einzeltäter sie steuert. Für Gefahrenabwehr genügt die Gefahr.

Für politische Eskalation gegenüber einem bestimmten Staat gilt ein anderer Maßstab. Wer russische Diplomaten beschränkt, NATO-Konsultationen einleitet oder Waffen für Angriffe auf russisches Territorium liefert und dies mit einem konkreten Angriff begründet, muss zeigen können, dass es dieser Angriff war.

Der Preis wird im Inland bezahlt

Bemerkenswert ist, womit die Bundesregierung ihre Abschreckungsankündigung unterlegt. Als wichtiges Ziel des Vorhabens nannte Merz in Neuhardenberg das Gesetzespaket zu den Nachrichtendiensten, das das Kabinett am 12. August beschlossen hatte.

Die angekündigte Antwort auf einen äußeren Angriff mit unbekanntem Urheber ist also ein Inlandsgesetz. Auf über siebenhundert Seiten erhalten Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz erstmals aktive Eingriffsbefugnisse. Der BND soll in IT-Systeme etwa von Drohnenfabriken eindringen dürfen, um die Fertigung zu sabotieren, Server von Hackergruppen und Desinformationsakteuren abschalten, Warenlieferungen manipulieren. Erhobene Daten darf er sechs Monate ungesichtet speichern, Metadaten bis zu zwölf. Das Kanzleramt nennt es die grundlegendste Reform der Dienste seit ihrem Bestehen.

Entscheidend ist der Zeitpunkt. Der Entwurf lag Anfang Juli öffentlich vor, vier Wochen vor Leipzig. Der Anschlagsversuch hat dieses Gesetz nicht ausgelöst. Er hat ihm das Fenster geöffnet.

Der Rest der Chronologie folgt demselben Muster. Das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum von Bund und Ländern arbeitet seit Dezember 2025 rund um die Uhr, angesiedelt bei der Bundespolizei, mit dem Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum als Vorbild und der Bundeswehr am Tisch. Im Februar 2026 erweiterte der Bundestag das Luftsicherheitsrecht, im März trat das KRITIS-Dachgesetz in Kraft. Die NATO überwacht seit Januar 2025 mit Baltic Sentry die Ostsee. Und seit dem 28. August soll eine Taskforce der Ostsee-Anrainer aus dem gemeinsamen Bedrohungsraum, so der Bundesinnenminister, einen gemeinsamen Sicherheitsraum machen.

Für jede dieser Maßnahmen lassen sich Gründe anführen, für manche gute. Auffällig ist etwas anderes. Keine von ihnen wurde zurückgenommen, nachdem sich der Verdacht relativiert hatte, mit dem sie begründet worden war.

Und all das geschieht nicht gegen die Sozialdemokratie, sondern mit ihr. Das Nachrichtendienstpaket hat ein Kabinett beschlossen, dem sozialdemokratische Ministerinnen und Minister angehören. Die Änderung des Luftsicherheitsrechts hat der Bundestag mit den Stimmen der SPD-Fraktion beschlossen. Als Sozialdemokrat richte ich die Frage nach den Beweisanforderungen deshalb zuerst an die eigene Partei. Es war die Sozialdemokratie, die den Diensten in diesem Land ihre Schranken gesetzt hat, weil sie deren Missbrauch aus eigener Geschichte kennt.

Wenn innen und außen verschwimmen

Die Bundesrepublik hat ihre Sicherheitsarchitektur bewusst getrennt aufgebaut. Polizei, Nachrichtendienste und Bundeswehr haben unterschiedliche Aufgaben, Befugnisse und Kontrollmechanismen. Dahinter stehen historische Erfahrungen und verfassungsrechtliche Entscheidungen, nicht Verwaltungsroutine.

Die Erzählung der hybriden Kriegführung stellt diese Trennung unter einen funktionalen Vorbehalt. Wenn ein Gegner Cyberangriffe, Sabotage, Desinformation und Drohnen kombiniert, so die Begründung, kann die Antwort nicht in überkommenen Zuständigkeitsgrenzen verharren. Aus der Behauptung, der Gegner überwinde die Grenze zwischen innen und außen, wird damit der Grund, sie auf der eigenen Seite durchlässig zu machen.

Das muss nicht falsch sein. Neue Gefahren können neue Formen der Zusammenarbeit verlangen. Es ist aber eine verfassungspolitische Entscheidung und keine technische Modernisierung. Wer institutionelle Grenzen verschiebt, verschiebt Machtverhältnisse, Informationszugänge und die Reichweite parlamentarischer Kontrolle. Je selbstverständlicher die Diagnose eines dauernden hybriden Konflikts wird, desto leichter werden außergewöhnliche Befugnisse zu normalen Strukturen.

Leipzig ist der Testfall

Möglicherweise wird die angekündigte Zuordnung überzeugend belegen, dass ein russischer Dienst hinter dem Anschlagsversuch steht. Dann gehört dieser Befund in die politische Bewertung, und dieser Text hat sich in seiner Anwendung auf Leipzig erledigt, nicht aber in seiner Frage. Dass russische Operationen in Europa real sind, steht ohnehin fest; mehrere Fälle sind förmlich zugerechnet, einer ist vor einem deutschen Gericht verhandelt worden. Wie oft der naheliegende Verdacht trägt, ist damit nicht gesagt. Bei den Sprengungen an Nord Stream galt russische Urheberschaft zunächst als plausibel; die Ermittlungen führten zu ukrainischen Beschuldigten.

Die Reihenfolge bleibt in jedem Fall. Während die Beweise erarbeitet werden, wird über Artikel 4, diplomatische Gegenmaßnahmen und Taurus diskutiert, wird die Bundespolizei aufgestockt, eine internationale Taskforce gegründet und ein Gesetz begründet, das den Nachrichtendiensten erstmals erlaubt, selbst anzugreifen.

Die Gefahr liegt nicht darin, dass die Bedrohung erfunden wäre. Sie liegt darin, dass eine reale Bedrohung zu einem Deutungsrahmen wird, der die Beweisanforderungen des Einzelfalls senkt. Je größer die angenommene Bedrohung, desto weniger Beweise braucht der einzelne Vorfall, um ihr zugerechnet zu werden. Und je mehr Vorfälle ihr zugerechnet werden, desto größer erscheint sie.

Daraus folgen zwei Forderungen, die nichts kosten und viel klären würden. Der Bundestag sollte das Nachrichtendienstgesetz erst beraten, wenn die angekündigte Zuordnung des Leipziger Falls vorliegt; ein Gesetz, das als Antwort auf einen Angriff begründet wird, sollte nicht vor der Feststellung beschlossen werden, wer angegriffen hat. Und die Bundesregierung sollte regelmäßig darlegen, welche sicherheitspolitischen Maßnahmen sie mit welchen Vorfällen begründet hat und wie es um deren Attribution inzwischen steht. Wer Vorfälle zur Begründung heranzieht, schuldet dem Parlament auch die Auskunft, was aus ihnen geworden ist.

Gefahrenabwehr darf schnell sein. Attribution muss sorgfältig sein. Und wer die Sicherheitsarchitektur dauerhaft umbaut, schuldet mehr als die Feststellung, wir befänden uns bereits im Krieg.

Transparenzhinweis: Bei diesem Text habe ich eine KI eingesetzt, zur Auswertung von Material, als Sparringspartner in der Durcharbeitung der Argumente, bei Entwurfsfassungen und für eine abschließende Prüfung auf Verständlichkeit und Lesbarkeit. Fragestellung, Einwände, Bewertungsmaßstäbe und die Endfassung liegen bei mir. Autor dieses Textes bin ich.

 

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