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Home Politik

Grenzüberschreitend tätig

Rainer Roeser Von Rainer Roeser
10. März 2021
Schild "Keine alternative für Deutschland", Aufruf mit geändertem AfD-Logo gegen Rassismus

Die Zeitschrift der Düsseldorfer Fraktion nennt sich nun „Politisches Magazin der AfD-Fraktion und des AfD-Landesverbandes NRW“.

Eine Landtagsfraktion, die auf sich hält, gibt eine Zeitschrift heraus, um eine breite Öffentlichkeit über ihre Arbeit zu informieren. Bei der AfD im einwohnergrößten Bundesland ist dies seit Ende 2018 der „Blickwinkel“, der jedes halbe Jahr „besondere Einblicke in die politische Arbeit der AfD-Fraktion NRW im Düsseldorfer Landtag“ gewähren will. „So berichten unsere Abgeordneten in ihren Artikeln stets über Wissenswerteres aus der aktuellen Tagespolitik, ihren Fachbereichen und nicht zuletzt Bemerkenswertes aus dem Parlament“, preist die Fraktion ihr Printprodukt an.

Die in diesen Tagen erschienene fünfte und aktuellste Ausgabe bietet freilich noch mehr: In einem vierseitigen Beitrag äußert sich der AfD-Landesvorsitzende Rüdiger Lucassen, der selbst nicht dem Landtag angehört, zum Thema „Parlament und Bewegung – Was ist die AfD?“. Der von Seiten AfD-„Gemäßigter“ unter Druck geratene Lucassen plädiert dort dafür, „als Parlamentspartei, gut organisiert, demokratisch legitimiert und fähig, das politische Establishment mittelfristig abzulösen, und als Bewegungspartei, die die programmatische, ideologische und emotionale Stimmungslage aufnimmt und mitgestaltet“, aufzutreten. Strömungen und auch Streit seien essentiell für eine Partei, schreibt er einerseits, um andererseits festzuhalten, „häufige Provokationen und Wortspiele für Schlagzeilen und kurzen Jubel in der Echokammer“ seien falsch.

Ratschläge in parteiinternen Machtkämpfen

Weil der „Blickpunkt“ derart grenzüberschreitend tätig ist, dass er auch Ratschläge in parteiinternen Machtkämpfen gibt, enthält das Heft gleich zwei Impressen. Eines ganz am Ende weist als Herausgeber die AfD-Fraktion und persönlich ihren Parlamentarischen Geschäftsführer Andreas Keith aus. Ein anderes Impressum findet sich direkt unter Lucassens Beitrag. Als Herausgeber werden dort der Vorstand des AfD-Landesverbands und namentlich der Landesgeschäftsführer Klaus Esser genannt.

Schon auf der Titelseite wird auf eine neue Funktion des „Blickwinkel“ hingewiesen. Während das vorherige Heft als „Politisches Magazin der AfD-Fraktion NRW“ firmierte, heißt es nun dort: „Politisches Magazin der AfD-Fraktion und des AfD-Landesverbandes NRW“. Nimmt es die AfD, die in ihren Programmen gewohnheitsmäßig einen Wildwuchs der Parteienfinanzierung beklagt, selbst mit der Trennung von Partei und Fraktion nicht so genau? Das nordrhein-westfälische Fraktionsgesetz hält fest: „Die Fraktionen dürfen die ihnen gewährten Leistungen nur für eigene Zwecke verwenden. Eine Verwendung für Parteiaufgaben ist unzulässig.“

Herausgeber der Zeitschrift sei die Landtagsfraktion, antwortete deren Pressereferentin auf eine Anfrage. Und weiter: „In der fünften Ausgabe befinden sich 4 Seiten mit einem eigenen Impressum, für die der Landesverband verantwortlich zeichnet und welche er selbstverständlich in Rücksprache mit dem Landtag trennscharf finanziert hat.“ Eine Frage blieb unbeantwortet: „Glauben Sie, dass das Gebot der Trennung von Partei- und Fraktionsarbeit angesichts dieser Publikation ausreichend gewahrt ist?“

Bildquelle: Wikipedia, Weeping Angel, Creative-Commons-Lizenz „CC0 1.0 Verzicht auf das Copyright“

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Tags: AfDAfD-NRWparteiinterne MachtkämpfeRechtsextremismusRechtspopulismusTrennung von Partei- und Fraktion
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