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Home Politik

Gute Fortbildung in schwierigen Zeiten: Wir brauchen eine Justizfortbildung 3.0

Lorenz Bode Von Lorenz Bode
2. Juli 2025
alte Bücher vorneinem Computerbildschirm und mit einem Netzkabel verbunden

Fortbildungen haben für Justizministerinnen und Justizminister nicht immer Priorität. Und wenn die Justizfortbildung mal im Fokus steht, dann geht es meist um Politik: Kleine Anfragen zur Fortbildungsbereitschaft von Richter- und Staatsanwaltschaft etwa. Das ist schade und verschränkt die Sicht. Denn Fortbildung ist eine ganzjährige Aufgabe, die nicht nur der Qualitätssicherung in der Justiz und damit dem Rechtsstaat dient, sondern auch den Kolleginnen und Kollegen zu Gute kommt, deren Arbeitskraft und -motivation es zu erhalten gilt.

Deshalb ist es nur gut und richtig, sich immer wieder über geeignete Angebote und deren Fortentwicklung Gedanken zu machen. Immerhin wird der Fortbildungsmarkt auch in der Justiz von Angebot und Nachfrage bestimmt. Nur wer gute – vor allem praxisbezogene – Angebote und Rahmenbedingungen schafft, kann mit Nachfrage rechnen und Interesse wecken. Dafür zuständig ist die Justizverwaltung und dafür braucht es Geld und Innovation. Gesetzliche Fortbildungspflichten allein reichen nicht, zumal sie (wie etwa § 7 Landesrichtergesetz Sachsen-Anhalt) derart allgemein gefasst sind, dass sich daraus ohnehin keine praktischen Folgen ableiten lassen.

Innovation gelingt am besten im Austausch mit anderen: den Bundesländern, dem Bund und den Kolleginnen und Kollegen im Ausland. Nachfolgend sollen einige Aspekte aufgegriffen werden, die aus Sicht des Verfassers, gestützt durch den Austausch mit Fortbildungsverantwortlichen, relevant sind. Kern dabei ist: Die Justizfortbildung muss grundsätzlich neu ausgerichtet werden, denn die Zeiten sind schwierig: Die Erfahrungen der Coronapandemie liegen hinter uns, die Digitalisierung der Justiz – je nach Bundesland – vor uns und die Pensionierungswelle rollt gerade über uns hinweg. Das heißt: Nicht nur die Altersstruktur und das Erfahrungsniveau im Umgang mit Neuen Medien verändern sich, sondern auch der Arbeitsplatz und die Arbeitsabläufe. Umso wichtiger ist es also, sich schon jetzt konzeptionelle Gedanken über die Fortbildung der Zukunft zu machen – hin zu einer Justizfortbildung 3.0.

Das bedeutet konkret: Künstliche Intelligenz muss in der Fortbildung künftig eine Rolle spielen. Dabei kann es einerseits um KI-gestützte Fortbildungsformate gehen, etwa in Bezug auf Vernehmungssituationen, gerade von Kindern und Jugendlichen. Hier kann auf die Erfahrungen aus Niedersachsen zurückgegriffen werden, wo der virtuelle Gerichtssaal mit „CourtnAI“ und VR-Brille bereits Realität geworden ist. Andererseits kann es darum gehen, sich ein Fortbildungsprogramm – KI-gestützt – nach Maß zu schneidern, etwa einen jährlichen Fortbildungsplan profilgerecht für Proberichter im Strafrecht.

E-Learning und Podcasts sind ebenfalls Aspekte, die es mitzudenken gilt, wenn man ein zukunftsfähiges Fortbildungsangebot schaffen möchte. Ohnehin ist die Formatgestaltung ein entscheidender Faktor. Wir brauchen auch in Zukunft vor allem Präsenzangebote, denn Fortbildung lebt von Austausch und Vernetzung. Das geht online nicht so gut. Onlineangebote haben jedoch den Charme, dass sie auch Kolleginnen und Kollegen erreichen, denen eine Präsenzteilnahme nicht möglich ist – sei es etwa wegen fehlender Kinderbetreuung oder weil ihnen schlicht die Zeit fehlt, zum Veranstaltungsort zu reisen.

Das heißt aber auch: Wir brauchen zusätzlich kürzere Formate, die – kurz und schmerzlos – etwa ein Rechtsprechungsupdate geben. Wie viel von was gebraucht wird, das ist eine Frage des Bedarfs, den man vor allem zeitgemäß erfassen sollte. Bayern und Baden-Württemberg nutzen bereits das Tool „QuestionStar“, über das die Teilnehmenden auch mittels eines QR-Codes und online auf den Bedarfs- beziehungsweise Evaluationsbogen zugreifen können.

Schließlich kann Fortbildung auch dadurch mehr in den Fokus rücken, dass man es als ein Instrument zur Personalentwicklung begreift. Gerade wer Führungskraft sein möchte, muss sich nicht nur fachlich sehr gut auskennen, sondern auch zur Menschenführung geeignet sein. Ein Abteilungsleiter oder eine Abteilungsleiterin im Justizministerium ohne Führungskräftefortbildung ist heute undenkbar. Für juristische Spezialthemen bei der Fortbildung kann es sich zudem anbieten, sogenannte Fachkoordinatorinnen und Fachkoordinatoren einzusetzen, die als Guides Teilnehmende wie auch Veranstalter unterstützen.

Dieser kurze und gewiss nicht abschließende Parforceritt durch verschiedene Aspekte rund um das Thema Justizfortbildung dürfte klarmachen: Die Zeit ist reif für eine Justizfortbildung 3.0.

Bildquelle: Pixabay

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