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Mythos und Legende? Zur Verschonung des Kölner Doms im Zweiten Weltkrieg

Jürgen Brautmeier Von Jürgen Brautmeier
29. März 2026
Kölner Dom mit Hohenzollernbrücke im Vordergrund

In der Kölner Geschichtsschreibung wird die angebliche „Verschonung“ des Doms, also dessen bewusste alliierte Nicht-Bombardierung im Zweiten Weltkrieg, als Mythos bezeichnet. Bereits während des Krieges und erst recht danach kursierte in der Kölner Bevölkerung das Gerücht, die Alliierten hätten den Dom aus religiöser Ehrfurcht verschont. Der Historiker Niklas Möring fand weder in britischen noch in amerikanischen Archiven einen Beleg für eine entsprechende explizite Anweisung an die militärischen Verbände, die Köln aus der Luft und dann auch am Boden angriffen. Sein 2011 erschienenes Buch „Der Kölner Dom im Zweiten Weltkrieg“ erklärt es denn auch zu einem „Wunder, dass der Kölner Dom trotz aller schweren Schäden den Zweiten Weltkrieg verhältnismäßig gut überstanden hat.“

Die Schäden am Dom waren nicht gering, aber im Gegensatz etwa zu den Romanischen Kirchen erschien der Dom inmitten einer Trümmerwüste äußerlich intakt. Weil der Dom als ein markantes Wahrzeichen der Stadt den Bombenkrieg scheinbar unversehrt überstanden hat, ist die Erzählung von der Verschonung sehr verständlich. Aber war es ein Wunder, war die Erzählung von der Verschonung ein Mythos, eine Legende, wie immer wieder zu lesen ist?

Kölner Dom 1945© Imperial War Museum

Es stellt sich die Frage, wie dieser Mythos oder diese Legende entstanden ist bzw. ob es dafür nicht doch einen wahren Hintergrund gibt. Bei Legenden handelt es sich bekanntlich um historische Ereignisse, die durch spätere Ausschmückungen und Ergänzungen zwar einen Kern von historischer Wahrheit behalten haben, aber nicht als Tatsachenbehauptungen, sondern eher als Glaubenswahrheiten zu verstehen sind. Und auch unter einem Mythos versteht man die Erzählung von Ereignissen, die einen tieferen Wahrheitsgehalt haben oder von hoher symbolischer Bedeutung sind. Bei ihnen kann es um übernatürliche Dinge gehen, die einer höheren Ordnung folgen und allein mit menschlicher Vernunft nicht zu fassen sind.

Sowohl bei Legenden wie bei Mythen gibt es also vermutlich einen wahren Kern, auf den sie zurückzuführen sind. Deshalb liegt die Frage nahe, ob es nicht auch bei der angeblichen Verschonung des Doms in Köln einen wahren Kern der Geschichte gibt. Und in der Tat gibt es den. Es handelt sich nicht um einen expliziten Befehl, also den Dom nicht zu bombardieren, aber in einem größeren Zusammenhang existiert ein Befehl von General Dwight D. Eisenhower, des Oberkommandierenden der alliierten Streitkräfte, mit Datum vom 26. Mai 1944, der genau darauf abzielt. Dieser Befehl ist der wahre Kern des Mythos oder der Legende von der Verschonung des Doms.

Aber der Reihe nach: Schon ein Blick auf das Völkerrecht liefert einen ersten Anhaltspunkt. Artikel 27 der sogenannten Haager Landkriegsordnung von 1907 beinhaltet eine völkerrechtliche Verpflichtung für kriegsführende Parteien:

Bei Belagerungen und Beschießungen sollen alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen werden, um die dem Gottesdienste, der Kunst, der Wissenschaft und der Wohltätigkeit gewidmeten Gebäude, die geschichtlichen Denkmäler, die Hospitäler und Sammelplätze für Kranke und Verwundete soviel wie möglich zu schonen, vorausgesetzt, dass sie nicht gleichzeitig zu einem militärischen Zwecke Verwendung finden.

Wir halten fest: Dem Gottesdienst gewidmete Gebäude, also hier bei uns vor allem die Kirchen, sind so weit wie möglich zu schonen. Diese Verpflichtung des Völkerrechts war der Auslöser für die Einsetzung einer Kommission, die sich seit dem Sommer 1943 in den USA mit der Frage des Schutzes von Kunst und Kultur auf den Kriegsschauplätzen in Europa und Asien beschäftigte. Diese Kommission, eingesetzt von Präsident Franklin D. Roosevelt und nach ihrem Vorsitzenden Roberts-Kommission genannt, erstellte eine Liste schützenswerter Kulturgüter, darunter vor allem historische Gebäude und Denkmäler, aber auch Kunstwerke jeglicher Art. In Großbritannien setzte Premierminister Winston Churchill im Mai 1944 ebenfalls eine solche Kommission ein, die so genannte Macmillan-Kommission. Die Arbeiten beider Kommissionen mündeten in gemeinsamen Listen schützenswerter Monumente und Kunstschätze, die den vorrückenden Truppen an die Hand gegeben wurden.

Im Hauptquartier der alliierten Streitkräfte gab es dann eine Spezialeinheit, die für die Gewährleistung des Schutzes der aufgelisteten Kulturgüter sorgen sollte. Diese Einheit bestand aus etwa zwanzig Offizieren, je zur Hälfte Amerikaner und Briten. Der Leiter dieser Einheit war ein gelernter Kunsthistoriker und ehemaliger Cambridge-Professor, der von weiteren Offizieren unterstützt wurde, die von Hause aus Archäologen, Archivare, Museumsleute oder Künstler und jetzt im Krieg beim Militär waren. Er hieß Geoffrey Webb, und eben er war es höchstwahrscheinlich, der für General Eisenhower einen Befehl formulierte, der an alle Kommandeure der alliierten Streitkräfte gerichtet war – und meines Erachtens der eigentliche, der wahre Kern des Mythos oder der Legende von der Verschonung des Kölner Doms ist.

Übersetzt lautete der Befehl (eigene Übersetzung):

  1. In Kürze werden wir unseren Weg über den europäischen Kontinent kämpfen, in Schlachten, die das Ziel haben, unsere Zivilisation zu bewahren. Unausweichlich werden wir im Zuge unseres Vormarschs auf historische Monumente und kulturelle Zentren treffen, die für die Welt das symbolisieren, für dessen Erhalt wir kämpfen.
  2. Es ist die Verantwortung eines jeden Befehlshabers, diese Symbole zu schützen, wenn immer es möglich ist.

Und weiter formuliert der Befehl sinngemäß, dass das Leben der Soldaten zwar Vorrang habe vor dem Schutz derartiger Symbole, dass aber in vielen Situationen Beschädigungen und Zerstörungen nicht zu rechtfertigen seien. Deshalb hätten die Befehlshaber Stadtzentren und Monumente von historischer und kultureller Bedeutung durch die Sicherstellung von Zurückhaltung und Disziplin ihrer Truppen zu erhalten und bewahren.

Anordnung des US-Militärs aus dem JAhr 1944 zur Gewährleistung des Schutzes der aufgelisteten Kulturgüter in Europa© Monuments Men and Women Foundation

Sowohl die Haager Landkriegsordnung von 1907 als auch Eisenhowers Befehl vom 26. Mai 1944 waren Ausdruck einer wertebasierten Ordnung, die schon damals von Tyrannen und Kriegstreibern missachtet wurde. Angesichts der Zerstörungen, die in den letzten Jahren und Jahrzehnten etwa in Afghanistan oder im Nahen und Mittleren Osten zu erleben waren und aktuell in der Ukraine und im Iran zu beobachten sind, kann man alle Anstrengungen zur Bewahrung des Völkerrechts nur unterstützen. Leider ist aber gegenwärtig nicht erkennbar, dass es im Interesse des Kunstschutzes wirksame Einwirkungsversuche auf die Aggressoren gibt – mehr als Versuche können es realistischerweise nicht sein -, auf den aktuellen Kriegsschauplätzen das zu bewahren, was die Zivilisation geschaffen hat. Was die Monuments Men im Zweiten Weltkrieg hier bei uns geleistet haben, ist im Sinne des Völkerrechts ein Beispiel dafür, dass der Kriegsgegner dennoch Schutz verdient und seine kulturelle Identität nicht zerstört werden darf. Der Kölner Dom verdankt seine „Verschonung“ diesem Schutzgedanken.

Titelbild: Wikipedia, Bernard James Udall, CC BY-SA 3.0 DE Creative Commons

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