Seit dieser Woche berät der Bundestag den Haushalt 2027. Der Regierungsentwurf sieht Ausgaben von 555,4 Milliarden Euro vor, 30,9 Milliarden mehr als im laufenden Jahr. Ein Zuwachs von 5,9 Prozent, in einer Zeit, in der die Wirtschaft real um 0,9 Prozent wachsen soll. Nach Austerität klingt das nicht, und wer den Haushalt so beschreibt, hat die Zahl auf seiner Seite.
Die Zahl trägt allerdings nur, solange man sie nicht aufteilt.

Die Arithmetik des Aufwuchses
Zwei Posten wachsen aus dem Rahmen. Der Verteidigungsetat steigt von 82,7 auf 109,7 Milliarden Euro, ein Plus von 27,0 Milliarden oder 32,7 Prozent. Die Zinsausgaben klettern von 30,3 auf 41,9 Milliarden, ein Plus von 11,6 Milliarden oder 38,3 Prozent. Zusammen binden die beiden 38,6 Milliarden zusätzlich.
Der Haushalt insgesamt wächst um 30,9 Milliarden. Die Differenz von 7,7 Milliarden muss anderswo herkommen, und sie kommt anderswo her. Der gesamte übrige Bundeshaushalt, alles außer Verteidigung und Schuldendienst, schrumpft von 411,5 auf 403,8 Milliarden Euro.
Damit ist die zentrale Aussage des Entwurfs bereits formuliert, bevor über einen einzelnen Titel gesprochen wurde. Es handelt sich nicht um einen wachsenden Haushalt mit ein paar Umschichtungen. Es handelt sich um zwei stark wachsende Blöcke, deren Finanzierung teils über Kredit läuft und teils über den Rest des Staatshandelns.
Das verschwundene Plus beim Sozialetat
An dieser Stelle wird üblicherweise der Sozialetat aufgerufen. Er wächst tatsächlich, von 197,3 auf 201,5 Milliarden Euro, ein Plus von 4,1 Milliarden. In der Debatte wird daraus regelmäßig der Beleg, der Sozialstaat expandiere ungebremst und stehe der Verteidigungsfähigkeit im Weg.
Die Bundesregierung selbst rechnet für 2027 mit einer Inflationsrate von 2,8 Prozent. So steht es in der Frühjahrsprojektion vom 22. April 2026, die zugleich die Grundlage der Steuerschätzung und der Haushaltsplanung bildet. Es handelt sich also nicht um eine Annahme der Kritiker, sondern um die Rechengrundlage des Entwurfs.
Bereinigt man den Sozialetat mit dieser Rate, bleibt vom Plus von 4,1 Milliarden ein Minus von 1,4 Milliarden. Real sinkt der größte Einzelplan des Bundes um 0,7 Prozent. Sein Anteil am Gesamthaushalt fällt von 37,6 auf 36,3 Prozent.
Zwei Umstände verschärfen das Bild. Über 60 Prozent des Einzelplans 11 sind Leistungen an die gesetzliche Rentenversicherung, die der Lohn- und nicht der Preisentwicklung folgen; der zutreffende Vergleichsmaßstab wäre dort also noch höher als 2,8 Prozent. Und der Entwurf enthält globale Minderausgaben von 2,26 Milliarden Euro, davon zwei Milliarden in einem einzigen Titel, nachdem dort im laufenden Jahr 167,9 Millionen standen. Eine globale Minderausgabe ist eine Sparauflage ohne benannten Gegenstand. Wo sie eingelöst wird, entscheidet sich im Vollzug, nicht im Parlament.
Wer die Kürzungen trägt
Zehn Einzelpläne verlieren gegenüber dem laufenden Jahr, zusammen 11,9 Milliarden Euro. Die Verteilung ist auffällig ungleich.
| Einzelplan | Kürzung Mrd. € | in Prozent |
| Gesundheit | 7,43 | −34,1 |
| Verkehr | 1,47 | −5,3 |
| Bildung, Familie, Senioren, Frauen, Jugend | 1,19 | −7,1 |
| Wirtschaftliche Zusammenarbeit | 0,58 | −5,8 |
| Allgemeine Finanzverwaltung | 0,48 | −1,0 |
| Wirtschaft und Energie | 0,35 | −5,9 |
| Wohnen, Stadtentwicklung, Bau | 0,20 | −2,6 |
| Auswärtiges Amt | 0,10 | −1,7 |
| Umwelt und Klimaschutz | 0,03 | −1,1 |
| Landwirtschaft | 0,02 | −0,3 |
Fast zwei Drittel der gesamten Kürzungsmasse entfallen auf den Gesundheitsetat. Weitere 22 Prozent teilen sich Verkehr sowie Bildung und Familie. Die verbleibenden sieben Einzelpläne tragen zusammen 1,76 Milliarden bei, weniger als ein Sechstel. Von einer breit angelegten Konsolidierung kann keine Rede sein.
Der Gesundheitsetat verdient eine genauere Betrachtung, gerade weil die Zahl so groß ist. Er zerfällt in drei Teile. Das für 2026 veranschlagte überjährige Darlehen an den Gesundheitsfonds von 2,3 Milliarden entfällt. Die Ausgaben für Pflegevorsorge fallen von 3,28 Milliarden auf 79 Millionen, weil das Pflegedarlehen von 3,2 Milliarden nicht wiederholt wird, das in der Schlussrunde der Verhandlungen für das laufende Jahr noch hinzugekommen war. Diese beiden Posten sind ausgelaufene Einmalhilfen, und wer sie als Kürzung verbucht, macht es sich zu leicht.
Der dritte Teil ist von anderer Art. Der Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds sinkt von 14,5 auf 12,5 Milliarden Euro. Diese 14,5 Milliarden sind seit 2017 gesetzlich festgeschrieben. Es geht also um die dauerhafte Absenkung einer verstetigten Leistung, und sie erfolgt in einem Moment, in dem die gesetzliche Krankenversicherung ohnehin unter Druck steht. Der Bundesrechnungshof hält fest, dass das Beitragssatzstabilisierungsgesetz steigende Beiträge im kommenden Jahr nicht verhindern kann und ab 2029 erhebliche Finanzierungslücken drohen.
In allen drei Fällen verschwindet die Ausgabe nicht. Sie wechselt vom Steuerhaushalt in den Beitragshaushalt. Was im Bundeshaushalt als Einsparung erscheint, taucht bei den Versicherten als Beitragssatz wieder auf, und zwar bei einer Bemessungsgrundlage, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze nicht mehr mitsteigt. Die Konsolidierung wird auf eine Finanzierungsform verschoben, die deutlich regressiver wirkt als die Einkommensteuer.
Der Schuldendienst als eigenständiger Faktor
Der stärkste prozentuale Zuwachs im ganzen Haushalt entfällt nicht auf die Verteidigung, sondern auf die Zinsen. Der Schuldendienst im Einzelplan 32 steigt von 30,19 auf 41,77 Milliarden Euro, ein Plus von 38,4 Prozent. Die Bundesregierung begründet das mit dem erhöhten Schuldenstand und mit gestiegenen Renditen für Bundeswertpapiere infolge des Iran-Krieges und der gestiegenen Inflationserwartung.
Bemerkenswerter als der Wert für 2027 ist der Pfad. Die Finanzplanung weist für 2028 rund 55,2 Milliarden aus, für 2029 68,1 Milliarden und für 2030 80,7 Milliarden Euro. Der Schuldendienst verdoppelt sich also innerhalb von vier Jahren und erreicht am Ende des Zeitraums eine Größenordnung, die dem heutigen Verteidigungsetat nahekommt.
Zinsausgaben sind kein politisches Programm. Sie sind die nachlaufende Rechnung für Entscheidungen, die vorher getroffen wurden, und sie stehen im Haushalt vor allen anderen Verwendungen. Jede Milliarde, die dort hinzukommt, verengt den Spielraum für Verwendungen, über die das Parlament noch entscheiden kann.
Das Sondervermögen Bundeswehr läuft aus
Die genannten Zahlen betreffen den Kernhaushalt. Beim Verteidigungsetat kommen 29,9 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Bundeswehr hinzu, das damit im kommenden Jahr verausgabt sein soll. Zusammen ergeben sich 139,6 Milliarden nach 108,2 Milliarden im laufenden Jahr, ein Plus von 29,0 Prozent.
Der Zeitpunkt ist erheblich. Ab 2028 soll der Betrag von rund 30 Milliarden im regulären Etat untergebracht werden, während die Zinsausgaben weiter steigen. Der Haushalt 2027 zeigt also nicht den Höhepunkt der Verdrängung, sondern deren Anfang. Es ist das letzte Jahr, in dem ein Sondervermögen einen erheblichen Teil des Rüstungsaufwuchses aus dem Kernhaushalt heraushält.
Zahlenbasis: Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027, BT-Drs. 21/7300, gegenüber Soll 2026. Preisbereinigung mit 2,8 Prozent nach der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom 22. April 2026.
Transparenzhinweis: Bei diesem Text habe ich eine KI eingesetzt, zur Auswertung von Material, als Sparringspartner in der Durcharbeitung der Argumente, bei Entwurfsfassungen und für eine abschließende Prüfung auf Verständlichkeit und Lesbarkeit. Fragestellung, Einwände, Bewertungsmaßstäbe und die Endfassung liegen bei mir. Autor dieses Textes bin ich.













