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AfD-Verbot ist nicht vom Tisch – Nach dem Spruch des Kölner Verwaltungsgerichts

Alfons Pieper Von Alfons Pieper
1. März 2026
Anti-AfD-Flagge mit Deutschlandflagge

Der Entscheid des Kölner Verwaltungsgerichts über die AfD ist kein abschließendes Urteil, es besagt lediglich, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen darf. Der Spruch ist ärgerlich, er hilft der AfD in den kommenden Wahlkämpfen, er spricht sie aber nicht frei vom Verdachtsfall. Der Inlandsgeheimdienst wird die AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. Denn, auch das steht in dem Entscheid, das Kölner Verwaltungsgericht sieht eine hinreichende Gewissheit dafür, dass es innerhalb der AfD Bestrebungen gibt, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt(CSU), zuständiger Ressortchef für diese Fragen, betonte denn auch: Der Verfassungsschutz werde weiter die Partei im Blick behalten. Dobrindt, die CSU und weite Teile der CDU stehen einem Verbotsverfahren sehr skeptisch bis ablehnend gegenüber, weil sie befürchten, beim Bundesverfassungsgericht eine Niederlage zu kassieren.

Aber: Ein Freispruch sieht anders aus, reingewaschen sind sie nicht die Leute von der AfD, die gern mit der blauen Farbe ihre braune Gesinnung übertünchen wollen. Ein Verbot, und das hat SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf festgestellt, ist damit nicht vom Tisch. Schließlich gibt es weiter den Parteitagsbeschluss der SPD. Ein abschließendes Urteil des Verwaltungsgerichts über das Gutachten der Verfassungsschützer steht noch aus.

Debatte auf Landesebene

Möglich ist, dass sich die Debatte auf die Landesebene verschiebt. Der SPD-Innenminister von Thüringen, Georg Maier, zugleich Landeschef der Sozialdemokraten, plädiert für eine konsequente Anwendung der Instrumente der wehrhaften Demokratie. „Ich bin weiterhin der festen Überzeugung, dass die AfD verfassungsfeindlich und verfassungswidrig ist.“ Maier erinnert auch daran, dass der AfD-Landesverband Thüringen als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden ist, wie übrigens auch die Landesverbände der AfD in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Sachsen. „Ein Verbot dieser als verfassungsfeindlich  eingestuften Landesverbände muss meinen Erachtens durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden“, sagte Maier dem Handelsblatt. „Ich halte deshalb eine Antragstellung weiterhin für erforderlich.“

Kritik wird auch laut an der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser(SPD), die auf den letzten Metern kurz vor dem Regierungswechsel von der Ampel unter Olaf Scholz  zu Schwarz-Rot unter Friedrich Merz die Hochstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch zu veröffentlichen. Faeser habe mit ihrer Eile der Sache einen Bärendienst erwiesen, zitierte die SZ in ihrer Wochenendausgabe SPD-Politiker. Dass die Kölner Richter jetzt so geurteilt hätten, spräche „nicht für die Qualität des Gutachtens.“  Der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht, Peter Müller(CDU), vordem Ministerpräsident des Saarlandes, hatte Faesers Handeln im letzten Jahr als „grob unprofessionell“ und „maximal unkollegial“ kritisiert, auch weil die Ministerin die Öffentlichkeit ohne fachliche Prüfung des Gutachtens informiert habe.

Die Hoffnung von AfD-Chef Tino Chrupalla, Bestrebungen für ein AfD-Verbotsverfahren sei nun ein Riegel vorgeschoben, werden sich wohl nicht erfüllen. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge bezeichnete die Kölner Entscheidung „als weiteren Ansporn, noch besser zu werden. Carmen Wegge will ihre Bemühungen fortsetzen. Sie sei weiter überzeugt, dass die AfD verfassungsfeindlich und verfassungswidrig sei und vor dem Bundesverfassungsgericht geprüft werden müsse. Auch die Linke hält an ihrer Verbotsforderung fest.

Die Würde des Menschen gilt für alle

Nein, Herr Chrupalla, so harmlos sind Sie und Ihresgleichen nicht, Sie sind, das haben wir mehrfach im Blog-der-Republik auch so geschrieben, demokratisch gewählt, aber

Sie sind keine Demokraten. Viele Äußerungen von AfD-Funktionären und aus deren rechtsnationalistischem Umfeld dokumentieren, wie es in dem Gutachten des Verfassungsschutzes belegt ist, dass sie ganz offensichtlich nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Dass Bundesbürger remigriert, also rausgeschmissen werden sollen-oder klingt abgeschoben besser?- die nicht in das völkische Weltbild der AfD passen. Dass deutsche muslimischen Glaubens tendenziell Bürger zweiter Klasse seien. Artikel 1 Grundgesetz regelt das mit der Würde des Menschen, die unantastbar ist und für alle gilt, die hier leben. Dass Presse- und Meinungsfreiheit nur relative Größen je nach politischer Erwünschtheit wären. Dass  die Gleichberechtigung von Frauen ihre Grenzen im Rollenverständnis des vorletzten Jahrhunderts findet.  Oder dass die Freiheit der Kunst sich dem Primat eines zutiefst reaktionären Kulturbegriffs  unterzuordnen habe.

Der starke Verdacht bleibt also, nichts ist mit Reinwaschen. Im Hauptverfahren wird zu klären sein, dass die Partei als Gesamtpartei von einer beherrschenden verfassungsfeindlichen Grundtendenz geprägt ist. So hat es Thüringens Innenminister Maier gesagt. Möglich ist auch einzelnen Personen, also Thüringens AfD-Chef Björn Höcke, Grundrechte zu entziehen. Artikel 18 Grundgesetz sieht diese Möglichkeit vor. Neben dem Entzug der Meinungsfreiheit könnte Einzelpersonen auch dass aktive und passive Wahlrecht entzogen sowie ihnen die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt werden. Die Demokratie ist also nicht mittellos, sie ist wehrhaft. Und sie muss, wie es einer der Verfassungsväter, der SPD-Politiker Carlo Schmid einst gefordert hat, den Mut aufbringen: Keine Toleranz gegenüber der Intoleranz zu zeigen. Schmid befürwortete Maßnahmen, die verhindern, dass demokratische Freiheiten genutzt werden, um die Demokratie abzuschaffen.

Trump, Putin, Orban als Vorbilder

Der Verfassungsschutz muss also nachbessern, für die nächste Gerichtsinstanz Substantielleres liefern. Es reicht nicht, wie es der Leitartikler in der Bielefelder „Neuen Westfälischen“ geschrieben hat, „die Brandstifter mit dem Feuerzeug zu erwischen. Man muss ihnen nachweisen, dass sie im Auftrag handeln.“ Für mich steht ihr Ziel fest: Sie wollen unsere Demokratie zerstören und orientieren sich an Autokraten wie Trump, der dabei ist, die Demokratie in den USA zu schleifen, an Diktatoren wie Putin, der kritische Zeitgenossen wie Nawalny einsperren und vergiften ließ und einen völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Ukraine führt, ja und Ungarns Orban haben sie auch liebgewonnen. Der will die Europäische Union zerlegen, deren Geld er aber zuvor an seine Familienmitglieder und Freunde hat verteilen lassen.

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