1. Die Zusagen zur Truppenstellung und ihre Auslösebedingungen
Die Koalition der Willigen (CoW), die sich im März 2025 auf Initiative des britischen Premiers Starmer zur Unterstützung der Ukraine gebildet hat, ist in jüngster Zeit auffällig oft mit auffällig geringen Ergebnissen zusammengekommen. Ihr gehören 35 Staaten an. Wenn sie sich in voller Besetzung auf Chefebene trifft, ist das eine sehr erhebliche Verwendung des extrem knappen Gutes „politische Aufmerksamkeit“. Da müssten die Ergebnisse schon verhältnismäßig sein. Was sind die aktuellen Ergebnisse – im Klartext?
Am 6. Januar 2026 ist die Koalition in Paris in Form von 27 Staats- und Regierungschefs aus Europa, Neuseeland und Australien zusammengetreten, hinzu eingeladen waren der ukrainische Staatschef und zwei Vertreter der US-Administration. Ergebnisse gab es zwei. Es ging jeweils um „Sicherheitsgarantien“, und das unterschiedlicher Art.
- Eine Absichtserklärung, die allein von Großbritannien, Frankreich und der Ukraine unterzeichnet wurde.
- Eine politische Erklärung der CoW insgesamt, also auch Deutschlands, unter dem Titel „Paris Declaration“.
Abgestellt wird hier auf die Aktivierungsbedingungen in den jeweiligen Sicherheitsgarantien. Die sind in den beiden Texten unterschiedlich. Zunächst soll es um die gehen, die in der UK/FRA-Version hinterlegt ist, der die CoW incl. Deutschland informell zugestimmt hat.
Im Unterschied zur Erklärung der CoW ist in der UK/FRA-Sicherheitsgarantie angeboten, Soldaten (dieser beiden NATO-Staaten, aber „together with units of the armed forces of contributing nations of the MNF-U“, d.i. aus dem Lager der CoW) „auf dem Territorium der Ukraine“ („on the territory of Ukraine in all domains“) zu stationieren. In Kraft treten soll diese Zusage, also die Stationierung auf dem Gebiet der Ukraine, gemäß dieser Formulierung:
„once a ceasefire in the armed conflict caused by Russian Federation against Ukraine has been agreed.“
Das ist eine Bedingung, die es in sich hat. Die Verabredung eines Waffenstillstands im laufenden Krieg Russlands mit der Ukraine bedarf der Zustimmung Russlands. Russlands Bedingung für einen Waffenstillstand ist bekanntlich, dass keine Truppen von NATO-Staaten auf dem Gebiet der Rest-Ukraine stationiert werden. Die in diesem UK-FRA-Abkommen von Paris verabredete Eintretensbedingung kann von russischer Seite also nur dadurch verhindert werden, dass es einem Waffenstillstand nicht zustimmt, den Krieg weiterlaufen lässt, möglicherweise, wie im Falle Koreas, informell, ohne Abkommen, einschlafen lässt.
Doch auch dieser Fall ist aufgenommen. In der zweiten Erklärung, der der CoW, die inzwischen auch in deutscher Übersetzung vorliegt, fehlt bei den Unterstützungszusagen die Verpflichtung zur Stationierung von Truppen „auf dem Territorium der Ukraine“. Die Auslösebedingung für die Stellung der zugesagten Sicherheitsgarantien ist aber verschärft gegenüber der von UK und Frankreich. Sie lautet
„Wir bestätigten, dass diese Rückversicherungsmaßnahmen im Fall einer glaubhaften Einstellung der Feindseligkeiten auf Wunsch der Ukrainer strikt umgesetzt werden sollten.“
Die Auslösebedingung ist hier unabhängig von einem Abkommen mit der russischen Seite formuliert – überdies ist die Einschätzung, ob die Bedingung zum Fließen der konditioniert zugesagten Leistungen vorliegen, an den Partner, die Ukraine, delegiert.
2. Die Darstellung des Bundeskanzlers
Dieses Ergebnis wurde auf einer Pressekonferenz in Paris vorgestellt. Sprecher bei dieser Pressekonferenz war neben Starmer, Macron, Selenskyj und Witkoff auch Bundeskanzler Merz – anschließend gab es Journalisten-Fragen, wobei Präsident Selenskyj eine interessante Bemerkung zu einer Nebenbedingung machte. Deswegen wurde der Wortlaut der fünf Statements auf der website des deutschen Bundeskanzlers veröffentlicht. Das geschah dort unter der Überschrift „Frieden für die Ukraine weiter vorantreiben“.
In seinem Statement behauptet Bundeskanzler Merz als gemeinsame Intention
„wir teilen alle zusammen dasselbe strategische Ziel: Wir wollen …, dass so schnell wie möglich die Waffen in der Ukraine nach vier Jahren des Krieges endlich schweigen.“
Die Eintretensbedingung, die in die Absichtserklärung von UK und Frankreich mit der Ukraine aufgenommen wurde, ist jedoch so formuliert, dass eine Verabredung der Kriegsparteien auf einen Waffenstillstand nur dann möglich wird, wenn Russland eines seiner zentralen Kriegsziele aufgibt; sie also eher verunmöglicht wird.
Im Klartext hat man also zu formulieren: Es geht mit den beiden Verabredungen in Paris darum, einen Waffenstillstand einstweilen zu verhindern. Der Bundeskanzler will das verständlicherweise so nicht sagen. Seine Aussagen zum Sinn der Sache sind deshalb unter Anwendung der Kommunikationstaktik nach dem sprichwörtlichen Modellfall „Haltet den Dieb“ gedrechselt worden.
Demnächst wird in den Medien dann wieder festgestellt werden: „Russland ist weit entfernt davon, einen Waffenstillstand zu wollen.“ Diese Aussage ist dann in der Sache richtig. Es wäre nur zu wünschen, dass auch in den Medien die fundamental duale Struktur von Krieg, Frieden und Waffenstillstand ernst genommen wird: Dafür braucht es immer zwei. Beide Seiten müssen die entsprechenden Bedingungen schaffen.
Präsident Selenskyj deutete mit dieser Bemerkung an, dass die Bereitschaft zum Waffenstillstand noch weit entfernt ist:
„Die Sicherheitsgarantien der Koalition der Willigen müssen Hand in Hand mit den Sicherheitsgarantien der Vereinigten Staaten gehen, und sie müssen rechtlich verbindlich sein. Für die Amerikaner müssen diese Sicherheitsgarantien vom amerikanischen Kongress unterstützt werden.“
Bis diese Bedingung im Regierungssystem der USA erfüllbar wird, werden noch Jahre ins Land gehen.












