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Das Urteil richtet sich ja nicht gegen die AFD, es bescheinigt dem Bundesverfassungsschutz lediglich richtig geurteilt und gearbeitet zu haben. In der Urteilsbegründung geht man darauf ein, dass man sich nicht zur Verfassungsmäßigkeit der AFD geäußert habe.
Man sollte die Urteilsbegründung sehr sorgfältig lesen. Es geht nicht um die AFD an sich, es geht um die Frage, ob der Bundesverfassungsschutz richtig gehandelt hat. Und nur das wurde bejaht. Begründet mit der Feststellung, dass in der AFD viele Mitglieder sind, die übertriebene Ausweisungsansichten gegen Migranten haben. Und das ist sicherlich auch richtig.