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Home Contra AfD - Für Demokratie. Jetzt!

Die AfD verliert vor Gericht – und jetzt?

Redaktion contra AfD Von Redaktion contra AfD
14. Mai 2024
Art. 1, Satz 1, des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, am Landgericht in Ffm

Art. 1, Satz 1, des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, am Landgericht in Frankfurt am Main.

Am 13.Mai hat das OVG Münster verkündet, dass die AfD Bundespartei und die Jugendorganisation JA  als Rechtsextremistischer Verdachtsfall behandelt werden darf. Darauf reagiert vor allem die AfD und ihre medialen Helfer. Wir verlinken hier drei Videos, distanzieren uns aber von den Inhalten!

 

1. Das Statement des AfD Abgeordneten Braun, der sich in der DDR wähnt
2. Der Tiktok Kanal Ensine sieht die Justiz abgeschafft
3. Der AfD Abgeordnete Münstermeier hat ganz andere Fantasien
4. Die Weltwoche, eine schweizerische Zeitung sieht dagegen Deutschland in Gefahr

5. Aber es gibt auch Menschen , die sich freuen

6. Hier jemand der sich kritisch mit einen AfD Unterstützer aus Costa Rica auseinandergesetzt
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Comments 2

  1. Helmut Lücker says:
    2 Jahren ago

    Das Urteil richtet sich ja nicht gegen die AFD, es bescheinigt dem Bundesverfassungsschutz lediglich richtig geurteilt und gearbeitet zu haben. In der Urteilsbegründung geht man darauf ein, dass man sich nicht zur Verfassungsmäßigkeit der AFD geäußert habe.

    Antworten
  2. Helmut Lücker says:
    2 Jahren ago

    Man sollte die Urteilsbegründung sehr sorgfältig lesen. Es geht nicht um die AFD an sich, es geht um die Frage, ob der Bundesverfassungsschutz richtig gehandelt hat. Und nur das wurde bejaht. Begründet mit der Feststellung, dass in der AFD viele Mitglieder sind, die übertriebene Ausweisungsansichten gegen Migranten haben. Und das ist sicherlich auch richtig.

    Antworten

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