„Die AfD zielt auf die Beseitigung der demokratischen Grundordnung ab“, hat der Jurist Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte bei einer Anhörung über ein mögliches Verbotsverfahren im Landtag in Thüringen gesagt. Sicher, ein Verbot einer Partei durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe müsse hohe Hürden überwinden. „Im Fall der AfD sehe ich sie als erfüllt an.“ Ist die AfD also verfassungsfeindlich, dann wäre ein Verbot ein Gebot der Demokratie, wie es im Grundgesetz angelegt ist. Denn die Demokratie ist wehrhaft, sie verlangt keine Toleranz gegenüber der Intoleranz, sie muss ihre Feinde nicht tolerieren, damit diese sie am Ende zerstören kann. So hatte es einer der Väter des Grundgesetzes, der SPD-Abgeordnete Carlos Schmid 1948 formuliert.
Auch Hape Kerkeling gehörte zu den eingeladenen Juristen, Experten und Prominenten, die ausgerechnet in Thüringen zum AfD-Verbotsverfahren gehört wurden, dort wo Björn Höcke den AfD-Landesvorstand anführt, der extremste unter den Extremen, der, den man nach einem Gerichtsbeschluss einen Faschisten nennen darf. Der Schriftsteller und Historiker Ilko-Sascha Kowalczuk, der aus der DDR stammt und heute in Gießen lebt, bezeichnet die AfD „im Kern eine faschistische Partei, die verboten gehört. Zu einem Verbotsverfahren gegen die AfD fordert Hape Kerkeling die demokratischen Parteien seit längerem auf. Der Entertainer, Schauspieler und Autor hat sich einen Namen gemacht in der Causa AfD-Verbot, als er im April anlässlich des 81. Jahrestages der Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald in der Nähe der Goethe-Stadt Weimar eine Rede hielt.
Kerkeling sieht sich nicht als Experten in Sachen Verfassungsrecht, er sprach in Weimar wie jetzt in Erfurt als Nachfahre eines NS-Opfers. Sein Großvater war wegen kritischer Äußerungen zum Nazi-Staat einst von der Gestapo verhaftet worden, er musste Zwangsarbeit in Buchenwald leisten, fast bis zur Erschöpfung. „Ich spüre, dass diese Demokratie in Gefahr ist“, begründete Kerkeling seinen Auftritt im Landtag von Thüringen. „Wer die verbrecherische Vergangenheit dieses Landes verharmlost und umdichtet, verwirkt jede politische Daseinsberechtigung in unserer Demokratie“, sagte Kerkeling. „Allein ihre beschönigende Haltung gegenüber der NS-Diktatur macht sie in meinen Augen verfassungswidrig.“ Das Versprechen des Staates laute: „Wir dulden keinen Faschismus in Deutschland.“
Dass die AfD seit Jahren gegen Artikel 1 des Grundgesetzes verstößt, haben wir im Blog-der-Republik mehrfach betont und namentlich die sogenannten Remigrationspläne der Partei als Begründung angefügt. Kerkeling sagte dazu: „Wer Menschen gezielt verängstigt- mit Behinderung, anderem Glauben, anderer Hautfarbe, queer oder transgender, verletzt ihre im Grundgesetz geschützte Würde.“ Angst, Lügen und Hass seien die „Zutaten der nationalsozialistischen Ideologie- und sie sind es bis heute für die Marschrichtung dieser rechtsextremen Partei“.
Kyrill-Alexander Schwarz, Professor für öffentliches Recht an der Universität Würzburg, vertrat die Meinung, dass für ein AfD-Verbotsverfahren ein wichtiges Kriterium erfüllt sei- die Gefährdung des Bestandes der Bundesrepublik. Zur Begründung wies der Professor auf Forderungen der AfD nach einem Austritt aus der EU und zumindest von Teilen der Partei aus der NATO hin. Zudem warf Schwarz der Partei die Nähe zu diktatorischen Systemen wie dem in Russland vor. Kathrin Groh von der Universität der Bundeswehr betonte, die AfD schüre Angst und Vergeltungswünsche in der Gesellschaft. Ob man ein Verbotsverfahren gegen die Bundespartei oder einen Landesverband richten solle, meinte sie, ein isolierter Antrag gegen einen Landesverband könne schneller zu einem Ergebnis führen.
Dass der von der AfD beauftragte Anwalt Christian Conrad die Situation der AfD anders beurteilte, war klar. Er warnte vor einem Verbotsverfahren: „Die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen eine Partei, die nicht verfassungswidrig ist, ist selbst verfassungsfeindlich.“ Man ziehe in den Kampf, hatte Conrad vor der Anhörung bei einer Pressekonferenz gesagt. Auch der frühere Verfassungsschutzpräsident Maaßen gehört zu den geladenen Experten. Maaßen war früher Mitglied der CDU, er verließ die Partei, gründete eine andere Partei, die er wieder verließ. Er sprach sich gegen ein Verbotsverfahren aus, was aber niemanden verwunderte.
Thüringen Innenminister Georg Maier(SPD) sieht die Chancen für ein AfD-Verbotsverfahren gestiegen. „Im Bundesrat sortieren sich gerade Mehrheiten in Richtung eines möglichen Antrags auf ein AfD-Verbotsverfahren“, sagte Maier am Rande der Anhörung, der er selber nicht angehörte´. Maier erwartet, dass die von NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst(CDU) vorgeschlagene Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung des verfassungsrechtlichen Umgangs mit der AfD noch in diesem Jahr ihre Arbeit aufnimmt, ein erster Schritt, so Maier, der zudem betont: „So weit waren wir noch nie.“ Maier sieht in dem Verfahren „keine politische Mutprobe, sondern eine Verpflichtung aus dem Grundgesetz“, wenn die Voraussetzungen vorlägen. Wörtlich stellte er fest: „Ich bin der Überzeugung, dass das der Fall ist“.
Das Thema scheint Fahrt aufzunehmen. Zuletzt hatten die SPD-Fraktionsspitzen in Bund, Ländern und im Europa-Parlament die Einleitung eines Prüfverfahrens zu einem AfD-Verbot gefordert. Begründung: Die Demokratie sei durch die AfD „von innen heraus bedroht“. Der baden-württembergische Ministerpräsident Cem Özdemir(Grüne) betonte, er führe in letzter Zeit dauernd Gespräche mit Kollegen aus dem Bundesrat, um eine Mehrheit für ein AfD-Verbotsverfahren zu erreichen. Es mache aber erst Sinn für einen solchen Schritt, wenn man die für eine absolute Mehrheit erforderliche Mehrheit von 35 Stimmen beisammen habe.
Der Jurist und Kolumnist der SZ, Heribert Prantl hat über die AfD mehrfach geurteilt: „Die AfD ist demokratisch gewählt, aber sie ist keine demokratische Partei.“ Prantl hat mehrfach ein Verbotsverfahren gegen die AfD gefordert oder einen Antrag auf Grundrechtsverwirkung gegen Neonazis wie Björn Höcke, einen Antrag, den jede Landesregierung beim Bundesverfassungsgericht stellen könnte. Höcke hätte das aktive wie passive Wahlrecht verlieren können. In diesem Zusammenhang hatte Prantl im Sommer den SPD-Vorsitzenden Lars Klingbeil angegriffen, unter dessen Führung die Partei zu „lau“ geworden sei, „ohne Mut, Mumm, Courage“. Die SPD sei die einzige Partei in Deutschland, so Prantl, „deren historisches Gedächtnis bis weit in die Weimarer Republik und noch weiter reicht. Warum macht sie davon nicht Gebrauch? Warum zeigt sie nicht, dass sie es nicht zulässt, wie Feinde der Demokratie auf deren Beseitigung hinarbeiten?“
Der Bundespräsident hat immer mal wieder an die wehrhafte Demokratie erinnert, gemahnt, die Demokratie brauche Demokraten, die sich für sie einsetzten. Die Demokratie sei kein Selbstläufer. Herr Klingbeil, setzen Sie sich an die Spitze der Bewegung für diese Demokratie und gegen die AfD! Der Kampf gegen Verfassungsfeinde, gegen Neonazis, Rechtsextreme ist Teil der DNA Ihrer Partei.














