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Anmerkungen zur medienpolitischen Debatte in Deutschland: Die Idee vom Rundfunk als öffentliche Aufgabe: Wie retten wir sie?

Jürgen Brautmeier Von Jürgen Brautmeier
30. April 2018
Vielfalt

Der Rundfunk, auch der privat finanzierte, wird in der Bundesrepublik als eine öffentliche Aufgabe betrachtet und ist deswegen im Gegensatz etwa zur Presse sehr stark reguliert und reglementiert. Wegen der besonderen Rolle des Rundfunks bei der öffentlichen Meinungsbildung schreiben die Rundfunkgesetze und Staatsverträge der Länder – Rundfunk ist Ländersache – sehr detailliert vor, wie der Rundfunk organisiert und kontrolliert sein soll, innerhalb der ARD durch die Rundfunkräte und im ZDF durch den Fernsehrat. Den darin vertretenen gesellschaftlich relevanten Kräften und Gruppen ist auch auf die Veranstalter von privatem Rundfunk ein „effektiver Einfluss“ einzuräumen, ein „Einfluss von einigem Gewicht“, um die „Möglichkeit einer wirksamen Kontrolle“ zu eröffnen, wie es das Bundesverfassungsgericht wiederholt gefordert hat. Ein solches – und im Unterschied zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk externes – Organ gibt es, und zwar in Form der Landesmedienanstalten. Diese sollen als externe Kontrollgremien, also quasi als öffentlich-rechtliches Dach über den privaten Veranstaltern, die Gewähr dafür bieten, dass auch der private Rundfunk weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe noch ausschließlich kommerziellen Interessen ausgeliefert wird.

So weit, so gut. Aber dieses System, dessen Bezeichnung als „duales System“ bereits erkennen läßt, dass es im wahrsten Sinne des Wortes von gestern ist, steht gegenwärtig auf dem Prüfstand. Es droht angesichts der Herausforderungen durch neue „Player“ – die so gut wie alle aus den USA kommen, deshalb der amerikanische Begriff – in der Gunst des Publikums zu einem Nischenprodukt zu werden. Genauso und noch viel schneller als bei der Einführung des Privatfunks, als der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Zuschauer- und Zuhörer-Reichweiten im Laufe der Jahre mehr als halbierte, verliert das traditionelle Rundfunksystem mit wachsendem Tempo seine Nutzer an die Anbieter aus dem Netz. Die Politik hat das Problem zwar erkannt, aber ihre Akteure starren schon viel zu lange wie das Kaninchen auf die Schlange. Und die komplizierten Verfahren und Notwendigkeiten des Föderalismus erschweren das Ganze noch zusätzlich. Um hier aber keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Der zu beobachtende Stillstand ist nicht unbedingt eine Folge unseres föderalen Systems, denn andere, zentralistische organisierte Staaten haben ähnliche zeitliche Probleme, etwa Italien oder Frankreich.

Ein Blick in die USA, die ein duales System wie bei uns in Deutschland und in anderen europäischen Ländern nicht kennen, sollte jedem vor Augen führen, wie wichtig unser System bisher für die Meinungsbildung und Meinungsvielfalt war – und gefälligst auch bleiben sollte. Deshalb muss die Debatte über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die gegenwärtig vor allem im Zusammenhang mit der Frage der Höhe der Rundfunkgebühr geführt wird, ausgeweitet werden auf die Zukunft des gesamten dualen Rundfunksystems. Wer dies heute noch für verfrüht hält, wird morgen vielleicht in die Röhre gucken. Aus meiner Sicht sind es fünf Punkte, die zu beachten sind, wenn die Idee der öffentlichen Aufgabe des Rundfunks in die neue Medienwirklichkeit gerettet werden soll:

  1. Die zu eng geführte Debatte über die Zukunft des dualen Rundfunksystems wird sich relativieren bzw. verändern müssen. Sie darf nicht mehr so sehr darum geführt werden, welche der beiden Säulen bevorzugt oder benachteiligt ist, sondern sie wird einzubetten sein in die Frage nach der Zukunft des Gesamtsystems. Die gegenwärtigen Diskussionen über den Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seine Gebührenfinanzierung verdecken die eigentliche Problematik. Beide Seiten des Systems brauchen Bestands- und Entwicklungsmöglichkeiten, und dies in fairem Wettbewerb miteinander. Der gesamte Rundfunk, öffentlich-rechtlich wie privat, hat eine öffentliche Aufgabe, und das ist gut so. Dies wird in der Debatte allzu oft vergessen, sollte aber im Interesse der Gesellschaft immer wieder bewusst gemacht werden. Also: Bewahrung und Weiterentwicklung des gesamten Rundfunkssystems als öffentliche Aufgabe angesichts neuer Wettbewerber aus dem Netz.
  2. Die Steuerung und Regulierung des Rundfunks durch die Politik bzw. die von ihr eingesetzten Institutionen, wie wir sie aus der Vergangenheit kennen, wird zukünftig nicht mehr funktionieren. Regulierung war relativ einfach, solange Übertragungswege Mangelware waren und über die Zuteilung der Übertragungskapazitäten auch die Inhalte reguliert werden konnten. Solange die Inhalte im Übrigen überschaubar waren, konnten sie auch bestimmten Regeln (positive wie negative Anforderungen) unterworfen und die Einhaltung dieser Regeln kontrolliert werden. Die Regulierung von Inhalten (Jugendschutz, Werbung, Programmgrundsätze) wird sich aber nicht vom klassischen Rundfunk auf alle neuen digitalen Medien übertragen lassen, im Gegenteil wird die weitgehende Unkontrollierbarkeit des Internets Auswirkungen auf den Rundfunk haben. Was kontrolliert werden kann und zumindest in absehbarer Zukunft auch kontrolliert werden muss, ist aber z. B. der diskriminierungsfreie Zugang zu den Übertragungswegen und alles, was damit zusammenhängt. Die Stichworte in diesem Zusammenhang sind Zugang und Auffindbarkeit. Also: von der Inhalts- zur Netz- bzw. Plattformregulierung.
  3. Für die Aufsicht über den Rundfunk bedeutet die rasante technische Entwicklung zweierlei. Einerseits ist der Ruf nach Deregulierung bzw. nach einer Vereinfachung der Aufsichtsstrukturen, der immer wieder zu hören ist, verständlich. Aus Sicht der Wirtschaft und der Medienkonzerne hemmt das Geflecht der Instanzen die notwendige Entfaltung unternehmerischer Aktivitäten. Selbst wenn aber aus wirtschaftspolitischer Sicht eine Vereinfachung der Aufsichtsstrukturen Sinn macht, so darf andererseits nicht vergessen werden, dass die Gesellschaft als solche auch andere Interessen hat. Die Einhaltung bestimmter Schutzinteressen für Minderjährige und für Minderheiten, aber auch der Schutz des Verbrauchers und seiner Daten erfordern Regeln, die überwacht werden müssen. Dazu braucht man die Rundfunkräte und die Medienanstalten auch in Zukunft, wobei sie enger kooperieren könnten und sollten, als dies heute der Fall ist. Selbstkontrolle und Selbstregulierung sind dabei aber Elemente, die gestärkt werden müssen und die Aufsicht verschlanken könnten. Also: soviel Regulierung wie sinnvoll und nötig und so viel Deregulierung wie erforderlich und möglich.
  4. Mit der Verlagerung des Schwergewichts von der Inhalts- zur Netz- und Plattform-Regulierung und angesichts der eingeschränkten Möglichkeiten der Aufsicht wird sich das Augenmerk von der Überwachung von Programmen und Inhalten zu deren Förderung verlagern. Historische Beispiele aus anderen Politikfeldern (etwa in der Forschung nach dem Zweiten Weltkrieg) illustrieren, dass der damit verbundene Paradigmenwechsel Chancen bietet, die im Rundfunk bisher nur ansatzweise genutzt worden sind. Weil der Bereich immer größer wird, der nicht mehr reguliert werden kann, sollte all das positiv unterstützt werden, was gesellschaftlich erwünscht ist. Dies gilt sowohl technisch als auch inhaltlich. Die aktuelle Diskussion zur notwendigen Regulierung von Facebook verdeckt aus meiner Sicht, dass Regulierung zwar einen Rahmen definieren kann und muss, dass dies aber nicht reicht. Also: von der Überwachung zur Förderung.
  5. Einhergehend mit der Verlagerung des Schwergewichts von der Überwachung zur Förderung ist auch ein verstärktes Augenmerk auf den Nutzer, auf den Verbraucher zu richten. So sinnvoll und notwendig es ist, dass auf der Angebotsseite Regeln beachtet und Verantwortung wahrgenommen wird, so sinnvoll und notwendig ist es auch, dass auf der Nachfrageseite, also beim Zuhörer und Zuschauer, beim Nutzer ein Bewusstsein für das vorhanden ist, was ihm geboten wird und aus dem er auswählen muss. Sowenig die Politik aus ihrer Verantwortung für die Gestaltung einer positiven Ordnung, eines rechtlichen Rahmens, und die Veranstalter und Anbieter von Programmen und Diensten aus ihrer inhaltlichen Verantwortung entlassen werden können, so sehr muss der Konsument selbstverantwortlich mit den Medien umgehen können. Die Förderung der Medienkompetenz muss schon in Kindergarten und Schule beginnen, wenn schon in der Familie das nötige Rüstzeug oft nicht mehr vermittelt wird. Sie muss stärker als bisher in die Aus- und Weiterbildung Eingang finden und soll dazu befähigen, die Chancen der schönen neuen Medienwelt sinnvoll und kritisch zu nutzen. Also: vom unkritischen Medienkonsum zur kritischen Medienkompetenz.

Alle geschilderten Verschiebungen bringen es mit sich, dass sich auch die Medienpolitik anpassen und verändern muss. Ich gehöre schon lange zu den Kritikern der Medienpolitik, wie wir sie gegenwärtig erleben, sie agiert für mich viel zu langsam, zu zögerlich, zu mutlos. Bis heute ist nicht klar erkennbar, ob und wann z. B. die Erkenntnisse der Bund-Länderkommission zur Medienkonvergenz, die in der letzten Legislaturperiode des Bundestags einen Bericht zu den Regulierungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten in Zeiten der Medienkonvergenz vorgelegt hat, zu neuen, zeitgemäßen Gesetzen und Staatsverträgen führen. Die Zeit ist aus meiner Sicht auch über diesen Bericht bereits wieder hinweg gegangen. Darüber darf man sich nicht wundern, wenn man weiß, wie langsam die politischen Mühlen mahlen. Welche Probleme durch die Langsamkeit der Politik entstehen, erkennt man aber leider oft erst, wenn es bereits zu spät ist.

Bildquelle: pixabay, user simon, CC0 Creative Commons

 

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Tags: duales System. MedienpolitikEuropaMeinungsbildungMeinungsvielfaltRegulierungsmöglichkeitenRundfunkRundfunk als öffentliche Aufgabe
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Comments 1

  1. Michael Vogel says:
    8 Jahren ago

    Wieder Musikvielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

    Lou Reed hat mal gesagt: „Nur die Musik verhindert, dass wir wahnsinnig werden. Du solltest Dir zwei Radios anschaffen. Falls eines kaputtgeht.“

    Ausgerechnet das Radio sorgt nun dafür, dass wir wahnsinnig werden. Ob im Stau, kurz nach dem Aufstehen, auf der Arbeit oder auf dem Weg nach Hause – notorisch gutgelaunte Moderatoren mit den immergleichen Songs – austauschbar wie eine Rauhfasertapete. Dabei ist auch egal, ob man den Sender wechselt oder mit dem Auto auf Urlaubsfahrt gleich mehrere Sendegebiete durchkreuzt – die Privaten können nicht, die Öffentlich-rechtlichen wollen nicht. Dabei sind Letztere durch den Rundfunkstaatsvertrag zur kulturellen Vielfalt verpflichtet.

    Bitte unterstützen Sie mich bei meiner Beschwerde im hr-Rundfunkrat (https://radiostatistik.de/beschwerde2.php) mit Ihrer Unterschrift (https://radiostatistik.de/petition.php). Vielen Dank.

    Zeichnungsberechtigt ist jeder, der einen Rundfunkbeitrag bezahlt. Der hessische Rundfunk ist ja auch nur ein Beispiel für den kulturellen Niedergang im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

    Antworten

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