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NRW-Finanzminister stellt im Gastbeitrag für den Blog-Der-Republik klar: : Länder müssen 20 bis 25 Milliarden Euro für Flüchtlinge aufbringen

Norbert Walter-Borjans Von Norbert Walter-Borjans
4. Januar 2016
Norbert Walter-Borjans, Finanzminister NRW

17 Milliarden Euro – so viel werden die Länder einer Welt-Umfrage in den Finanzministerien zufolge 2016 für die Aufnahme, Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen aufbringen müssen. 17 Milliarden, das ist ein riesiger Betrag, den man nicht aus der Portokasse bezahlen kann. Trotzdem sollten wir uns eingestehen: 17 Milliarden Euro werden nicht reichen! Allein Nordrhein-Westfalen hat im gerade verabschiedeten Haushalt für 2016 rund vier Milliarden Euro für Flüchtlinge veranschlagt. Das mit Abstand bevölkerungsreichste Bundesland steht bei fast allen Kennzahlen für gut ein Fünftel dessen, was die sechzehn deutschen Länder insgesamt betrifft. Schon daraus müsste sich ein Gesamtvolumen von über 20 Milliarden Euro ergeben.

Dass die Welt-Umfrage bisher „nur“ 17 Milliarden Euro aufaddiert, liegt unter anderem daran, dass einige Länder ihre Flüchtlingszahlen noch auf einem weiter zurück liegenden Stichtag basieren als NRW. In NRW schlägt die Aktualisierung des Erfassungsstichtags 2016 mit über 900 Millionen Euro zu Buche.

Für das bevölkerungsreichste Bundesland ist aber ebenso wenig wie für die anderen abzusehen, wie lange die Annahmen Bestand haben, auf denen die Budgetansätze beruhen. Das fängt bei der Zahl derer an, die noch kommen werden, und das reicht von der Aufenthaltsdauer bis zum Beginn der Asylverfahren über deren Länge bis zur Quote derer, die anerkannt oder geduldet werden. Und es hängt davon ab, wie hoch die durchschnittlichen Kosten für jeden bei uns Schutz suchenden Menschen wirklich sind, den Aufwand für eine wirklich gelingende Integration eingeschlossen. Eben dieser Aufwand könnte schon 2016 deutlich höher ausfallen als das in einigen Bundesländern bisher etatisiert ist. Am Ende des Jahres dürften 20 bis 25 Milliarden Euro jedenfalls realistischer sein als 17 Milliarden.

Diese Größenordnung wird kein Landeshaushalt verkraften, wenn der Bund bei seinem Standpunkt bleibt und lautstark fordert, die Länder müssten die Kommunen stärker unterstützen, er aber gleichzeitig seinen Beitrag auf eine Höhe deckelt, die gemessen an den bisher eher niedrig veranschlagten Lasten der Länder nicht einmal 20 Prozent ausmacht. Besonders perfide ist der parteipolitisch motivierte Vorwurf aus den Reihen von CDU und CSU, Nordrhein-Westfalen leite die (viel zu geringen) Bundesmittel anders als Bayern nicht einmal an die Kommunen weiter. Vier Milliarden Euro für Flüchtlinge im Landeshaushalt, davon 2,6 Milliarden für die Kommunen, zu denen der Bund weniger als 800 Millionen beiträgt – diese Zahlen sprechen für sich. Da bedarf es keiner Rechtfertigung von Seiten des Landes. Fakt ist, dass NRW wie die anderen Länder auf mehr als achtzig Prozent seines Aufwandes sitzen bleibt – Tendenz steigend. Da sollte für parteipolitische Spiegelfechterei kein Platz sein.

Bund muss die Hälfte der Kosten übernehmen

Worum es stattdessen geht, ist die klare Ansage an den Bund, dass Kommunen und Länder in ihren Haushalten nicht ernsthaft Vorsorge für die Krisenherde dieser Welt betreiben können. Ja, Kommunen und Länder haben ihre Verantwortung in der Sache wahrzunehmen – für Unterkünfte, Betreuung, Unterrichtung, Sicherheit, einwandfreie Gerichtsverfahren und vieles mehr. Diese Verantwortung übernehmen sie gern. Lehrer, Polizisten und Richter bleiben auch in Zukunft Landesbeamte. Die Kostendeckung für den erheblichen Mehrbedarf, ausgelöst durch eine Fluchtwelle bisher unbekannten und nicht erwartbaren Ausmaßes, liegt aber eindeutig in der Verantwortung des Bundes.

Wenn der Bundesfinanzminister seiner Verantwortung unter Wahrung seiner schwarzen Null im Bundeshaushalt gerecht werden könnte, wäre das erfreulich. Was aber nicht sein kann, ist, sich für eine schwarze Null feiern zu lassen, die nur dadurch zustande kommt, dass Länder und Kommunen in die Verschuldung getrieben werden. Im Klartext: alles andere als eine mindestens hälftige Beteiligung des Bundes am finanziellen Aufwand von Ländern und Gemeinden für Menschen auf der Flucht widerspräche einer gesamtstaatlichen Lastenteilung entsprechend der Verantwortung, die die einzelnen Ebenen wahrzunehmen haben.

Die Frage allerdings, welche staatliche Ebene die Kosten zu übernehmen hat, mag die Finanzminister von Bund und Ländern und die Kämmerer der Gemeinden in Wallung bringen. Die öffentliche Debatte setzt aber nicht bei den Kosten an. Deshalb ist auch der Versuch, den Sorgen der Menschen mit ökonomischen Argumenten zu begegnen, wenig Erfolg versprechend. Das gilt erst recht, wenn die ökonomischen Zusammenhänge so verkürzt dargestellt werden, dass sie den Skeptikern ihre Zweifel nicht nehmen, sondern sie eher verstärken.

Helfen in Not ist moralische Pflicht

Wir haben nicht deshalb zu helfen, weil sich das lohnt. Menschen auf der Flucht bei uns aufzunehmen und ihre Sicherheit zu gewährleisten, wenn es in ihrer Heimat keine Perspektive mehr für ein menschenwürdiges Dasein frei von Verfolgung und Lebensbedrohung gibt, ist unsere moralische Pflicht. Eine Helferin, die Augenzeuge der Ankunft eines Fluchtlingsbootes war, hat es aus meiner Sicht besonders beeindruckend beschrieben: „Wer einmal in die Augen derer geblickt hat, die gerade mit einem Flüchtlingsboot angekommen sind, weiß, warum wir helfen müssen.“

In einer so reichen Gesellschaft wie der unsrigen ist die Frage beklemmend, ob und wann sich die Zuwanderung ökonomisch für uns rechnet. Hilfe für Menschen in Not darf nicht Ergebnis einer Nutzen-Kosten-Kalkulation sein. Willkommenskultur und Kalkül schließen einander aus. Dazu sollten alle, die Verantwortung tragen, viel klarer stehen. Für viele, die sich Sorgen darüber machen, wie es weitergehen wird, wäre das eine beruhigendere Botschaft als zweifelhafte und deshalb gerade für die Besorgten unglaubwürdige Wirtschaftlichkeitsberechnungen in Euro und Cent.

Wer den Eindruck erweckt, der überwiegende Teil derer, die jetzt nach Deutschland, könnte sehr rasch die Lücken füllen, die der demografische Wandel in der angestammten Bevölkerung hinterlässt, schafft bei denen, die sich – warum auch immer – verunsichert fühlen, nicht Beruhigung, sondern Misstrauen in den Handlungswillen und die Handlungsfähigkeit von Politik. Sehr viele der Neuankömmlinge sind einsatzwillig und ein Teil wird auch schnell einsetzbar sein. Für die meisten kommt es aber darauf an, dass sie rasch Unterstützung dabei erhalten, im Berufsleben Fuß zu fassen. Das haben sie im Übrigen mit vielen Einheimischen gemeinsam.

Beherzte Investitionen in die Zukunft

Es muss immer darum gehen, alles zu tun, um aus Transferempfängern am Ende des Tages Steuerzahler zu machen. Das könnte bei vielen schnell gehen, wenn administrative Hürden beseitigt würden und ausreichende öffentliche und private Mittel bereitstünden, bei anderen wird das aber auch dann längere Zeit in Anspruch nehmen. Ganz besonders kommt es darauf an, dass die nächste Generation derer, die bleiben werden, so rasch, so konsequent und so nachhaltig integriert werden wie nur eben möglich. Dann wird die Vision real, dass die neuen Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland nicht nur für sich selber sorgen können, sondern dass wir gemeinsam unser Land besser voranbringen können. Das alles schafft man aber nicht, in dem man Geldhähne zudreht, sondern nur durch beherzte Investitionen in die Zukunft.

Wir täten uns keinen Gefallen damit, den hohen finanziellen Aufwand zu beschönigen, den gelingende Integration erfordert. Es wird teuer. Dass sich unsere offene Tür für Menschen in Not am Ende sogar für uns alle lohnt, darf nicht der Grund für unsere Hilfsbereitschaft sein. Dass sich unsere offene Haltung aber, wenn wir es gut machen, auch wirtschaftlich von Nutzen sein kann, ist durchaus eine Perspektive, die Mut machen sollte.

Nutzen der Zuwanderung für Bund und Länder

Das Bekenntnis zum uneigennützigen Helfen nimmt die Zweifler eher mit als eine Kosten-Nutzen-Rechnung, der sie nicht glauben. Der Nutzen der Zuwanderung ist weniger eine Überzeugungshilfe für die, die sich fürchten. Er ist eher eine Bestätigung für die, die ohnehin von der Notwendigkeit zu helfen überzeugt sind.

Denen sei gesagt, dass den immensen Kosten der Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen zweifellos ein ökonomischer Nutzen gegenüber steht. Egal, ob 17, 20 oder 25 Milliarden Euro 2016 zusätzlich ausgegeben werden: eine so hohe Summe ist ein ordentliches Konjunkturprogramm, zumal die Empfänger das Geld ja nicht im Briefumschlag nach Syrien oder anders wohin schicken. Die Flüchtlinge selber sind im Übrigen nur ein kleiner Teil der Empfänger. Deren Einkünfte haben mit denen von zusätzlich eingestellten Lehrern, Polizisten und Richtern gemeinsam, dass sie ebenso wie die Ausgaben für Sachleistungen und Investitionen in Unterkünfte direkt in den Wirtschaftskreislauf einfließen und für weitere Einkommen einschließlich Steuerzahlungen sorgen. Damit wird sich schon ein erheblicher Teil des Aufwands refinanzieren – übrigens etwa hälftig in den Haushalten des Bundes einerseits und von Ländern und Gemeinden andererseits – ein weiteres Argument dafür, dass der Bund sich mindestens zur Hälfte an den Ausgaben zu beteiligen hat.

Asylrecht keine Frage des ökonomischen Nutzens

Zusammen mit der enormen Exportförderung, von der die deutsche Wirtschaft deshalb profitiert, weil die Schwäche der südeuropäischen Volkswirtschaften den Eurokurs drückt und zusammen mit der Entlastung der öffentlichen Haushalte durch Niedrigstzinsen, die auch darin begründet sind, weil weltweit Kapitalanleger in Deutschland einen sicheren Hafen sehen, zieht die deutsche Volkswirtschaft einen Nutzen aus den unterschiedlichsten Problemen in unterschiedlichsten Problemregionen. Die damit verbundenen Einkommen gehen weit über das hinaus, was wir derzeit für die einsetzen, die bei uns Schutz suchen.
Es bleibt dabei: Asylrecht darf keine Frage des ökonomischen Nutzens sein. Zu den Verlierern gehören wir aber ganz sicher nicht.

Bildquelle: Wikipedia, Finanzministerium NRW, Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen,  CC BY-SA 3.0

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Tags: AsylrechtBelastung der Kommunen und LänderFlüchtlingeFlüchtlingspolitikKosten Flüchtlinge
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Comments 3

  1. Solveig Weise says:
    10 Jahren ago

    Kleine Ergänzung zum Thema Kosten. Die genannten 20 bis 25 Mrd. sind eine Größe die bei weitem nicht ausreichen wird.
    Wieso dies dem Finanzminister nicht klar ist macht fast schon betroffen.
    Also Klartext. Dies Kosten werden dieses Jahr in Richtung 50 Mrd. € gehen. Wenn man Glück hat.
    Man könnte diese aber reduzieren wenn man nicht permanent die Verfassung brechen würde.
    Aber das ist ein anderes Thema.
    Wenn Herr Borjans über von eine ach so reichen Gesellschaft redet empfehle ich im eine Fahrt durchs Ruhrgebiet.
    So etwas kann sehr lehrreich sein.

    Antworten
  2. Blog.cc says:
    10 Jahren ago

    Kann man ganz einfach rechnen:
    3,5 Mio. Flüchtlinge Ende 2016 * 1000 EUR / Fl. Monat = 42 Mrd. per anno

    Antworten
    • Blog.cc says:
      10 Jahren ago

      Mit Familiennachzug * 5 = 210 Mrd. per anno bei 300 Mrd. Haushalt = Pleite Ende 2016

      Antworten

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