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Home Politik

Organspende – Eine Frage des Gewissens?

Klaus Vater Von Klaus Vater
14. Januar 2020
Krankenhaus

Am Donnerstag, den 16. Januar 2020 wird der Deutsche Bundestag entscheiden, wie künftig der Weg zur  Organentnahme angelegt sein soll. Das ist keine nebensächliche Parlaments- Entscheidung. Organentnahme bedeutet ja: Die verfassungsrechtlich gesicherte körperliche Unversehrtheit, die auch für Tote gilt, wird aufgehoben. Die damit zusammenhängende Frage, ob der Körper, aus dem entnommen wird, bereits tot ist oder noch als lebend zu betrachten ist, wie dies der Nobelpreisträger und Philosoph Hans Jonas und aktuell  der Bielefelder Philosoph Rolf Stöcker anmerken, spielt derzeit keine Rolle.

Jedenfalls macht es der medizinische Fortschritt möglich, Menschen-Leben zu verlängern,  indem irreparabel geschädigte Teile eines Körpers gegen gesunde ausgetauscht werden. Nach Ansicht praktisch aller Fachleute kommen jährlich rund 4000 Körper nach Unfällen zumeist und Schlaganfällen  in Frage, um sie zu Entnahmen zu nutzen. Rechtsstaat und Gesellschaft im Wesentlichen sind sich einig, dass das so sein soll.  Und da es mehr Menschen gibt, die zum Überleben ein oder mehrere gesunde Teile eines fremden Körpers benötigen, aber weniger Menschen als Spender von Körperteilen vorzufinden sind, ist ein Problem entstanden. Es gibt Wartelisten für Anwärter auf Organspenden; es gibt Zuteilungskriterien; es gab widerrechtliche Versuche, Wartelisten zu überspringen.

Es haben sich zwei Systeme gebildet, nach denen vorgegangen wird: Es soll für eine Entnahme ausreichen, dass jemand sich nicht ausdrücklich dagegen ausgesprochen hat, seinem toten Körper ein Teil oder Teile zu entnehmen. Im zweiten System muss ein Mensch der Organentnahme ausdrücklich zugestimmt haben. Beide Systeme existieren in Europa nebeneinander. Organspende- Bereitschaft ist da größer, wo in den Krankenhäusern das Bestmögliche getan wird, um Kranke und Angehörige an das Thema Organspende heran zu führen. In den Krankenhäusern liegt der Schlüssel zur höheren Spende- Bereitschaft.  Und da liegt noch manches im Argen.

In Spanien ist die Widerspruchslösung seit vielen Jahren Recht. Die Anzahl der Organspenden hat sich freilich in den ersten Jahren nicht wesentlich verbessert. Erst als in den dortigen Krankenhäusern  die Information über die Organspende und die Betreuung der Angehörigen verbessert wurden, stieg auch die Bereitschaft zur Organspende.

Leider wird auch dieses Thema in der Bundesrepublik ideologisch aufgeladen und die Lösungswege werden mit moralischen „Buttons“ versehen. Dabei bieten Blicke auf Recht und Gesellschaft  eine vernünftige Anleitung:

Wenn das Recht der Unversehrtheit aufgehoben wird, dann nur in dem unbedingt notwendigen Maße. Und wer sich in der Gesellschaft umschaut, der weiß: Viele Menschen wollen mit medizinischen Fragen, die sie unmittelbar berühren nichts zu tun haben. Auch das gehört zu ihren Rechten.

Ferner gibt es Menschen, deren mangelnde Einsichtsfähigkeit es ihnen nicht möglich macht, eine sichere Überzeugung zu bilden.  Ich war lange Zeit nicht festgelegt, weil ich das Leid der Menschen, die auf ein gesundes Organ warten, weil sie überleben wollen, nicht aus dem Kopf brachte. Seit dem ich weiß, dass sich hinter der Widerspruchsregelung weitere  Forderungen auftun, will ich sie nicht  mehr. Welche Forderung? Die Forderung nach Verkürzung der letzten Lebensphase, in der der Kreislauf funktioniert, aber die Hirntätigkeit nach und nach nachlässt. 

Bildquelle: Pixabay, Bild von Martin Büdenbender, Pixabay License

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Tags: Abstimmung BundestagEntscheidungsregelungFreigabe FraktionszwangGewissensfrageOrganspendeWiderspruchslösungZustimmungsregelung
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