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Kostenbremse bei ARD und ZDF jetzt – Sieben Gründe für Missfallen

Rotger Kindermann Von Rotger Kindermann
7. August 2021
Gebäude des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat die Blockade der Erhöhung der Rundfunkbeiträge beendet, das war richtig und notwendig. Dennoch besteht kein Anlass, einfach zur Tagesordnung überzugehen. Die Mitbestimmung der Länder bei der Kostenkontrolle von ARD und ZDF sollte dringend neu geregelt werden, das Einstimmigkeitsprinzip (mit Zustimmung aller Landtage) erweist sich als untauglich. Wir kennen das Problem aus Brüssel, wo ebenfalls um eine Reform gerungen wird. Zugleich hat Karlsruhe den Machern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ins Stammbuch geschrieben, mit dem Geld der Beitragszahler behutsam umzugehen. Es gehe darum, die Wirklichkeit durch „authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten,“ unverzerrt darzustellen.

Hier soll unser System der Gebühren basierten Radiosender und TV-Stationen keineswegs infrage gestellt werden, wer sich aber auf diese Weise finanziert, muss mehr Rechenschaft ablegen als kommerzielle Medienhäuser. Und da sind mindestens sieben Kritikpunkte zu benennen, die bei vielen Zuschauern Unbehagen auslösen:

Erstens: Der Bestand von neun Landesrundfunkanstalten verursacht überflüssige Verwaltungskosten. Fusionen wären dringend erforderlich, wenigstens Bremen und Saarland sollten den Fuß von der Bremse nehmen. Eine grundlegende Strukturreform ist überfällig.

Zweitens: Viele „Extra“ und „Spezial“-Sendungen belästigen eher – statt zu informieren. Sie werden ins Programm gehoben, obwohl die Faktenlage dürftig ist und der Erkenntnisgewinn gegen Null tendiert. Die Inflation von Sondersendungen sollte beendet werden.

Drittens: Die häufigen Wiederholungen sind nur in den TV-Zeitschriften erkennbar, im Programm werden sie verschwiegen oder sind kaum gekennzeichnet. Wenn immer mehr Serien, Spielfilme etc. wiederholt werden, müssten die Produktionskosten und Gebühren eigentlich sinken.

Viertens: Talkshows sollten den Zuschauer aus erster Hand informieren, ihm Hintergründe aufzeigen, ihm die Teilnahme am politischen Disput ermöglichen. Doch das Ziel mancher Moderatoren ist es, die Teilnehmer vorzuführen, sie mit einer ständig wiederholten Frage in die Enge zu treiben und sich als eitler, rhetorischer Sieger zu präsentieren. Der Zuschauer fühlt sich belehrt, nicht informiert.

Fünftens: Nicht erst seit der jüngsten Flutkatastrophe muss die Zuverlässigkeit der Wettervorhersage in Frage gestellt werden. Aber warum kommen Wettersendungen zu bestimmten Zeiten im 10-Minuten-Takt, wenn man die Ungenauigkeiten kennt? Hier wird mit großem Personalaufwand im Nebel gestochert. Eine überflüssige Sendezeit, die man besser nutzen könnte.

Sechstens: Vorbei sind die Zeiten, als die populären Magazine (MoMa, etc.) von einem Moderator*in präsentiert wurden. Heute müssen es meist zwei sein, wofür sich keine plausible Begründung finden lässt. Beschäftigungsprogramm? Diversity-Argumente? Oder nur Modetrend? So überflüssig wie die Rubrik „Meinung“ in den „Tagesthemen“, Zeitverschwendung – statt echte Fakten.

Siebtens: Die Öffentlich-Rechtlichen sollten endlich auf die Kostenbremse treten, und zwar so, dass die Zuschauer es in der Sendepraxis bemerken. Das BVG-Urteil hat sie sensibilisiert. Dazu passen keine ständig neu gestylten TV-Studios, ebenso wenig wie Milliardenausgaben für Übertragungslizenzen von Fußballspielen. Komme jetzt keiner und sage, dann sei der Programmauftrag gefährdet. Einen Beitrag zum Funktionieren der Demokratie – wichtig zu Zeiten von Desinformationskampagnen und Fake News – kann ebenso ein Programm leisten, das sich auf die wesentlichen Aufgaben konzentriert.

Bildquelle: Pixabay, Bild von Udo Pohlmann, Pixabay License

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Tags: BundesverfassungsgerichtEntscheidung der BundesverfassungsgerichtsÖffentlich-rechtlicher RundfunkRundfunkbeiträgeRundfunkgebühren
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