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Der Raketeneinschlag in Polen am 15. November 2022 – Stand der Aufklärung der medialen Fehlfunktion

Jochen Luhmann Von Jochen Luhmann
21. November 2022
Rakete

1.     Der Anlass

Am 15. November nachmittags (16 h) schlug eine Rakete auf polnischem Territorium ein, wenige Kilometer unweit der Grenze zur Ukraine. Der Schaden war erheblich, zwei Menschen starben.

Kontext des Geschehens war Zweierlei:

  1. ein präzedenzlos intensiver russischer Beschuss ukrainischer Energie-Infrastrukturen mit einer Vielzahl modernster ballistischer Raketen, Cruise Missiles und Drohnen – der Wert der an diesem Tag allein von russischer Seite verwendeten Waffen soll in der Größenordnung von 0,5 Mrd. $ gelegen haben.
  2. Die politischen Häupter des „Westens“, der G7, saßen als Teil des G20-Gipfels eh physisch gerade auf Bali zusammen.

2.     Stand der Aufklärung dessen, was wirklich geschah

Die Reste der eingeschlagenen Rakete wurden als Teile einer S300 identifiziert, welche Polen von der Ukraine aus erreichte. Die S300 ist russischer Bauart, wurde auch lange von Russland an die Ukraine verkauft, es handelt sich somit zweifelsfrei im Sinne der Produktherkunft um eine „russische“ Rakete. Possessiv hingegen handelte es sich zweifelsfrei um eine „ukrainische“ Rakete. Diese Rakete wird zur Luftabwehr eingesetzt, mit einer maximalen Reichweite von etwa 300 km. Sie konnte nicht von russischen Streitkräften abgeschossen worden sein.

Ansonsten sind die Hintergründe unaufgeklärt, entsprechende Untersuchungen, von Polen und der Ukraine einerseits, von der NATO andererseits, wurden auf den Weg gebracht. Medial wird weitenteils davon ausgegangen, es habe sich um einen Irrläufer gehandelt, um eine an diesem Tag zur Abwehr eingesetzte Rakete, die ihr Ziel verfehlt und deren Selbstzerstörungsmechanismus zudem versagt habe. Sicher ist das aber in keiner Weise. Polen verweist auf Videos von der Abschussstelle verstörenden Inhalts – und verlangt von der Ukraine Aufklärung. Anders gesagt: Ob es sich um einen Irrläufer oder um eine intentional abgeschossene Rakete gehandelt hat, ist objektiv ungeklärt.

3.     Die schwerwiegenden Fehlmeldungen

Ich gehöre zu den Zeitgenossen, die versuchen, in medialer Diät zu leben. Erfahren habe ich deshalb von dem Vorfall erst am 16. November morgens, beim Blick auf die Titelseite der Süddeutschen Zeitung, Printausgabe. Da prangte oben rechts die offenkundig spät eingerückte Meldung, eigentlich nur die Überschrift

„Russische Raketen treffen Polen“

Also eine Meldung mit kalkulierter Ambivalenz hinsichtlich der Bedeutung des Possessivpronomens „russisch“. Ein Richtigstellung in der Ausgabe vom 17. November gab es konsequenterweise nicht, es war ja nicht falsch, sondern nur doppeldeutig berichtet worden.

Die Ausgabe der Süddeutschen Zeitung vom 17. November hat dem Vorgang und der Aufregung darum ganze drei Seiten gewidmet. Ausgespart aus der üppigen Analyse wurde auch nicht der Aspekt, wie es zu der Falschberichterstattung gekommen war, zu der die Süddeutsche Zeitung beigetragen hatte – wobei sie vermied, ihre Falschmeldung als solche zu klassifizieren. Ihre Selbstbespiegelung auf der eigenen Medienseite (hinter Bezahlschranke) fiel entsprechend vielsagend dünn aus: Sie offenbarte, dass die SZ-Redaktion an jenem Abend lediglich auf Twitter sowie auf die Öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland abstellte – deren korrekte Darstellung hat Alfons Pieper hier nachvollzogen und gewürdigt.

Die eigentliche (seriöse) Quelle der Irritation, die AP-Meldung, hatte die Redaktions-Mannschaft an jenem Abend nicht auf dem Schirm.

Immerhin gab es das bemerkenswerte Eingeständnis einer eigenen Falschmeldung. Man gab zu, dass die Überschrift auf der Titelseite am Tage zuvor als Behauptung zu verstehen gewesen sein sollte, dass Russland am Drücker der Rakete gesessen hatte. Das wurde durch diesen Satz klargestellt:

„Zunächst wurde vermutet, eine russische Rakete sei kurz hinter der Grenze in Przewodów eingeschlagen.“

Auf der Titelseite der Ausgabe vom 17. November fand sich auch noch diese bemerkenswert tendenziöse Falsch-Behauptung, in einer eingeschobenen Nebenbemerkung

„Ob gezielt oder versehentlich, ein solcher Vorfall könnte als Angriff auf das Nato-Mitglied Polen verstanden werden und damit den Bündnisfall auslösen. Dieser besagt, dass ein Angriff auf ein Mitglied als Angriff auf alle verstanden wird und zu einer entsprechenden militärischen Reaktion führen kann.“

Rechtlich ist es klar, so auch NATO-Konsens: Ein versehentlicher Beschuss erfüllt nicht das Kriterium eines „Angriffs“, der erfordert vielmehr Intention.

4.     Der spärliche Stand der nachträglichen Klärung

Vorbildlich war die nachträgliche Aufklärung seitens des Deutschlandfunks (DLF). Dessen allwerktägliche Mediensendung @mediasres brachte am Tag danach ein Interview mit dem Nachrichtenchef des DLF. Der stellte klar, was nur Profis zugänglich ist: Seriöse Quelle der Falschmeldung war, wie zu erwarten, eine Nachrichtenagentur, hier AP. AP hatte am 15. November mit Berufung auf eine Quelle aus US-Geheimdienstkreisen („senior American intelligence official“) gemeldet, eine „russische Rakete“ habe in Polen zwei Menschen getötet. Seriöse Berichte in US-Medien bezogen sich darauf und nannten die US-Administration als Quelle des (Fehl-)Alarms. Diese Meldung wurde am Tage danach zurückgezogen und ist nicht mehr öffentlich verfügbar – das zeigt, wie wichtig die Aufklärung durch die Medien selbst ist, da nur sie über die Originale der Falschmeldung verfügen.

Faktisch hat ein US-Geheimdienst die brandgefährliche Falschmeldung in die Welt gesetzt, welcher die Medien deswegen in großer Zahl vertraut haben. Dem US-Präsidenten fiel die Aufgabe zu, diese Falschmeldung seiner eigenen Leute von Bali aus wieder einzufangen.

Dass der Ursprung der Falschmeldung in der US-Administration zum Gegenstand einer Klärung gemacht wird, davon habe zumindest ich bislang nichts gehört.


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