1. Die zentrale Aufgabe der Sozialdemokratie
Die deutsche Sozialdemokratie hat sich mit ihrer Zustimmung zum schwarz-roten Koalitionsvertrag in eine unhaltbare Position gebracht. Damit kann sie die nächste Bundestagswahl nur verlieren. Zum Wesen der Sozialdemokratie gehört die soziale Abfederung von historischen Perioden gesellschaftlicher Transformation.
- Ihre Ursprungsaufgabe war, dies in der Phase der Industriellen Revolution zu leisten.
- In der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg war die Transformation zu einer Gesellschaft, die sich nicht durch physische Nebeneffekte selbst massiv schädigt, die zentrale Herausforderung, die anzugehen und zugleich sozial abzufedern war.
- Aktuell sehen weite Kreise, auch die aktiven Generationen der Sozialdemokratie, die Herausforderung durch Russland bzw. den rapiden geopolitischen Wandel als Anlass für eine dritte Periode einer gesellschaftlichen Transformation historischen Ausmaßes.
Das Überraschende an der Reaktion der aktiven Sozialdemokratie ist, dass sie sich diesmal anders aufstellt. In den beiden Phasen zuvor hat sie sich nicht (primär) als Motor dieses Wandels profiliert, sondern als diejenige Kraft, die dies anderen überlässt, das Komplement, den sozialen Ausgleich angesichts der Zumutungen des Wandels, hingegen für sich als Schwerpunktrolle übernommen hatte – wobei sie sich sehr wohl positiv zum jeweils anstehenden historischen Wandel aufgestellt hatte. Diesmal hält die Sozialdemokratie es anders. Sie betreibt vorbehaltlos den Wandel selbst, geht bis an die Grenze eines offenen Bellizismus – und geht mit ihrer traditionellen Rolle, der der sozialen Abfederung, negierend um.
Diese strategische Grundentscheidung kann für die Sozialdemokratie nur tödlich ausgehen.
2. Beschlussfassung, die in die Bredouille führte
Zentrum des aktuellen Koalitionsvertrags ist eine haushaltspolitische Entscheidung. Entschieden wurde, US-Präsident Trump in Nibelungentreue zu folgen, um die USA an der Seite Europas zu halten. Dazu wurde beim NATO-Gipfel in Den Haag entschieden, die Ausgaben für äußere Sicherheit (für Deutschland ausgehend von 1,5%) auf 5% des BIP anzusetzen. Das ist ein Zuwachs um 3,5 %-Punkte, oder in Werten für 2024, um rund 150 Mrd. €/a bei Einnahmen im Bundeshaushalt im selben Jahr von rund 440 Mrd. €. Um Missverständnisse zu vermeiden: 150 €/a ist kein Ist-Wert sondern der Ziel-Wert, der in Zahlen von 2024 lediglich veranschaulicht wird.
Zu dieser haushaltspolitischen Revolution hat sich die SPD-Seite der aktuellen Regierungskoalition entschieden bzw. gebunden durch eine Art Blankocheck, mit der Formulierung im Koalitionsvertrag:
„Die Höhe unserer Verteidigungsausgaben richtet sich nach den in der NATO gemeinsam vereinbarten Fähigkeitszielen.“ (Rz 4132/3)
Klar, damit sind eigentlich nur die zusätzlichen Verteidigungsausgaben i.e. S. legitimiert, also 2%-Punkte von zusätzlichen 3,5%-Punkten. Die weiteren 1,5 %-Punkte für den Deutschland-Plan, also die zivile Seite der Kriegsertüchtigung, und den Ausbau des Geheimdienstes sowie die militärische Unterstützung der Ukraine als Komplement zu den militärischen Fähigkeiten galten als leicht machbar, weil finanzierbar über die großzügige Öffnung der deutschen Schuldenbremse.
Es bleibt aber, strukturell, wenn wir die temporären Erleichterungen durch eine erhöhte Verschuldung ausblenden, bei einem Haushaltsverdrängungseffekt in Höhe von 150/440, also um etwa ein Drittel.
Hinzu kommt: Die temporäre Schmierseife in Form erhöhter Verschuldung kann nur dann im unterstellten Umfang wirken, wenn zugleich unterstellt wird, dass allein die Schuldenbremse des Grundgesetzes erheblich ist. Wir leben aber in einem Mehr-Ebenen-System. Auf Ebene der EU, der höchsten Ebene im Föderalsystem, hat Deutschland ebenfalls eine Schuldenbremse erst forciert und dann in einer Höhe akzeptiert, die enger ist als die derzeitige gelockerte nationale Schuldenbremse. Wenn die vielbeschworene „rule of law“ wirklich ernst genommen würde, müsste diese – engere – Begrenzung durch EU-Recht auch tatsächlich in der Finanzplanung Deutschlands leitend sein.
3. Das Konzept des Umgangs mit der Haushaltssituation
Hintergrund ist die Haushaltssituation der kommenden Jahre. Ausgewiesen ist ihr bedrohlicher Stand in der gesamtstaatlichen Fiskalprojektion für die Jahre 2025 bis 2029, die vom Stabilitätsrat im Oktober 2025 vorgelegt worden ist. Danach soll die gesamtstaatliche Defizitquote des BIP ausgehend von 2,7 Prozent im Jahre 2025 über 4,75 Prozent im Jahre 2026 steigen, bis sie schließlich im Jahre 2029 3,75 Prozent auszumachen wird. Das setzt allerdings einiges an Zumutungen voraus, über die erst noch zu entscheiden ist: Dass, so die Formulierung,
„die in den Planungen enthaltenen extrem hohen Handlungsbedarfe bei Bund und Ländern aufgelöst werden können“.
Das ist eine diplomatische Umschreibung. Es geht, im Klartext, um massive Leistungskürzungen, die ausstehen und bislang kaum kommuniziert worden sind.
Doch selbst wenn sie vollzogen werden, kann die EU-Schuldengrenze eines Defizits von maximal 3 Prozent des BIP nicht eingehalten werden. Der massive Aufwuchs von Verteidigungs- und anderen Ausgaben macht eine Inanspruchnahme der Nationalen Ausweichklausel notwendig. Deren Billigung gemäß Antrag und Verlängerung bis einschließlich 2029, also der Amtszeit der gegenwärtigen Regierung, wurden in der Finanzplanung unterstellt.
Die Maastricht-Schuldenquote ist diese Koalition gemäß der aktuellen Projektion gewillt, von derzeit 62,1 Prozent des BIP auf rd. 65 Prozent des BIP zum Jahresende 2025 und bis 2029 weiter auf rund 80,25 Prozent des BIP hochzutreiben. Der maximal zulässige Schuldenstand von 60 Prozent des BIP wird somit weit überschritten. Die Regierung Schröder/Fischer lässt gleichsam grüßen, sie hat vorgemacht, wie das EU-Schwergewicht Deutschland mit EU-Recht umzugehen vermag, wenn sie keinen anderen Ausweg sieht als es zu brechen.
Die Zinsausgaben erhöhen sich von 46 Mrd. € im Jahr 2024 auf 98 Mrd. € im Jahre 2029, verdoppeln sich damit in etwa. Zudem gehen die von der EU finanzierten Ausgaben im Bundeshaushalt ab 2027 deutlich zurück, da dann das im Kontext der Corona-Krise aufgelegte EU-Programm NextGenerationEU (NGEU) endet.
Zum Glück gibt es den unabhängigen Beirat zum Stabilitätsrat. Der macht seiner Unabhängigkeit Ehre, indem er zu dieser maximal herausfordernden Situation feststellt:
„…Die Fiskalprognose [verdeckt] … die Handlungsbedarfe“.
„Insgesamt ist die Finanzpolitik nach Einschätzung des Beirats derzeit nicht so angelegt, dass sie mit den EU-Vorgaben in der mittleren Frist … kompatibel ist.“
Stabilitätsrat und unabhängiger Beirat formulieren explizit, welche Strategie mit dem enormen Schuldenaufbau verfolgt wird: Die aktuelle Regierung will etwas Zentrales verdecken vor der demokratischen Öffentlichkeit, ihren Wählern im Jahre 2029. Sie will bis zum Ende der aktuellen Legislatur irgendwie „durchkommen“, indem sie darauf hofft, dass niemand die Bredouille bemerkt. Mit dieser Intention sorgt sie dafür, dass zukünftige Sparzwänge und somit Verteilungskonflikte, die durch heutiges Handeln verursacht werden, nicht schon heute, zum Zeitpunkt ihres Entstehens, thematisierbar werden. Sie will die Attribution kommender Verteilungskonflikte auf sie und ihr heutiges Handeln verhindern.
Das ist die ihr zwangsläufig erscheinende Strategie, wenn sie sich wegbewegt von ihrer traditionellen Rolle, nicht ihrerseits primär die historisch für anstehend gehaltene gesellschaftliche Transformation zu befördern sondern die sozialen Zumutungen, die mit ihr verbunden sind, zu lindern.
4. Konsequenzen für den Parteienwettbewerb
Der sozialdemokratische Ober-Haushälter mit der ihn stützenden Partei erscheint so als notwendig tragische Figur. Sie sieht seine Aufgabe darin, das historisch als unausweichlich Erkannte zu vollziehen – und zugleich wird ihn mit den Seinen das im gegebenen System historisch ebenfalls Unausweichliche ereilen, seine kommende Abwahl.











