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AfD (Alternative für Deutschland) Insgesamt Verfassungsfeindlich? Beamte müssen sich zur Republik bekennen.

Hans Wallow Von Hans Wallow
20. Mai 2025
Anti AfD Plakatatierung

„Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch.“ – So warnte uns Bertolt Brecht vor der braunen Gefahr.
Nun hat der Verfassungsschutz eine Analyse vorgelegt, wonach die Alternative für Deutschland (AfD) in ihrer Gesamtheit als rechtsextrem einzustufen ist. Die Partei klagte dagegen vor dem Verwaltungsgericht Köln. Der Verfassungsschutz setzte die Hochstufung bis zu einem Urteilsspruch des Gerichts vorläufig aus. Trotzdem geht die Diskussion über ein Verbot der Partei weiter. Die Befürworter eines Verbots machen geltend, dass die Partei nicht nur verfassungsfeindlich, sondern darüber hinaus auch belegbar gefährlich ist. Die Polizei verzeichnete allein bis zum 30. November 2024 – 33.963 Delikte im Bereich „politisch motivierte Kriminalität von Rechts“ – von den Straftaten waren 1.136 Gewaltdelikte. Das ist ein Rekordhoch. Die Taten sind nur selten der Partei direkt anzulasten. Aber ihre Lügenhetze ist eine giftige Saat, die ein Klima der Gewalt in der Gesellschaft gedeihen lässt. Auch Sumpfblüten, wie das verbotene rechtsextreme „ Königreich Deutschland“, sind Folgen in einem Land, dass nach seiner Wiedervereinigung die Identität noch nicht gefunden hat.

Die AfD-Fraktionschefin Alice Weidel hat inzwischen die Formulierungen der rechtsextremen Gruppen ihrer Partei übernommen. Sie spricht von „ Remigration“. Konkret bedeutet das die Deportation oder Ausweisung von Bürgerinnen und Bürgern mit Migrationshintergrund, auch wenn sie deutsche Staatsbürger oder Doppelstaatler sind. Diese Bürger werden abwertend „Papierdeutsche“ genannt. Schon damit wird die Würde dieser Menschen angetastet. Gegenwehr ist notwendig.

Sie behauptete außerdem am 14. Mai. 2025 im deutschen Bundestag, der Verfassungsschutz hätte einen Rückzieher gemacht. Das war wieder einmal eine Lüge. Eine besondere Rolle spielen dabei die Inhaber des Gewaltmonopols – die Polizei. Vor einiger Zeit informierte mich ein Fensterputzer darüber, dass er im Dienstzimmer eines höheren Beamten ein Werbeplakat der AfD gesehen habe. Einer weiteren Verabredung blieb er fern. Er hatte offenbar Angst. Problematisch ist die Mitgliedschaft in der AfD für Beamte im öffentlichen Dienst.

Diese haben nicht nur einen Eid auf die Verfassung geleistet, sie müssen auch aktiv für die Freiheit demokratischer Grundordnung eintreten.

Wenn die Forderung nach einer wahrhaften Demokratie keine Phrase bleiben soll, muss jetzt gehandelt werden:
– Zunächst ist es notwendig, den Verfassungsschutzbericht zu veröffentlichen.
– Es darf nicht sein, dass die AfD ihre verfassungswidrige Hetze mit Steuergeldern betreibt. Auch ihre Methoden sind von Medien zu veröffentlichen.

Sollte das Landgericht Köln die Analyse des Nachrichtendienstes bestätigen, verbietet es sich von selbst, die AfD wie eine „ normale Partei“ zu behandeln – so, wie Jens Spahn (CDU) das erst kürzlich forderte.
Das öffentlich-rechtliche Fernsehen, mitverantwortlich für den Aufstieg der Neonazis, muss sich ebenso wie Journalisten zurückhalten: Null Toleranz den Intoleranten!

Verbote und Sanktionen allein helfen wenig, denn der Ungeist lässt sich nicht per Erlass weg administrieren. Vielmehr müssen die Eliten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Sport und Kunst sich zur zweiten Republik öffentlich bekennen oder praktisch handeln – wie einst der Chef von Krupp, Ernst-Wolf Mommsen, der für einen Ehrensold von einer D-Mark monatlich im Verteidigungsministerium unter Helmut Schmidt die Rüstung organisierte.
Viele Deutsche jammern auf hohem Niveau. Die Ärmsten schweigen verbittert und wählen oft die AfD aus Protest. Wer sich in der Welt umgesehen hat, weiß: Die zweite Republik ist die beste und sicherste, die wir je auf deutschem Boden hatten.

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Tags: AfD-VerbotDemokratiefeindlichkeitParteiverbot. Schutz der DemokratieVerfassungsfeindlichkeit
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