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AfD: Kurioses und Kriminelles vom rechten Rand Update 14

Redaktion contra AfD Von Redaktion contra AfD
28. April 2025
Stormtroopers

AfD führend in der Anrufung von Gerichten
„Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik hat eine Minderheitenpartei so viele Klagen so gezielt als politisches Kampfinstrument eingesetzt wie die Rechtsaußenpartei“, zitiert die Süddeutsche Zeitung das Buch von Joachim Wagner. Der Journalist hat 150 Urteile zu AfD-Gerichtsverfahren durchgeackert und seine Analyse in einem Buch veröffentlicht.

Sein Fazit: Besonders erfolgreich sind die AfD-Juristen nicht. In Karlsruhe waren 80 % der 51 Klagen erfolglos, in den Ländern 86 % der 151 Klagen. Wir können festhalten, dass die Partei, die sich selbst so gern als Opfer sieht, ein richtiger Klagehansel ist. Wagner kommt zu dem Schluss, dass die Justiz den Stresstest im Großen und Ganzen bestanden hat: „Der Rechtsweg hat sich bisher nicht ausgezahlt.“
Joachim Wagner: Stresstest AfD. Wehrhafte Demokratie und Rechtsextremismus. Berliner Wissenschafts-Verlag 2025

Hundekot-Attacke auf Beatrix von Storch
Das Amtsgericht Daun in der Eifel hatte es mit einer Attacke auf die AfD-Politikerin Beatrix von Storch zu tun. Ein 37-jähriger Mann hatte bei einer Wahlkampfveranstaltung unter dem Vorwand, ein Selfie mit der Rechtsextremen machen zu wollen, Hundekot auf ihre Bluse geschmiert.

Den Personenschützern entkam er. Von Storch soll daraufhin gerufen haben: „Haltet das Schwein!“ Polizisten konnten ihn später festnehmen. Das Urteil: Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung wegen Körperverletzung und übler Nachrede (ein Drogenurteil wurde inkludiert). Ebenso verurteilt wurden der Handyfilmer und die Kotsammlerin, allerdings zu Geldstrafen.

„Pisser“ kostet 6.000 Euro
Das Amtsgericht Kaufbeuren hat den Füssener Stadtrat der Freien Wähler, Thomas Scheibel, wegen Beleidigung eines AfD-Politikers zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Hintergrund: Ein Lehrer im Ostallgäu hatte Schüler über eine Demo gegen Rechtsextremismus informiert; ein AfD-Politiker kritisierte das scharf. Dazu schrieb Scheibel: „FCK AfD, von euch Pissern lassen wir uns nicht mundtot machen.“
Der Funktionär zeigte ihn an. Die Staatsanwaltschaft ermittelte – unter anderem mit einer rechtswidrigen Hausdurchsuchung – und stellte einen Strafbefehl über 6.000 Euro aus. Scheibel widersprach, da er keine einzelne Person so bezeichnet habe. Das Amtsgericht sah das anders. Scheibel will in Berufung gehen.

„Abgewrackte Schabraken“ keine Beleidigung
Der AfD-Politiker Christian Blex hat die „Omas gegen Rechts“ als „abgewrackte Schabraken“ bezeichnet. Die Staatsanwaltschaft Paderborn sieht darin keine Beleidigung im juristischen Sinn. Der Lehrer Blex hatte vor dem Lippstädter Rathaus (NRW) die Gegendemonstranten übel beschimpft. Sein Wortlaut: „Die Omas gegen Rechts seien abgewrackte Schabraken, die in ihrem Leben überhaupt nichts hinbekommen hätten. Sie haben afrikanische, arabische Armutszuwanderung – komplett kulturfremd, Messerzuwanderung – in unser Land gelassen.“ Die Aussagen wurden aufgezeichnet – die Polizei (!) hatte Anzeige erstattet.

AfD-Politikerin Leyla Bilge zu Geldstrafe verurteilt
Wer queere Menschen als „Satansbrut“ bezeichnet, betreibt Volksverhetzung – so urteilte das Amtsgericht Magdeburg. Bilge hetzte auf einem Parteitag gegen die LGBTQI-Community und bezeichnete queere Menschen als „pädophil“, „gestört“ und „Satansbrut“. Sie behauptete, die EU befinde sich „fest in der Hand der familien- und wertefeindlichen LGBTQ-Genderlobby“. Diese entfremde Kinder und spanne sie für ihre „teuflischen Ideologien“ ein. Bei anderer Gelegenheit hatte Bilge das Hissen einer Regenbogenflagge vor einem Polizeirevier als „Zeichen für Geisteskrankheiten“ bezeichnet. Sie muss nun 2.700 Euro Strafe zahlen. Bilge war zuletzt Bundestagskandidatin im bayerischen Rosenheim.

AfD zieht vor den hessischen Staatsgerichtshof
Die AfD im hessischen Landtag will in einem Untersuchungsausschuss die Corona-Politik im Land untersuchen. Seit Juni 2024 findet nun ein Tauziehen über den Untersuchungsgegenstand statt. Gleich 43 Fragen hat die AfD gestellt; Gutachter stellten verfassungsrechtliche Hindernisse fest. Die anderen Parteien kürzten den Katalog auf 7 Fragen.

Unter anderem will die hessische AfD Bundesentscheidungen wie die Maskenpflicht zum Thema machen – dafür war der hessische Landtag allerdings nicht zuständig. Nun soll der Staatsgerichtshof entscheiden, ob die Kürzung des Fragenkatalogs sowie die Zusammensetzung des Gremiums rechtens sind.

AfD-Anwalt meint: „Lügner“ sei keine Beleidigung
Ein 49-jähriger Sigmaringer hat auf Facebook ein Bild geteilt, auf dem sieben Spitzenpolitiker als „Lügner“, „korrupt“ und „psychisch gestört“ bezeichnet wurden. Als Anwalt des Beklagten trat Dubravko Mandic auf, der selbst AfD-Mitglied sein soll. Er forderte das Amtsgericht auf, die Klage dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Mandic war der Auffassung, dass „Lügner“ als Bezeichnung für Politiker erlaubt sein müsse.
Das Amtsgericht folgte dem nicht und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro.

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