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Afghanische Lektionen – gelernt oder ausgeschlagen?

Deutsches Spitzenpersonal aus Regierung, Verwaltung und Militär über die letzten 18 Monate eines überflüssigen Krieges 2001-2021

Hans Otto Rößer Von Hans Otto Rößer
29. Dezember 2025
Verzweifelte Menschen versuchen in Kabul in die letzten Flugzeuge zu kommen

„Wir haben die hohen Ziele, die wir uns gesetzt haben, durchaus erreicht…[Aber:] Die letzte Woche hat gezeigt: Die meisten Afghanen haben das Erreichte nicht so verteidigt, wie wir es uns erhofft haben.“ (Die damalige Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer, in der Körber-Stiftung Hamburg, 23.08.2021)

„Die Enquete-Kommission kam zu dem Ergebnis, dass Deutschland gemeinsam mit seinen internationalen Partnern in Afghanistan strategisch gescheitert ist. Der multinationale Einsatz ging mit einer hohen Zahl an menschlichen Opfern und enormen Kosten einher.“ (Aus der Einleitung des Abschlussberichtes der Enquete-Kommission: Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands, 27.01.2025)

Am 12.12. 2023 äußerte sich der damalige US-Präsident Joe Biden vor Spendern für seine Wahlkampagne in Washington auch zum Krieg Israels gegen die Hamas und gegen die Bevölkerung von Gaza. Mit einer überraschend selbstkritischen Bemerkung zum Afghanistan-Krieg wandte er sich direkt an den imaginär anwesenden Netanjahu: „Machen Sie nicht die gleichen Fehler, die wir am 11. September 2001 gemacht haben.“ Es habe keinen (!) Grund gegeben, „warum wir einen Krieg in Afghanistan führen mussten“ (FAZ vom 14.12. 2023, S. 4). Dieses Eingeständnis war in einem Artikel über Gaza versteckt und wurde weder von der FAZ hervorgehoben noch von anderen Medien aufgegriffen. So wurde die Meldung nicht zu der Sensation, zu der sie das Zeug gehabt hätte.

Zum Zeitpunkt dieser Rede lag der Abzug der letzten US-amerikanischen Truppen aus Afghanistan zwei Jahre und vier Monate zurück. Die in vielen Punkten noch bruchstückhafte Bilanz dieses 20 Jahre dauernden und nach Joe Biden überflüssigen Krieges: Mindestens 240.000 Todesopfer in Afghanistan und Pakistan, davon 71.000 zivile Opfer, ca. 78.000 Tote der einheimischen Militär- und Polizeitruppen, 84.000 Tote auf Seiten der Taliban und anderer Anti-Regierungsakteure, 3.500 Tote auf Seiten der Interventionsallianz, darunter 2.442 tote US-Soldaten und 59 tote Bundeswehrangehörige sowie drei getötete deutsche Polizisten. Hinzu kommen noch 3.900 gefallene Söldner, die als Mitarbeiter privat-militärischer Dienstleister an der Seite der USA gekämpft hatten. Diese Bilanz, die Neta C. Crawford und Catherine Lutz für das Watson Institute for International and Public Affairs an der Brown University in Providence erstellt haben[i], ist unvollständig, denn sie versucht nur die direkten Toten des Krieges zu erfassen, nicht die vielen, die an Ernährungsmangel und Hunger oder an unzureichender bzw. fehlender medizinischer Versorgung gestorben sind. Nach aktuellem Bericht des UN-Welternährungsprogramms leiden von den 43,3 Millionen Bewohnern des Landes etwa 14,8 Millionen Menschen an schwerem und akutem Hunger. In diesem Winter sollen mehr als 17 Millionen Menschen in Afghanistan von akutem Hunger bedroht sein.[ii] Die Welthungerhilfe spricht von über 6 Millionen Flüchtlingen aus Afghanistan, hinzu kommen ca. 4 Millionen Binnenflüchtlinge bzw. -vertriebene.

Unvollständig sind auch die Kostenbilanzen, die das Watson Institute allein für die USA mit 2,313 Billionen US-Dollar ansetzt. Die Kosten der Bundesrepublik gibt die Bundesregierung mit 17,3 Milliarden Euro an, von denen 12,5 Milliarden auf das Ressort „Verteidigung“ entfallen. Auch diese Summen sind viel zu niedrig angesetzt. Als im Mai 2010 das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung den damaligen offiziellen Kostenangaben seine eigene Kalkulation gegenüberstellte, lag diese mehrfach höher.

Insgesamt sind in den zwanzig Jahren des Krieges 775.000 US-amerikanische Soldatinnen und Soldaten zum Einsatz gekommen. Für die Bundesrepublik waren es 93.000 Einsatzkräfte. Berücksichtigt man Mehrfach-Abkommandierungen kommt man auf ca. 160.000 Kommandos der Bundeswehr.[iii]

Afghanistan Papers

Während die Regierungen dreier US-Präsidenten die Öffentlichkeit fast bis zum Ende des Krieges mit geschönten Berichten und Lügen über den Stand der Dinge in Afghanistan zu täuschen versuchten, sammelten sieben verschiedene Institutionen in den USA seit Beginn des Krieges durch Interviews ermittelte Äußerungen von Soldaten aller Dienstgrade, Politikern und hochrangigen Beamten sowie sonstige Dokumente. Eines dieser Institute, das National Security Archive, archivierte die vertraulichen Mitteilungen, die der Verteidigungsminister unter George W. Bush, Donald Rumsfeld, von 2001 bis November 2006 oft mehrmals täglich als Anweisungen oder Kommentare an seine Mitarbeiter verschickte. Diese „Schneeflocken“, wie sie ironisch genannt wurden, würden gedruckt mehrere 10.000 Seiten ergeben. Eine Sammlung von 428 Befragungen zwischen 2014 und 2018 befindet sich beim Special Inspector for Afghanistan Reconstruction (SIGAR), wo sie unter dem Titel „Lessons Learned“ aufbewahrt ist. Da die Befragten davon ausgingen, dass ihre Beurteilungen nicht an die Öffentlichkeit gelangen, äußerten sie sich freimütig und ohne Rücksicht auf die offizielle Propaganda. Nachdem sich die Washington Post in zwei Klagen und einem dreijährigen Rechtsstreit Zugang zu den Dokumenten des SIGAR verschaffen konnte, veröffentlichte die Zeitung ab Dezember 2019 eine Artikelserie zu diesem Datenberg und richtete einen digitalen Zugang zu den Interviews und zu Rumsfelds „Schneeflocken“ ein. Craig Whitlock, ein Journalist der Washington Post, bündelte die Arbeit der Redaktion zu einem Buch, das 2021 unter dem Titel The Afghanistan Papers – Secrets, Lies and America’s Longest War veröffentlicht wurde. Eine deutsche Übersetzung erschien schon 2021 und wurde 2022 auch von der Bundeszentrale für politische Bildung vertrieben. Das Buch verarbeitet Interviews mit mehr als 1.000 Personen und 10.000 Dokumenten-Seiten. Es ist spannend wie ein guter Krimi. Whitlock sah in dem Material die „geheime Geschichte des Krieges“ ausgebreitet. Ihn erstaunte vor allem das Eingeständnis mehrerer Generäle und Diplomaten, diesen Krieg ohne klare Strategie und ohne konkrete und erreichbare Ziele geführt zu haben, ohne hinreichende Kenntnisse über das Land, die Sprachen und die Kräfteverhältnisse und ohne Gegner- und Feindanalyse. Whitlock zitiert den Generalleutnant Douglas Lute, unter Bush und Obama stellvertretender Nationaler Sicherheitsberater für Irak und Afghanistan, mit der Bemerkung: „Wir hatten nicht die leiseste Ahnung, worauf wir uns eingelassen hatten.“ Richard Boucher, zum Zeitpunkt seines Interviews Assistant Secretary of State für Süd- und Zentralasien, formuliert es bibel-nah so: „Wir wussten nicht, was wir taten.“ Beide Interviews fanden 2015 statt. Es sind diese Einsichten, die Bidens Rat an Netanjahu zugrunde liegen.

Untersuchungsausschuss und Enquete-Kommission des Bundestages

Während die Veröffentlichung der Afghanistan Papers wie 50 Jahre zuvor die auszugsweise Veröffentlichung der geheimen Pentagon Papers zum Krieg gegen Vietnam auf die Initiative von Journalisten und Zeitungen zurückgeht, die sich nicht als Sprachrohr der jeweiligen Regierung verstanden, ergriff in Deutschland der Bundestag, sehr spät und mit engem Blickwinkel, die Auswertungsinitiative. Am 8. Juli 2022 setzte er einen Untersuchungsausschuss ein, der das Entscheidungsverhalten beteiligter Bundesbehörden und Nachrichtendienste beim Abzug der Bundeswehr und bei der Evakuierung des Botschaftspersonals und von Ortkräften aus Afghanistan untersuchen sollte. Zudem sollte geklärt werden, ob bzw. inwiefern die Bundesregierung auf die „Umsetzung“ des Doha-Abkommens zwischen der US-Regierung unter der Präsidentschaft Trumps und den Taliban vom 29. Februar 2020 und die Gestaltung des Truppenabzugs durch die USA „Einfluss genommen“ habe. Außerdem sollte er auf der Basis der gewonnenen Erkenntnisse Maßnahmen für künftige Kriegseinsätze empfehlen. Der Bericht erschien am 18. Februar 2025.[iv]

Zeitgleich mit diesem Ausschuss installierte der Bundestag eine Enquete-Kommission, die „Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands“ ziehen und ebenfalls Ratschläge für zukünftige Auslandseinsätze der Bundeswehr formulieren sollte. Mit „vernetztem Engagement“ ist das Konzept einer „Zivil-Militärischen Zusammenarbeit“ (Civil-Military Cooperation, CIMIC) gemeint, das in Afghanistan in „Regionalen Wiederaufbauteams“ (Provincial Reconstruction Teams, PRTs) konkretisiert wurde. Am 19.02.2024 erschien ein Zwischenbericht, am 27.01.2025 der Abschlussbericht. Hinzu kommen 59 Stellungnahmen von Sachverständigen.[v]

Außerordentlich hilfreich für jede Beschäftigung mit diesem Krieg ist die weitgehend propagandafreie sicherheitspolitische Chronologie der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Bundestags zum Afghanistan-Einsatz 2001-2021 vom Januar 2022.[vi]

Den Untersuchungsgremien des Bundestages ging es nicht darum, die militärische Außenpolitik der Bundesrepublik prinzipiell in Frage zu stellen, sondern darum, sie optimiert fortzusetzen. In dieser Sicht ist der Afghanistan-Einsatz kein Debakel gewesen, sondern, wie es die damalige Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer formulierte, ein „Stresstest“. Die WD sprechen von einer „Bewährungsprobe“ für die Bundeswehr. Afghanistan war der Logik dieser Begriffe zufolge ein Labor, in dem ein blutiges Experiment veranstaltet wurde.

Wendepunkt Doha-Abkommen und Rückblick auf einen überflüssigen Krieg

Trotz der engen Aufträge für Ausschuss und Kommission war es eine richtige Entscheidung, dass der Ausschuss nicht nur die Wochen und Tage des Evakuierungschaos im Sommer 2021 in den Blick nahm, sondern den Zeitraum von der Unterzeichnung des Doha-Abkommens Agreement for Bringing Peace to Afghanistan vom 29. 02. 2020 zwischen der US-Regierung und der Gegenseite (die im Vertrag durchgängig und umständlich als „das von den Vereinigten Staaten nicht als Staat anerkannte Islamische Emirat Afghanistan, das als die Taliban bekannt ist,“ bezeichnet wird) bis zur Beendigung der „Evakuierungsmission“ der Bundesregierung in Kabul am 26.08. 2021. Im Abkommen verpflichten sich die USA zur Truppenreduzierung bis Mitte Juli 2020 und zum endgültigen Abzug ihrer Truppen und der ihrer Verbündeten und Koalitionspartner bis Ende April 2021. Die Taliban verpflichten sich, dafür zu sorgen, dass von afghanischem Boden keine Gefährdung für die Sicherheit der USA und ihrer Verbündeten ausgeht und dass sie in innerafghanische Verhandlungen eintreten. Außerdem soll ein Gefangenenaustausch stattfinden: 5.000 Kämpfer der Taliban gegen 1.000 ihrer Gefangenen. Die USA haben für ihre Alliierten mitendschieden, diese wurden auf keiner Stufe in die Erarbeitung des Abkommens einbezogen, ebenso wenig die afghanische Regierung.[vii]

In diesem Theater of War ist das Abkommen ein Wendepunkt, der den finalen Akt eröffnet. Zugleich ist es die zwangsläufige Folge aus dem Verlauf eines Krieges, an dem von Anfang an nichts richtig und nichts gut war. Schon die anfängliche Berufung auf das Recht zur Selbstverteidigung war schief, indem die USA den 9/11-Anschlag der Taliban-Regierung zurechneten, deren Angebote, Bin Laden auszuliefern, ignorierten und die zeitliche Begrenzung einer Berufung auf Artikel 51 der UN-Charta nicht beachteten. Der strategische Fehler der USA, die am 7. Oktober 2001 im Rahmen ihrer Operation Enduring Freedom mit Bombardierungen begannen, bestand darin, den Bodenkrieg weitgehend den Warlords der „Nordallianz“ zu überlassen und damit das Ziel des Aufbaus einer zentralen westlich orientierten Staatsmacht zu unterminieren. Das war die „Weichenstellung“ für ein System, das nach den „herrschenden Spielregeln“ der Korruption, der Patronage und des Klientelismus funktioniert, wie es in dem einschlägigen Gutachten für die Enquete-Kommission heißt. Der von den USA nach der Petersberg Konferenz Ende 2001 als Interimspräsident installierte ehemalige Mudschaheddin und Feudalherr Hamid Karzai und seine Regierung waren, zugespitzt formuliert, nicht mehr als die Stadtverwaltung von Kabul, ein durch die Interventionstruppen privilegierter und herausgehobener Machtfaktor in zersplitterter Souveränität. Eine Schätzung aus dem Jahr 2008 kommt zu dem Befund, dass die Taliban 10% des Landes, die afghanische Regierung 30% und lokale Warlords 60% des Landes kontrollieren. Als Karzai diese Machthaber aus der Zentralregierung zu drängen versuchte, schaffte er sich damit eine zweite politische Opposition.

Während sich bis Dezember 2001 die Taliban nach Pakistan bzw. in das Grenzgebiet zu Pakistan zurückzogen, startete am 20. Dezember die International Security Assistance Force (ISAF), zunächst als Schutz der afghanischen Regierung in Kabul. Ab 2003 wurde die Mission schrittweise auf das ganze Land ausgedehnt und obligatorisch unter das Kommando der NATO gestellt. Die USA entwickelten die erwähnten PRTs. 2003 übernahm die Bundeswehr das PRT in Kundus, 2004 in Faizabad und im Juni 2006 das Regionalkommando Nord. Die NATO reagierte damit darauf, dass sich die Taliban reorganisiert hatten und den asymmetrischen Krieg zu intensivieren begannen. Zugleich waren die USA mit der gleichzeitigen Kriegführung im Irak 2003 bis offiziell 2011 und in Afghanistan in die Zone der Überforderung geraten Dementsprechend wuchs der Druck auf die Bundeswehr (und die anderen Alliierten), sich offensiv in Kampfhandlungen einzuschalten. ISAF wandelte sich von einer Stabilisierungsoperation zu einer Aufstandsbekämpfungsmission.

Selbst ein engagierter Gegner des Afghanistan-Krieges wie Whitlock reproduziert unkritisch das damalige Image der Bundeswehr bei den US-Truppen: „Deutschland wollte seinen Soldaten nicht gestatten, an Kampfeinsätzen teilzunehmen (…) oder den meist friedlichen Norden Afghanistans zu verlassen. Erlaubt war ihnen aber, große Mengen Alkohol zu trinken. Im Jahr 2007 lieferte die deutsche Regierung knapp eine Millionen Liter selbst gebrautes (?) Bier und fast 70.000 Liter Wein für ihre 3.500 Soldaten in das Kriegsgebiet.“ Selbst wenn die Fakten stimmen, haben solche Meldungen die Funktion der Mobilisierung von Stimmungen. Man merkt die ideologische Absicht auch daran, dass Whitlock den Drogenkonsum unter den US-amerikanischen Streitkräften mit keinem Wort erwähnt.

Es klingt nach Erleichterung, wenn andererseits konstatiert wird, dass im Oktober und November 2007 im Nordwesten und Nordosten des Landes im Rahmen der Operationen Harekate Yolo (dt. Korrektur der Front) „die erste offensive Militäroperation unter deutschem Kommando seit dem Zweiten Weltkrieg“ (WD) stattfand.

Scheitern der „Afghanisierung“ des Krieges

Seit 2007 wird in fast jedem der zahlreichen Lageberichte eine Verschlechterung der Sicherheitslage konstatiert. Luft- und Drohnenangriffe steigen und mit ihnen die Zahl ziviler Opfer, so dass den Taliban immer wieder neue Kämpfer zugeführt werden. Die WD beziffern die Zahl der Drohnenangriffe zwischen 2015 und 2019 auf über 13.000. Die Zahl der Streitkräfte auf Seiten der Koalition erreicht im Herbst 2010 einen Höhepunkt mit insgesamt 130.000 Soldatinnen und Soldaten, darunter 90.000 der USA und 5.350 der Bundeswehr; hinzu kommen noch ca. 60.000 „Militärdienstleister“.

Zum Jahresbeginn 2015 wurden die bestehenden Einsätze OEF und ISAF durch die Resolute Support Mission ersetzt. Damit wurden die Einsatzkräfte der NATO-Truppen und ihrer Alliierten dramatisch gekürzt, auf zunächst 13.600, und schließlich auf 9.500 im Jahr 2021, dazwischen 2019 ein Hoch von 17.000. Die Aufgabe der Mission: „Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen Sicherheitskräfte“, spiegelte die Hoffnung wider, der NATO könne eine Afghanisierung des Krieges gelingen. Dabei schrumpften die afghanische Armee und Polizei Jahr um Jahr, bis sie im Sommer 2021 in „Auflösung“ begriffen waren. 2015 stieg die Zahl der gefallenen Kräfte der Armee um fast 60%, so dass die US- und die afghanische Regierung 2016 beschlossen, fortan keine Verlustzahlen mehr zu veröffentlichen. Für 2020 und 2021 liegen Schätzungen bei 11.000 Gefallenen pro Jahr.

Angesichts dieser Fakten offenbart die damalige Verteidigungsministerin einen erstaunlichen Informationsmangel, wenn sie bekundet, vom schnellen Vormarsch der Taliban auf Kabul schockiert und entsetzt gewesen zu sein. Grotesk wird es, wenn ein „Sprechzettel“ des Bundesnachrichtendienstes (BND) für die Staatssekretärsrunde am 04. August 2021, also 11 Tage vor dem kampflosen Fall Kabuls, zwar eine „fortschreitende Abnutzung“ der afghanischen Streitkräfte konstatiert, aber ihr „Zerbrechen“ für unwahrscheinlich hält. Nicht das Doha-Abkommen hat das „Todesurteil“ über die afghanischen Streitkräfte gefällt, wie Markus Kaim von der Stiftung für Wissenschaft und Politik (SWP) vor dem Untersuchungsausschuss meinte, sondern von Anfang an ihre Einbindung in das für die afghanische Republik typische System von Korruption. Das beginnt bereits mit dem System der Besoldung der Soldaten durch die oberen Dienstgrade, die selten den vollen Sold ausbezahlen, sondern „erhebliche Teile“ einbehalten, so Hans-Hermann Dube, ehemaliger Direktor der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ), dann ihr Regionalleiter in Afghanistan. Generalsränge werden zu Pfründen, die durch Schmiergelder erworben werden, während die einfachen Dienstgrade, oft in Form eines stillschweigenden Paktes, von der Truppe fernbleiben und sich um zusätzliche Einnahmequellen kümmern oder den Weg der illegalen Bereicherung im „Dienst“ gehen. Es entsteht eine ‚Armee‘ von „Geistersoldaten“, von denen das 2019 eingeführte Personal- und Gehaltssystem in diesem Jahr 10.000 entdeckt hatte, und eine Gruppe von 25.000 „Geisterpolizisten“. Markus Kaim schätzt, dass die Zahl der Streitkräfte nicht, wie offiziell angegeben, bei 280.000 liegt, sondern „real“ höchstens von 150.000 Personen bei den Sicherheitskräften ausgegangen werden könne. Der afghanische Finanzminister unter Präsident Ghani sprach sogar von nicht einmal 50.000 Mann (FAZ, 11.11.2021).

Nicht besser war es um die Ausbildung der Polizeikräfte bestellt, die zunächst von den Deutschen übernommen worden war. Als zu wenige deutsche Polizisten bereit waren, als Ausbilder nach Afghanistan zu gehen, und die Deutschen zu wenig Geld in die Ausbildung der afghanischen Polizisten investierten, übernahmen auch hier die USA, die in den Jahren 2002 bis 2006 zehnmal mehr Mittel als die Deutschen für die Polizeiausbildung zu Verfügung stellten. Trocken kommentiert Whitlock: Sie „erzielten jedoch keine besseren Ergebnisse“. Polizisten waren in hoher Zahl wegen Straftaten bis hin zu Morden angeklagt. In einer Befragung aus dem Jahr 2014 gaben 51% der Befragten an, „Gefälligkeitszahlungen“ an die Nationalpolizei geleistet zu haben. Ein US-amerikanischer Betreuer, der mit afghanischen Sicherheitskräften gearbeitet hat, formuliert die gängige Volksmeinung so: „Wenn in dein Haus eingebrochen wird und du die Polizei rufst, kommt sie und raubt dich ein zweites Mal aus.“

An den „Grenzen der Analysefähigkeit“: Deutsches Regierungspersonal zum Doha-Abkommen

Als das Doha-Abkommen abgeschlossen wurde, hatte sich das Blatt im innerafghanischen Konflikt endgültig zu Gunsten der Taliban gewendet. Sie hatten, laut BND Einschätzung, im Februar 2020 die Kontrolle über 55% der Landesfläche. Das Abkommen zog daraus die einzig mögliche Konsequenz. Dass Regierungsvertreter, insbesondere des Auswärtigen Amtes (AA) und des Verteidigungsministeriums (BMVg), dennoch, zumindest vor dem Untersuchungsausschuss, eine harsche Kritik am Abkommen vortrugen, zeigt indes nur, dass dieses Abkommen das deutsche Regierungspersonal an die „Grenzen“ seiner „Analysefähigkeit“ geführt hat, um hier die Formulierung eines Zeugen der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) aufzugreifen.

Die deutsche Kritik bezog sich auf zweierlei. Einmal wurde moniert, dass die USA das Abkommen ohne Einbeziehung der afghanischen Regierung und der NATO-Alliierten, aber mit verbindlichen Konsequenzen für sie vorbereitet und abgeschlossen haben. Tatsächlich haben die USA damit die NATO-Länder zu Hilfstruppen degradiert, die tatsächlichen Machtverhältnisse in der NATO deutlich und erkennbar und die afghanische Regierung als Protektoratsverwaltung kenntlich gemacht. Der Boss entscheidet und er braucht dafür keine Mitbestimmung.

Die Kritik der Bundesregierung am Inhalt des Abkommens lautete: Dieses sei, so das AA, deshalb „außerordentlich schwach“, weil es nur einen zeitlichen Rahmen für den Abzug der US- (und der NATO-) Truppen setze, ohne wesentliche Bedingungen für den Abzug festzulegen. Das Abkommen beruhte, wie es im NATO-Sprech hieß, auf einem „time based approach“, nicht auf einem „condition based approach“. Es gab keine Verpflichtung der Taliban auf Kompromisse mit der afghanischen Regierung und auf politische und gesellschaftliche Minimalstandards, für die man doch angeblich gekämpft hatte. Noch nicht einmal ein Waffenstillstand zwischen Taliban und Regierungssicherheitskräften war eine Bedingung für den Abzug der Koalition.

Damit habe die Kriegsallianz, so die damalige deutsche Botschafterin in Washington, Emily Haber, ihren „wichtigsten Hebel“ aus der Hand gegeben, womit sie wohl die militärischen Druckmittel meinte. Eine bemerkenswerte Verschiebung nimmt die Fraktion der Grünen in ihrer Bewertung der Ausschussergebnisse vor. Obwohl formal Oppositionspartei hat die Fraktion die herrschende Außenpolitik nahezu vorbehaltlos unterstützt. So hält sie auch das Abkommen für „eines der schlechtesten internationalen Abkommen der jüngeren Geschichte“ und begründet das aber damit, dass nicht die NATO ihren Hebel aus der Hand gegeben habe (wie Emily Haber meinte), sondern dass die USA der afghanischen Regierung „jeglichen Hebel“ genommen habe, „um Druck auf die Taliban auszuüben“. Dieser „Hebel“ soll in der „Unterstützung durch internationale Truppen“ bestanden haben. Das war in der Tat ein gewaltiger Machtfaktor, der dennoch die Ziele der NATO nicht erreichte. Aber niemals, zu keinem Zeitpunkt war dies ein Hebel in den Händen der afghanischen Regierung. Somit bleibt von der Kritik der Bundesregierung und ihrer loyalen Opposition lediglich die Absicht der Kriegsverlängerung, der Wunsch, den Afghanistaneinsatz „möglichst“ weiterzuführen: „Die Bundesregierung habe nicht die Absicht gehabt, den Afghanistaneinsatz möglichst schnell zu beenden“, gibt der Bericht den Generalleutnant Schütt, damaliger Leiter der Abteilung Strategie und Einsatz im BMVg, wieder.

Solche Äußerungen offenbaren nicht nur, dass die Bundesregierung weder Willens noch in der Lage war, die Frage nach den Gründen der USA für einen bedingungslosen Rückzug aus Afghanistan überhaupt zu stellen, geschweige denn, sie beantworten zu können oder zu wollen. Genauso wenig stellte sie sich die Frage, zu welchem Ziel und wie lange ein Krieg weitergeführt werden soll, der sich auf keine relevante Kraft in Afghanistan mehr stützen kann. Solche Überlegungen wären allerdings hypothetisch geblieben. Denn die Bundesregierung und eine Handvoll willige Alliierte hätten weder die Ressourcen für eine unabsehbare Verlängerung des Krieges noch die Mittel für den Unterhalt eines Protektorates besessen. Dieses Mäandern an der „Grenze der Analysefähigkeit“ schlägt sich in der Hilflosigkeit ihrer so genannten Politikversuche nieder. Ihren Zielen fehlen schlicht die Mittel, um sie erreichen zu können, daher sind sie fundamental unpolitisch. Es scheitert ihr Versuch, mit einer Mehrheit im NATO-Rat eine Revision des Doha-Abkommens zu erreichen. Selbst eine erreichte Mehrheit im NATO-Rat hätte die USA niemals zur Zurücknahme ihrer Abzugsentscheidung bewegen können und keine wie auch immer geartete Koalition hätte die von den USA bereitgestellten finanziellen, materiellen und personellen Ressourcen ersetzen können. Zumindest den ‚Praktikern‘ im BMVg scheint dies klar gewesen zu sein. Der Bericht des Untersuchungsausschusses zitiert einen anonym bleibenden Oberstleutnant: Im BMVg sei „sehr frühzeitig“ klargewesen: „Wenn die USA ihren militärischen Einsatz beenden, werden NATO und somit auch die Bundeswehr folgen.“ Die Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer brauchte mehr Zeit, um zu dieser Einsicht zu gelangen: Wir „konnten den Einsatz ohne die Amerikaner nicht verlängern“.

Da der Bundesregierung alle relevanten Handlungsmöglichkeiten fehlten, um den Krieg zu verlängern, blieb ihr lediglich die Hoffnung, Biden würde die Präsidentschaftswahlen Ende 2020 gewinnen und dann die von den Deutschen gewünschte Revision des Doha-Abkommens vornehmen. Auch diese Hoffnung beruhte nicht auf einer Analyse der Interessen, die die USA zu einem Abbruch dieses Kriegseinsatzes bewogen haben, sondern auf dem naiven Glauben, es mit einer erratischen Entscheidung Trumps zu tun zu haben, die der vermeintlich rationalere Biden korrigieren würde. Die Bundesregierung saß ihrem eigenen Zerrbild der Trump-Administration auf. Sie sah nur die Demagogie und die bizarren, aber in der Regel schnell korrigierten Ausschläge in Trumps Auftritten und ignorierte die stabilen und parteiübergreifend geteilten Interessen der USA, um die seine Ausschläge oszillierten. Wer wie die Bundesregierungen von Merkel bis Merz Wunschdenken an die Stelle von Realitätsbezug stellt, offenbart ein fundamentales Defizit seiner Politik: Sie ist durch Erfahrungen nicht korrigierbar oder, anderes gesagt, sie lernt nichts aus Erfahrungen. Lessons learned? Von wegen! Man hat die Folgen dieses Realitätsverlustes in Afghanistan gesehen, man sieht sie im Agieren der Bundesregierung im Ukraine- und im Gaza-Krieg. Man muss es so zugespitzt sagen: Deutsche Regierungen sind seit Jahrzehnten in wesentlichen Aspekten der Außenpolitik noch nicht einmal bedingt lernbereit.

Spiel auf Zeit und Rückverlegung

Indes hatte die Ersetzung des Handelns durch Hoffnung durchaus praktische Konsequenzen. Zwar ist es eine Selbstüberschätzung, wenn Vertreter der Bundesregierung behaupten, diese habe in der Zeit zwischen den Präsidentschaftswahlen in den USA und dem Amtsantritt Joe Bidens „versucht“, eine endgültige Entscheidung über den Abzug der NATO-Truppen zu „verzögern“. Die gegenüber dem Doha-Abkommen eingetretene Verzögerung resultierte vielmehr daraus, dass der mit dem Wechsel zur Biden-Administration verbundene „Review“-Prozess sehr lange dauerte. Gerade dadurch wurde die trügerische Hoffnung der Bundesregierung befeuert, „Doha“ könne revidiert werden.

Daher fehlte sehr lange die politische Entscheidung, ohne die die militärische Planung einer Truppenreduktion oder eines Truppenabzuges nicht beginnen konnte. Ursprünglich sah die NATO-Planung für die Truppenrückverlegung der einzelnen Länder 16 bis 18 Monate vor. Nach Doha blieben 14 Monate. Als das Treffen der NATO-Verteidigungsminister am 17./18. Februar 2021 keine Entscheidung über den Zeitpunkt eines Truppenabzugs traf, wurde die Arbeit der bereits nach Afghanistan beorderten Rückverlegungs- und Verwertungsorganisation (RVO) faktisch eingestellt. Den Beschluss zur Beendigung der Resolute Support Mission fassten die USA und der NATO-Rat schließlich am 14.04.2021. Das Ende der RSM und der Beginn des Truppenabzuges wurden verbindlich auf den 01.05.2021 festgelegt. Der Truppenabzug sollte vor dem 11.9.2021 beendet sein. Das Spiel auf Zeit und das Nichtstun vor dem 14.04. rechtfertigte der Generalleutnant Schütt vor dem Untersuchungsausschuss damit, dass man „keine sichtbaren Signale des Abzuges“ senden wollte, die „womöglich die Verhandlungsbasis der afghanischen Regierung“ hätten schwächen können.

Diese Äußerung imponiert weniger durch den Grad der Ahnungslosigkeit über das Kräfteverhältnis in Afghanistan, denn die afghanische Regierung besaß gegenüber den Taliban keine Verhandlungsbasis mehr. Daher blieben alle Verhandlungen formal und ergebnislos. Die Taliban brauchten keine Kompromisse zu schließen. Militärische Auseinandersetzungen mit den NATO-Truppen nahmen zunehmend ab. Stattdessen nahmen die Angriffe auf die Regierungstruppen zu, die nahezu täglich das Kräfteverhältnis zugunsten der ‚Taliban verbesserten.

So beeindruckt die Äußerung des Zeugen vor allem durch die Offenbarung der Haltung der Bundesregierung und der Bundeswehr zur Regierung der afghanischen Republik. Man sah offenbar kein Problem darin, dieser Regierung relevante Informationen vorzuenthalten. Schönfärberisch sind indessen die Rechtfertigungen dafür, dass die Bundesregierung nach ihren angeblichen Verzögerungsversuchen am 14.04. 2021, als es nun wirklich um die Wurst ging, still und leise vor der Entscheidung der USA einknickte. So sagte die Beauftragte für Sicherheitspolitik beim AA, Tjorven Bellmann, vor dem Untersuchungsausschuss: „In dem Moment, wo diese Entscheidung gefallen und auch nicht mehr rückgängig zu machen war, war unser erstes Bestreben, zu sagen: Die NATO darf hierdurch keinen weiteren Schaden nehmen; die Entscheidung ist gefallen; wir müssen die jetzt als Bündnis zusammen tragen, und wir müssen die Reihen schließen; es ist jetzt nichts mehr damit gewonnen und es entsteht weiterer Schaden, wenn wir das weiter kritisieren.“

Nach der endgültigen Entscheidung vom April wurde erneut eine RVO nach Afghanistan geschickt, die am 17.05. 2021 arbeitsfähig war. Da blieben nur noch sieben Wochen für die Rückverlegung. Am 29.06. 2021 wurden die letzten Angehörigen der Bundeswehr aus Afghanistan nach Wunstorf ausgeflogen. Unter Anwendung der Regeln für „Aggressives Housekeeping“ (nur das Nötigste kommt mit!) wurden 6.000 Tonnen Material nach Deutschland zurückverlegt, darunter auch 23.000 Liter alkoholische Getränke, die für 30.000 Euro auf dem Landweg nach Deutschland verbracht wurden. Mit interkultureller Sensibilität wollte man „in einem islamischen Land, in dem Alkohol verboten ist“, die edlen Tropfen nicht „durch afghanische Entsorgungsunternehmen“ vernichten lassen. Zurück blieb Metallschrott, vor allem ausgediente „handelsübliche Fahrzeuge, keine militärischen Fahrzeuge“, und zwar meistens in Masar-i-Sharif. Der letzte Appell im dortigen Camp Marmal fand am 17. Juni 2021 statt.

Illusion Entwicklungshilfe

Meistens ist nach einem Kriegseintritt irgendwann doch noch auch die Rede von geopolitischen und Ressourcenaneignungsinteressen. Die Lügen auf dem Weg ins Gemetzel werden aufgedeckt. Aber besonders in Deutschland spannt man allzu gern noch einen Wertehimmel darüber, nach dem einprägsamen Trikolon der Bundeskanzlerin ging es in Afghanistan um: „Demokratie, Frauenrechte, Bildung“. Hart gekochten Schreibtischstrategen wie dem Journalisten Hans-Ulrich Gnack platzt dann schon einmal der Kragen. Man solle doch, bitteschön, „Butter bei die Fische tun und nicht von Brunnenbohren und Brückenbauen reden, sondern tatsächlich erklären, was ist.“

Während bis in die Gegenwart von den wohltuenden Wirkungen deutscher Entwicklungshilfe im Afghanistan-Krieg die Rede ist, legt bereits ein Blick auf die Finanzmittel der Entwicklungshilfe im Kontext der gesamten Kriegskosten eine nüchternere Betrachtung nahe. Die WD beziehen sich auf die Zahlen von SIGAR, der anders als das Watson Institute von knapp einer Billion Dollar Gesamtkosten der USA ausgeht. Davon entfielen 837 Milliarden Dollar auf die Kosten der Kriegsführung und 145 Milliarden Dollar auf den Wiederaufbau Afghanistans und Entwicklungshilfe. Darunter fallen die Kosten für den Unterhalt des Staates und seiner Sicherheitskräfte. Nur 36 Milliarden Dollar entfallen auf „zivile Hilfe“, was immer auch darunter im Einzelnen gefasst wird. Etwas genauer fällt die Unterteilung von Jeffrey D. Sachs aus, der mit ähnlichen Zahlen wie SIGAR arbeitetet. Demnach entfielen 21 Mrd. Dollar auf „Wirtschaftshilfe“, was etwa 2% der angesetzten US-Gesamtkosten von 946 Mrd. Dollar wären.

Die oben genannten Einsatzkosten der Bundesrepublik beziehen sich nur auf die durch den Einsatz notwendig gewordenen „zusätzlichen Kosten“, sind also nicht identisch mit den realen Gesamtkosten. Auf das BMZ entfallen 2,464 Mrd. Euro, auf das Bundesernährungsministerium 33 Millionen Euro. Das wären zusammen 14% der „zusätzlichen“ Kosten.

Anschaulich ist auch ein Vergleich, den die WD dem Guardian vom März 2008 entnommen haben. Danach kosteten die Operationen der US-Streitkräfte in Afghanistan täglich 100 Millionen Dollar, während sich die Entwicklungshilfe aller (!) Geberländer im Durchschnitt der Jahre 2001 bis 2008 auf 7 Millionen Dollar pro Tag belief.

Zu den quantitativen Dimensionen kommen die inhaltlichen Probleme, die hier nur stichpunktartig in Erinnerung gebracht werden sollen: Der afghanische Minister für Wiederaufbau wird in der Regel über geplante Projekte der Geberländer nicht informiert. Die entwicklungspolitischen Institutionen operieren mit unbegrenzter Vollmacht und sind niemandem rechenschaftspflichtig, so Matin Baraki 2003. Es kommt zu Fehlallokationen; der Kabuler Repräsentant der Weltbank schätzte 2006, dass 35%-40% der Hilfsgelder falsch eingesetzt werden. 40% bis manchmal 90% der Gelder fließen in die Geberländer zurück. Die Differenzen zwischen den Gehältern westlicher Spezialisten und den Löhnen afghanischer Arbeiter sind enorm. Pfusch am Bau, um weitere Extraprofite einzufahren, ist an der Tagesordnung. Als sich Donald Rumsfeld im Oktober 2006 genötigt sah, ein bisschen Optimismus in der Öffentlichkeit zu verbreiten, verwies er darauf, dass die Durchschnittsgeschwindigkeit auf den meisten Straßen Afghanistans um 300 Prozent gestiegen sei. Die unter der Leitung der US-amerikanischen „Louis Berger Group“ erstellte Schnellstraße zwischen Kabul und Kandahar, an die Rumsfeld gedacht haben mag, war allerdings nach zwei Jahren reparaturbedürftig. Ein Grund dafür war eine unzureichende Verarbeitung von Baustoffen, weil ein Teil des Budgets für den Bau von Komfortwohnungen abgezweigt wurde. Während die Scharen von NGO-Aktivisten die Mieten in Kabul in die Höhe trieben, waren Baumängel bei den Luxushotels oder den sich ausbreitendenden „Mohnpalästen“ in Kabul eher unbekannt. Während die Deutschen immer noch auf ihre Schulbauten stolz sind, sehen die von SIGAR Befragten wesentlich nüchterner auf diesen Boom: Ein Mitarbeiter von USAID nennt Fälle, dass neue Schulgebäude direkt neben intakten Schulen errichtet wurden. Am Ende habe es mehr Schulen gegeben, als Lehrer in ihnen hätten unterrichten können.

Womöglich am nachhaltigsten dürfte der Entwicklungshilfe in Afghanistan, soweit sie überhaupt aus Kabul hinauskam, ihre Unterstellung unter militärische Erfordernisse geschadet haben. Hilfen wurde von den Zielen der Aufstandsbekämpfung abhängig gemacht, z.B. davon, ob Dorfälteste bewaffnete Kämpfer verrieten. Aus Helfern wurden Teile der Kriegsführung und Ziele von Anschlägen. Jürgen Wagner von der Tübinger Informationsstelle Militarisierung (IMI) berichtete 2009 unter Berufung auf das Afghanistan NGO Safety Office, dass sich die bewaffneten Anschläge gegen NGO-Mitarbeiter 2007 gegenüber dem Vorjahr verdoppelt hätten. Zahlreiche Hilfsorganisationen würden sich unter diesen Bedingungen aus Afghanistan zurückziehen.[viii]

Nach Lage der Dinge überrascht es sehr, dass das BMZ ernsthaft davon überzeugt war, seine Aktivitäten in Afghanistan auch nach Abzug der NATO-Truppen fortsetzen zu können. Noch im April 2024 gab ein Sprecher des BMZ vor dem Untersuchungsausschuss zu Protokoll: „Das militärische Engagement endet, die zivile entwicklungspolitische Arbeit in Afghanistan wird fortgesetzt. Wir waren davon überzeugt, dass das möglich ist, und wir sind es auch heute noch.“ Ähnlich äußerte sich Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung vom 25.08. 2021; da hatte das BMZ die „Entwicklungszusammenarbeit“ bereits seit 10 Tagen „ausgesetzt“.

Ortskräfteverfahren

Auch im Blick auf die Ortskräfte hatte substanzloses Wunschdenken praktische Folgen. Da das BMZ davon ausging, dass es nach einem Komplettabzug der Kampfeinheiten weiterhin in Afghanistan aktiv sein würde, sah es im August 2020 keine Notwendigkeit, über eine erleichterte Ausreise seiner Ortkräfte und ihre Aufnahme in Deutschland nachzudenken. Sie sollten ja im Land und für die Projekte des BMZ tätig bleiben. Auf einem außerordentlichen sicherheitspolitischen Jour fixe der Staatssekretäre am 08.06. 2021 bekräftigte das BMZ, dass dies auch und „insbesondere bei einer Verschlechterung der Lage“ gelten solle. Man müsse unbedingt einen „Abgang“ von Ortskräften verhindern, um die „Arbeitsfähigkeit vor Ort“ aufrechtzuerhalten. Begründet wurde diese restriktive Haltung einmal damit, dass eine Ortskraft, die als Küchenhilfe in einer Klinikkantine arbeite, weniger gefährdet sei als eine Ortskraft, die als Sprachmittler für die Bundeswehr arbeite, zum anderen damit, dass bei Aufheben der Restriktionen „50.000“ Ortskräfte und ihre Familien die Aufnahme in das Ausreiseprogramm beantragten könnten. Auf den Plan, den das BMZ am 13. August 2021 mit dem damaligen Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), Thorsten Schäfer-Gümbel, fasste, nämlich Ortskräften eine „Sonderabfindung“ in Höhe eines Jahresgehaltes (im Durchschnitt 7.200 Euro) zu gewähren, wenn sie dafür verbindlich auf eine Aufnahme in das Ortskräfteverfahren, das zur Ausreise nach Deutschland führt, verzichten, bin ich an dieser Stelle am 23.11. 2025 eingegangen.

Für den 25. Juni 2021 hatte das BMVg im Rahmen des Abzugs der Bundeswehr geplant, 60 Ortkräfte mit ihren Familien, insgesamt 300 Personen, mit zwei Charterflugzeugen aus Masar-i-Sharif auszufliegen. Das AA und das BMZ reagierten „sehr zurückhaltend“. Am 22. Juni wurden beide Flüge storniert. Als Begründung nannte man technische Probleme. Angeblich gab es keine Kapazitäten für die Abfertigung. Dann wurden Befürchtungen vor einem „Ansturm“ vorgebracht. Das Sicherheitspersonal hätte von Massen, die noch um einen Sitz in einem der beiden Flugzeuge kämpften, „überrollt“ werden können. Schließlich wurde der Allzweck-Joker von der negativen „Signalwirkung“ gezogen, diesmal vom deutschen Botschafter in Kabul, Axel Zeidler, der „dringend“ davon abriet, die Flüge durchzuführen. Die Flüge konterkarierten „das wesentliche DEU Narrativ zum Abzug der NATO-Truppen aus AFG“, „nämlich, dass DEU in AFG ist, um zu bleiben, und nur die militärische Komponente zu einem Ende komme, unsere starke zivile Unterstützung aber weiterlaufe.“ (So eine Diplomatische Korrespondenz vom 20.06.2021) Dabei berief sich Zeidler auf den Besuch eines Sonderbeauftragten beim afghanischen Präsidenten Ghani. Dieser habe darum gebeten, keine Evakuierungsflüge durchzuführen, weil dies „die Republik destabilisieren“ könne. Mit dieser Auskunft gab sich der stellvertretende Botschafter und Geschäftsträger Jan Hendrik van Thiel, der sein Amt in Kabul erst am 12. Juli 2021 angetreten hatte, nicht zufrieden und wurde seinerseits im Präsidentenpalast vorstellig, um den Wahrheitsgehalt der angeblichen Bitte des Präsidenten zu überprüfen. Er bekam eine doch deutlich anders nuancierte Antwort. Deutschland, so Ghani, könne durchaus seine Ortskräfte ausfliegen, wie es bereits ja andere Nationen auch tun. Es solle diese Charterflüge aber bitte „diskret“ halten, keine publizistische „Welle“ veranstalten.

Es war ein langer Weg von Mitte 2020, als der Leiter des Krisenreaktionszentrums die Staatssekretärin im AA, Antje Leendertse, zurechtwies: „Ortskräfte werden grds. nicht evakuiert, Sonderregelungen für AFG mir nicht bekannt“[ix], bis zum 15. August 2021, als schließlich allen Ortkräften das vereinfachte und erleichterte Ortskräfteverfahren zugestanden wurde und die Ortskräfte und andere afghanische Berechtigte in die Evakuierung einbezogen wurden. Ein Happy End wurde es für viele bis heute dennoch nicht. Zum prominenten Fall wurde jetzt ein ehemaliger afghanischer Richter und seine Familie. Ihnen wurde die Einreise verweigert. Sie standen nur auf einer „Überbrückungsliste“. Dort wird die Aufnahme von einem „politischen Interesse“ der Bundesrepublik abhängig gemacht, das das Innenministerium, dem das AA für die Entscheidung die Verantwortung gibt, als gegenwärtig nicht mehr als gegeben ansieht (vgl. den ausführlichen Fallbericht in der FAZ vom 15.12.2025). An der Lage solcher Personen auf der „Überbrückungsliste“ ändert sich nichts durch Dobrindts neuestes Versprechen, von den ca. 2000 in Pakistan wartenden Personen endlich 460 in die Bundesrepublik einreisen zu lassen. Sollte dieses Versprechen erfüllt werden, ist der große Rest immer noch von der Ankündigung der pakistanischen Regierung bedroht, sie am Ende des Jahres nach Afghanistan abzuschieben, falls sie bis dahin nicht selbst ausgereist sind (FAZ vom 19.12.2025).

Merkels Saigon-Menetekel, Geheimdienstversagen und eine auf die Nuss

Irgendwann vor fünf Jahren, zum Jahreswechsel 2020/21, muss die Bundeskanzlerin eine böse Ahnung heimgesucht haben. Sie wendet sich „persönlich“ an den letzten Kommandeur des deutschen Kontingents im Rahmen der Resolute Support Mission, den Brigadegeneral Ansgar Meyer, und gibt ihm einen Auftrag in der Form eines Wunsches: Sie wolle „kein Bild haben wie in Saigon“. Merkels Menetekel!

Am 01.05.2021 begannen die Taliban ihre Sommeroffensive. Wie nach einem klassischen Lehrbuch der Guerrilla wird eine Provinzhauptstadt nach der anderen erobert: am 08. 08. Kundus, am 13.08. Kandahar und Herat und dann alle anderen Provinzhauptstädte. Am 15. 08. sind sie in Kabul und besetzen alle strategisch und symbolisch wichtigen Orte der Stadt. Der Präsident der afghanischen Republik Aschraf Ghani flieht in einem Hubschrauber aus dem Land.

Wie nach „Doha“ die Träume der Bundesregierung von einer Revision des Abkommens eine rechtzeitige Planung und Umsetzung der „Rückverlegung“ blockieren, sind es im Juli und August die in dichter Abfolge abgegebenen Fehleinschätzungen des BND, die eine Evakuierung der deutschen Botschaft hinauszögern und eine rechtzeitige Abzugsplanung verhindern. Zwar prognostiziert der BND zutreffend die Errichtung eines „Emirats 2.0“, wobei schon „2.0“ eine bis jetzt ungedeckte Hoffnung auf Modernisierung und Mäßigung der islamistischen Herrschaft signalisiert, aber im Blick auf die Dynamik, mit der die Taliban ihren Eroberungsfeldzug vom Land in die Städte vorantreiben, ist er bemerkenswert ahnungslos. In seiner Lageeinschätzung vom Juli 2021 hält der BND einen Sturm auf Kabul und den Zusammenbruch der Republik und ihrer Streitkräfte „kurzfristig für unwahrscheinlich“. Auf der Krisenstabssitzung im Auswärtigen Amt am 13. August 2021 trägt der BND vor: „TLB-Führung [TLB=Taliban] derzeit kein Interesse an mil. Einnahme Kabuls.“ Eine Übernahme Kabuls vor dem 11.09. sei „eher unwahrscheinlich“.

Die davon abweichenden realistischen Einschätzungen vor Ort werden ignoriert. Sie werden vorgetragen von Jan Hendrik van Thiel und vom Sicherheitsbeauftragten der Bundespolizei bei der Botschaft, „Fisch“. Sofort nach seinem Amtsantritt in Kabul im Juli 2021 hatte van Thiel verlangt, die Anfertigung von Listen besonders gefährdeter Afghanen zu erstellen, und wurde vom Botschafter gebremst, so dass die Listen erst nach der Evakuierung der Botschaft fertig gestellt waren. Die ebenfalls im Juli von ihm eingeforderte Versendung eines „Landsleutebriefs“ wurde vom AA verzögert. Der Versand wurde der Botschaft bis zum 12. August „verweigert“, während andere Botschaften ihre Landsleute bereits telefonisch aufgefordert hatten, so schnell wie möglich zum internationalen Flughafen Kabul zu kommen. Van Thiel wurde aufgrund seiner Initiativen zunehmend geschnitten. Der Staatssekretär im AA Miguel Berger gab per Email einem Untergegebenen die Anweisung: „Können Sie bitte bei nächster Gelegenheit mündlich vT [van Thiel] eine auf die Nuss geben.“ Zu den wichtigen Hausgesprächen im AA am 12. und 14.08. wurde van Thiel gar nicht erst zugeschaltet. Er erklärt das u.a. mit der Arroganz höherer Dienstgrade gegen niedriger gestellte, ein üblicher Defekt hierarchischer Organisationen. Argumente zählen nicht, wenn die „Augenhöhe“ nicht stimmt. Daher stellen sich Einsichten manchmal erst ein, wenn es zu spät ist. Am 15.08. mailt die zuständige Abteilungsleiterin an das Büro von Außenminister Heiko Maas: „In den letzten Krisenstabssitzungen wurde die Bo[tschaft] Kabul nicht gerade nett behandelt. vThiel mag nerven, aber letztlich hatte er ja — im Gegensatz zu den zahlreichen und ausführlich angehörten BND-Kollegen […] sehr recht, nur wurde er kaum angehört.“

Nicht klären konnte oder wollte der Untersuchungsausschuss, was mit dem sicherheitsrelevanten Material passiert ist, das der BND in Kabul zurücklassen musste. Der damalig BND-Präsident Kahl will „in offener Sitzung“ nichts dazu sagen. Der stellvertretende Resident des BND in der Botschaft, T.G., sagt aus, man habe Fahrzeuge mit Material auf den Hof der US-Botschaft verbracht mit der Bitte, dass die US-Streitkräfte sie sprengen, wenn es zu einer vollständigen Evakuierung kommen sollte. Er hält es für „wahrscheinlicher“, dass es zu dieser erbetenen Zerstörung nicht gekommen ist. Träfe diese Vermutung zu, wäre für den weiterhin guten Ruf des BND bei den befreundeten „Diensten“ bestens gesorgt.

Endspiel: Now or never

Am Vormittag des 15. August 2021, einem Sonntag, erhält der Sicherheitsbeauftrage der deutschen Botschaft in Kabul die Nachricht, dass die USA ihre Botschaft evakuieren und sich die Deutschen (49 Personen inklusive dem deutschen Sicherheitspersonal) sofort im Hauptquartier der Resolute Support Mission einfinden sollten, wenn sie von US-Hubschraubern zum internationalen Teil des Kabuler Flughafens gebracht werden wollten. „Come now or never.“ Gegen 13 Uhr erhalten die in der Botschaft Festsitzenden per Mail grünes Licht vom Krisenreaktionszentrum im AA in Berlin. Ortskräfte der Botschaft, sog. Lokalkräfte, befinden sich nicht auf dem Gelände. Sie wären auch angeblich nicht von den USA evakuiert worden. Sie waren auf sich selbst gestellt und mussten sich von ihren Wohnungen zu Fuß zum Flughafen durchschlagen. Die letzte Amtshandlung des Botschaftspersonals besteht darin, die IT in der Botschaft mit einem Hammer zu zertrümmern. Mit einem Notgepäck von 8 Kilogramm pro Person verlässt eine halbe Stunde später ein Konvoi die deutsche Botschaft auf den menschenleeren Straßen der Green Zone Kabul (Sicherheitsgebiet um die NATO-Quartiere und die westlichen Botschaften). Der Zeuge T.G. sagt: „Es hat eher einer Flucht geglichen als einer kontrollierten Evakuierung.“ Die Mehrheit des Botschaftspersonals wird von einem US-Militärflugzeug nach Doha ausgeflogen. – Jan Hendrik van Thiels letzte Botschaft an das AA in Berlin schließt so: „Schönen Sonntag noch; Ende Gelände.“

[i]https://costsofwar.watson.brown.edu/sites/default/files/papers/Crawford-Lutz-Direct-War-Deaths-COW.pdf

[ii] https://de.wfp.org/countries/afghanistan; https://de.wfp.org/pressemitteilungen/neuer-report-hungerkrise-afghanistan-verschaerft-sich-mit-wintereinbruch

[iii] https://www.bundeswehr.de/de/meldungen/afghanistan-160-000-oder-93-000-im-einsatz-5229438

[iv] https://dserver.bundestag.de/btd/20/147/2014700.pdf

[v] https://www.bundestag.de/webarchiv/Ausschuesse/ausschuesse20/weitere_gremien/enquete_afghanistan – Über den Link kommt man zu allen Dokumenten der Kommission.

[vi] https://www.bundestag.de/resource/blob/881198/27fd4f597e1d4ee43350aafffc6f9d8c/WD-2-062-21-pdf-data.pdf

[vii] Die deutsche Übersetzung des Abkommens befindet sich im Bericht des Untersuchungsausschusses auf den Seiten 159-161.

[viii] Laut WD wurden zwischen 2002 bis 2021 436 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Hilfsorganisationen getötet.

[ix] Die Gleichgültigkeit gegenüber den Ortskräften hat sich schon früher gezeigt im Umgang mit den „Gefährdungsanzeigen“, die Ortskräfte stellen konnten, wenn sie sich aufgrund ihrer Tätigkeit gefährdet sahen. Mit Stand 2014 waren 60% der 1105 Gefährdungsanzeigen von der Bundesregierung negativ beschieden worden. Von bis dahin 437 Aufnahmezusagen war nur eine (!) vom BMZ erteilt worden (WD, Chronologie, S. 180 f.).

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