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DAS VERSAGEN BEIM HOCHWASSERSCHUTZ BEGANN SPÄTESTENS 2002

Michael Müller Von Michael Müller
18. Juli 2021
Hochwasser in Rheinland-Pfalz

Jetzt muss alles getan werden muss, um den von der Flut betroffenen Menschen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zu helfen, aber auch in Bayern und Sachsen. Sie brauchen unsere Hilfe und Solidarität. Dennoch müssen die Ursachen aufgearbeitet und die Verantwortlichen benannt werden, die mit dazu beigetragen haben, die Gefahren zu verdrängen, statt die Vorsorge zu verbessern. Nicht, dass damit die neue Dimension der Starkregen hätte völlig verhindert werden können. Aber mehr Klimaschutz bei uns und in der Europäischen Union wären in den letzten zwanzig Jahren  ebenso möglich gewesen wie Vorsorge und besserer Schutz. Auch wenn das Gekicher von Ministerpräsident Laschet bei einer Kondolenzrede des Bundespräsidenten unerträglich war, die Verantwortung für das Versagen trifft viele, die die Warnungen vor zunehmenden Extremereignissen verdrängt und als Panikmache abgetan haben. Zwei Feststellungen sind notwendig:

Erstens: Die rot-grüne Bundesregierung reagierte auf das Elbe-Hochwasser von 2002 mit einem Fünf-Punkte-Plan. Daraus ergab sich eine Neufassung des Gesetzes zum vorbeugenden Hochwasserschutz. Die Ziele waren:

  • Oberirdische Gewässer sind so zu bewirtschaften, dass so weit wie möglich Hochwasser zurückgehalten, der schadlose Wasserabfluss gewährleistet und der Entstehung von Hochwasserschäden vorgebeugt wird. Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt werden können oder deren Überschwemmung dazu dient, Hochwasserschäden zu mindern, sind nach Maßgabe der Vorschriften dieses Abschnitts zu schützen.
  • Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwassergefahren und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen Gefährdungen von Mensch, Umwelt oder Sachwerten durch Hochwasser anzupassen.
  • Durch Landesrecht wird geregelt, wie die zuständigen staatlichen Stellen und die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten über Hochwassergefahren, geeignete Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensregeln informiert und vor zu erwartendem Hochwasser rechtzeitig gewarnt werden.

Das Gesetz für einen vorbeugenden Hochwasserschutz traf im Bundestag auf den Widerstand der damaligen Opposition aus CDU/CSU und FDP. Frau Merkel und Herr Westerwelle lehnten den Gesetzesentwurf der Bundesregierung wie übrigens auch 18 weitere Maßnahmen für einen besseren Klimaschutz als zu weitgehend ab. Im Bundestag nutzte die rot-grün Koalition ihre Mehrheit, aber auch der Bundesrat musste zustimmen, da auch die Ländergesetzgebung betroffen war. Doch eine Mehrheit der Länder wollte das Hochwasserschutzgesetz „entschärfen“. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wurde angerufen und ich Vorsitzender der Arbeitsgruppe, die damit beauftragt war, möglichst einen gemeinsamen Vorschlag zu finden.

Das ist nicht gelungen, gescheitert am Widerstand der Länder. Die Vertreter der Regierungsfraktionen waren ohnmächtig. Die Bundesländer setzten bei den Beratungen auf Zeit in der Hoffnung, dass die schrecklichen Bilder überfluteter Gemeinde wieder schwächer werden, so dass kurzfristige Interessen die notwendigen Schlussfolgerungen zurückdrängen. Und zudem mobilisierten sie über in den Regierungsfraktionen über Bundestagsabgeordnete aus ihrer Region den Widerstand gegen das Gesetz.

Das Gesetz wurde als tragisches Einzelereignis herabgestuft, dabei war es keine Willkür, es wollte vor allem die Vorsorge verbessern. Eine wichtige Grundlage war eine Studie des Bundesamtes für Gewässerschutz, in der die möglichen Auswirkungen der Erderwärmung auf die Flussregime vor allem in den Mittelgebirgsregionen beschrieben wurden. Der Vorschlag war, den Hochwasserschutz mindestens auf ein „Zweihundertjähriges Hochwasser“, besser noch höher festzulegen. Das ist das, was heute das Leid in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz verursacht hat. Die Ablehnung kam vor allem von den Bundesländern mit langen Flusstälern und ufernahen Bebauung, in denen die gesetzlichen Vorgaben erhebliche Investitionen in neue Bebauung, bessere Infrastruktur und Vorsorge gehabt hätte. Das galt vor allem für zentrierte Flussläufe. In der Studie wurde auch aufgezeigt, welche gewaltigen Gefahren kurzfristig an kleinen Bächen und Flussläufen denkbar würden.

Doch die Erarbeitung des Gesetzesvorlage und die Beratungen darüber wurden hinausgezogen. Einzelne Ländervertreter setzten auf Zeit und versuchten die Klimagefahren für unser Land zu verharmlosen. Nach mehreren Beratungen bis tief in die Nacht konnte ich nur ein Scheitern der Verhandlungen feststellen. Leider haben auch die Bundesländer, die das Hochwasserschutzgesetz nicht verhindern wollten, nicht dafür gekämpft. 2004 wurde das Ge3setz mit deutlichen Abschwächungen beschlossen.

Wenn behauptet wird, dass heutige Hochwasser sei nicht vorherzusehen gewesen, zeugt das entweder von Ignoranz oder von bewusster Verdrängung der Fakten. Die Wahrheit ist, dass die wissenschaftlichen Fakten nicht zur Kenntnis genommen wurden. Natürlich konnte niemand vorhersagen, wann ein solches Ereignis eintritt, sehr wohl aber, dass ein derartiges Hochwasser möglich wird. Und natürlich hätte auch nicht alles verhindert werden können, aber zumindest einiges. Heute zeigt sich auch ein politisches Versagen aus kurzfristiger Interessenpolitik,

Zweitens: Wenn heute – wie in der BILD-Zeitung – bezweifelt wird, dass es bei dem Hochwasser einen Zusammenhang mit der Erderwärmung gibt, dann werden die wissenschaftlichen Fakten verdrängt. Die BILD-Zeitung fällt leider immer wieder mit derartiger Ignoranz auf. Wenn dann auch noch behauptet wird, das sei die Auffassung des Umweltbundesamtes, wird die Öffentlichkeit bewusst getäuscht. Natürlich ist Wetter nicht gleichzusetzen mit Klima, aber richtig ist, dass die Zunahme der Wetterextreme ein deutliches Alarmsignal für die Klimakrise ist.

Die Klimakrise bedeutet nicht, dass es nur „wärmer“ wird. Vielmehr ist die Instabilität des Klimasystems der entscheidende Hinweis, dass sich die Chemie und Dynamik der Troposphäre grundlegend verändert. Heute liegt die CO2-Belastung in der Troposphäre bereits bei 420 ppm. Die Erwärmung beträgt heute schon 1,2 Grad Celsius. Wird die zeitliche Anpassung des Klimasystems von rd. vier Jahrzehnten berücksichtigt, so ist eine globale Erwärmung um 1,5 Grad Celsius nicht mehr zu verhindern. Das bedeutet auch, dass das Klimasystem immer schneller auf Kipppunkte zusteuert.

Wesentliche Funktionen geraten dann ins Rutschen. Wetterextreme nehmen noch stärker zu. Die Korallenriffe sterben ab, Regenwälder trocknen aus, Permafrostgebiete tauen auf, die thermohaline Strömung im Atlantik schwächt sich ab. Das es verstärkt zu Starkregen vor allem in den Mittelbgebirgen kommt, hat viel mit der Veränderung der Wettermaschine im Atlantik, dem Abtauen der Polregionen und der Verschiebung der Hoch- und Tiefdruckgebiete zu tun. Gerade vor dem Hintergrund, dass diese Veränderungen in den nächsten Jahrzehnten noch zunehmen werden, müssen die Warnsignale endlich ernst genommen werden. Die Klimadebatte begann Anfang der 1980er Jahre, sie wurde in Deutschland 1987 zu einem politischen und öffentlichen Thema. Auslöser war der Aufruf die Gründung des IPCC, die Warnung der Deutschen Physikalischen und Deutschen Metrologischen Gesellschaft sowie die Einsetzung der Klima-Enquete des Deutschen Bundestages. Doch bis heute sind die Zusammenhänge zu wenig verstanden und die Konsequenzen erfolgen reaktiv. Doch um Klimavorsorge geht es schon länger nicht mehr, Anpassung steht im Vordergrund. In erster Linie wird mit Ankündigungen reagiert, statt die Verhältnisse zu gestalten. Dadurch vergrößert sich auch die Gefahr, dass durch die Klimakrise die soziale Spaltung größer wird. Die Klimakrise trifft vor allem schwächere Schichten, auch das hat die Überschwemmung der letzten Zeiten gezeigt. Das nächste Drama ist vorprogrammiert.

Zum Autor: Als stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD war der Bundesvorsitzende der NaturFreunde Michael Müller nach der Hochwasserkatastrophe an der Elbe von 2002 Vorsitzender der Arbeitsgruppe im Vermittlungsausschuss zwischen Bundesregierung und Bundesrat, um zu einem besseren Hochwasserschutz zu kommen. Damals wurden aus kurzfristigen Interessen die Warnungen verdrängt.

Dieser Beitrag wird auch bei „Klimareporter“ erscheinen.

Bildquelle: Pixabay, Bild von analogicus, Pixabay License

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Tags: HOCHWASSERHochwasserschutzKlimaschutzKlimawandelPolitikversagenStarkredenUnwetterWetterkatastrophe
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