Was kann man tun, um die Gefahren aus dem Internet abzuwehren?
Die Gefahren der Internetkommunikation fasst Christian Fuchs in folgenden Tendenzen zusammen: „Die digitale Öffentlichkeit nimmt durch die Logik der Akkumulation, der Werbung, der Monopolisierung, der Kommerzialisierung, der Kommodifizierung (des zur Ware-Werdens (WL)), der Beschleunigung, des Individualismus, der Fragmentierung, der Automatisierung der menschlichen Tätigkeit, der Überwachung und der Ideologisierung die Form der kolonialisierten und feudalisierten Öffentlichkeit an. Das Internet und soziale Medien werden von kommerzieller Kultur dominiert. Plattformen stehen zum Großteil im Besitz großer profitorientierter Konzerne.“ Christian Fuchs, Digitale Demokratie und öffentlich-Rechtliche Medien, in der Public Value Studie des ORF, Auftrag: Demokratie, 2018, S. 94ff. (115f.)
Selbst der Web-Erfinder Tim Berner-Lee meint, die positive Zukunftsvision des Internets habe dystopische Züge angenommen. „Wir haben Online-Missbrauch, Vorurteile, Voreingenommenheit, Polarisierung, Falschnachrichten. [Das Netz] ist auf viele Arten kaputt.“ Er initiierte eine Kampagne #ForTheWeb und stellte eine „Magna Charta für das Internet“ vor, um das Netz zu einem besseren Ort für alle Menschen zu machen (Simon Hurtz , Süddeutschen Zeitung v. 06.11.2018). Die Ziele und Handlungsempfehlungen seine „Vertrages“ zwischen Unternehmen und Regierungen bleiben jedoch sehr vage.
Es hat noch nie in der Geschichte ein Medium gegeben, das nicht reguliert wurde. Warum sollte das bei einem so mächtigen, omnipräsenten, fortwirkenden und zunehmend unverzichtbaren Medium wie dem Internet nicht gelten? Fragt Lorraine Daston, die Direktorin des Max-Planck-Instituts für Wissenschaftsgeschichte.
Schon vor dem Livestream des Massakers von Christchurch räumte selbst Facebook-Chef Zuckerberg ein, dass er die Gefahren, die aus seinem Unternehmen entstünden, nicht beherrsche und er forderte in einem in der FAS und in anderen internationalen Zeitungen veröffentlichten Gastbeitrag eine aktive Rolle von Regierungen und Regulierungsbehörden um Menschen, die seinem Unternehmen ausgesetzt sind, zu schützen (FAS v. 31.3.2019). Vorbildlich sei für ihn die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nach den vielen Datenskandalen ist allerdings Misstrauen gegen solche Eingeständnisse Zuckerbergs angesagt, eine globale Regelung zu fordern, heißt nämlich, die Angelegenheit auf die „lange Bank“ zu schieben.
Wie auch immer: Jede Regulierung müsste das Spannungsverhältnis zwischen größtmöglicher individueller Meinungsfreiheit und staatlicher oder privater Zensur auflösen und darüber hinaus müsste sie ein hohes Maß an Datenschutz gewährleisten.
Die Frage ist, ob die Politik überhaupt noch in der Lage ist, die Tech-Giganten zu zähmen. Siehe dazu Erny Gillen, Ranga Yogeshwar, Die Strategie der Konquistatoren, wo der Einfluss von Facebook auf die Forschung beschrieben wird (FAZ v. 29.01.2019, S. 13). Die Internetmonopolisten haben bislang rechtsfreie Räume übernommen und einen Anspruch darauf geltend gemacht, der bislang kaum reguliert werden konnte.
Der ökonomischen und damit auch politischen Macht der meist in den USA angesiedelten, aber die ganze Welt umspannenden Internet-Oligopolen, ist die Politik seit Jahren nicht beigekommen und man wird auf absehbare Zeit gesetzgeberisch und wirtschaftlich wohl kaum viel verändern können. Letztlich müssen die beschriebenen Probleme ohnehin – zumindest auch – in den Köpfen der Menschen gelöst werden. Jeder und jede einzelne kann zunächst einmal nur selbst sein/ihr eigenes Mediennutzungsverhalten prüfen und die Strukturen und Mechanismen, die hinter den von einem selbst genutzten Internetmedien herrschen, kritisch hinterfragen und bewerten.
Es bedarf zuallererst einer Entzauberung des Internets und einer Verbesserung der allgemeinen Kenntnisse über die Funktionsweise der Internetkommunikation, z.B. wie „Trending Topics“, „Memes“, „Newsfeed“ etc. entstehen und wie dabei manipuliert werden kann.
Die Ideale des Journalismus sollten Bestandteil von Allgemeinbildung werden. Ganz allgemein sollte nach der Welle des „Das-wird-man-doch-wohl-noch-sagen-dürfens“ wieder über ein „Wertegerüst für das öffentliche Sprechen“ (Bernhard Pörksen) nachgedacht werden. Siehe ausführlicher Wolfgang Lieb, Pflege einer öffentlichen Diskursmoral, im Blog der Republik.
Wichtig wäre vor allem auch ein Aufbrechen des Abgrenzungsverhaltens zwischen etablierten Medien – mit ihren Ausgrenzungs-Fahnenwörter à la „Verschwörungstheoretiker“, „Populisten“, „Querfrontler“ etc. – einerseits und auf der anderen Seite der Netz-Community – die sich in eine Opferrolle als Abwehrstrategie flüchtet. Blogger und professionelle Journalistinn/en werfen sich gegenseitig Illegitimität und Verzerrung vor. Es ergibt sich so eine antagonistische Konstellation von Online- und Offline-Medien, die den Austausch verhindert. John David Seidler, Die Verschwörung der Massenmedien, Bielefeld 2016, S.273
Jedes neue Medium hat eine Phase des Experiments und der Anarchie durchlaufen. Um wirklich zu verstehen, wie die digitale Gesellschaft funktioniert, ist noch viel Forschungsarbeit nötig. „Wir wissen noch zu wenig über den Zusammenhang zwischen den neuen digitalen Medien, dem Wandel von Öffentlichkeit und Demokratie“. Jeanette Hofmann, Demokratie im Datenkapitalismus, WZB Mitteilungen Heft 155 S. 14ff., S.14 Mit den Lösungsansätzen befindet man sich vielfach noch im sprichwörtlichen Merkelschen „Neuland“ (Der Tagesspiegel)
Die Bundesregierung hat einen international prominent besetzten „Digitalrat“ berufen, der bei der Gestaltung der digitalen Transformation der Gesellschaft beratend tätig werden soll. Mit 50 Millionen Euro in den nächsten 5 Jahren fördert das Bundesforschungsministerium (BMBF) das „Weizenbaum Institut“, ein Konsortium, dem neben dem Wissenschaftszentrum Berlin (WZB), die vier Berliner Universitäten sowie die Universität Potsdam und auch das Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme (FOKUS) angehören, und dessen Aufgabe es sein soll, aktuelle gesellschaftliche Veränderungen, die sich im Zusammenhang mit der Digitalisierung abzeichnen, zu untersuchen und künftige politische und wirtschaftliche Handlungsoptionen zu skizzieren (Weizenbaum-Institut für die vernetzte Gesellschaft).
Die Internetkommunikation stellt auch neue Anforderungen an die Medienpädagogik. Medienerziehung im digitalen Zeitalter setzt eine informationsethisch fundierte Datenkompetenz, ein Verständnis von (sich selbstverstärkenden) Netzwerkeffekten (und ihren politischen Auswirkungen) voraus und es müsste Medienkritik und Medienethik in den Mittelpunkt medienpädagogischer Arbeit gestellt werden.
Das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert verschiedene Projekte zur Vermittlung von Medienkompetenz für Kinder und Jugendliche sowie auch Beratungs- und Informationsangebote für Eltern, wie z.B. „Ein Netz für Kinder“ oder „Schau hin! Was Dein Kind mit Medien macht“. Mit dem Projekt „Demokratielabore“ soll jungen Leuten ein kritischer Umgang im und mit dem Internet vermittelt werden und auch suchtähnliches Verhalten bekämpft werden. Ziel der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Forschungsvorhaben „PropStop“ und „DORIAN“ ist, Desinformationen zu bekämpfen.
Nicht alles, was unter den unscharfen Begriffen Fake News und Hassreden diskutiert wird, ist auch rechtswidrig. Auch Widerwärtiges oder Abstoßendes ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Selbst Hass ist nicht strafbar. Es darf letztlich nur darum gehen, geltendes Recht durchzusetzen. Desinformation und Verschwörungstheorien gab es schon immer, doch irre Behauptungen oder krude Ideen erreichten meist nur wenige, aber mit der digitalen Infrastruktur haben Lüge und Hetze eine millionenfache Verbreitung und eine neue Intensität und erfahren – dazuhin durch Online–Werbung üppig finanziert (Evgeny Morozov, Fake News sind ein Symptom des digitalen Kapitalismus).
Die Europäische Kommission hat schon 2016 mit den Internetunternehmen einen „Verhaltenskodex für die Bekämpfung illegaler Hassreden“ vereinbart. 2017 hat die EU-Kommission den Unternehmen Leitlinien im Umgang mit illegalen Online-Inhalten vorgegeben. Diese wurden im Frühjahr 2018 um Empfehlungen zur Bekämpfung illegaler Online-Inhalte ergänzt und im September 2018 wurde ein Verordnungsvorschlag zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte vorgelegt.
Die bisherigen Aktivitäten, Maßnahmen und Leitlinien der Europäischen Ebene und der Bundesregierung sind ausführlich im Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2018 dargestellt und sollen deshalb an dieser Stelle nicht weiter aufgelistet werden (Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2018).
Hier sei nur noch das am 1. Januar 2018 in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG)), vorgelegt vom damaligen Justizminister Heiko Maas, erwähnt. Die großen Anbieter sozialer Netzwerke, darunter Twitter, Facebook und YouTube, sind seitdem verpflichtet, „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu entfernen oder zu sperren. Für nicht offensichtlich rechtswidrige Inhalte haben sie sieben Tage Zeit. Kommen die Betreiber ihren Pflichten systematisch nicht nach, drohen Bußgelder in Millionenhöhe. Anleitungen zu schweren Straftaten, Volksverhetzung, die Verbreitung verbotener Symbole – das sind nur einige Beispiele für Beiträge, die nach dem NetzDG zu sperren sind. Rechtswidrige Inhalte sind solche, die die Tatbestände der §§ 86, 86a, 89a, 91, 100a, 111, 126, 129 bis 129b, 130, 131, 140, 166, 184b in Verbindung mit 184d, 185 bis 187, 201a, 241 oder 269 des Strafgesetzbuchs erfüllen.
Neu ist: Mit diesem Gesetzentwurf, werden erstmals die Internetunternehmen für die von ihnen verbreiteten Inhalte zur Verantwortung gezogen, wer auch immer der Absender der „Posts“ sein mag. Siehe zu dieser Forderung nach der Verantwortung der Social-Media-Unternehmen für die auf ihren Sites geteilten Inhalte auch einen Bericht des Britischen Parlaments „Disinformation and ‚fake news‘“ .
Die Gegner des NetzDG kritisieren, dass mit dem Gesetz in die Meinungsfreiheit eingegriffen und die Rechtsdurchsetzung an private Unternehmen delegiert werde (Norbert Häring). Kritiker befürchten darüber hinaus eine Zensurinfrastruktur (Markus Reuter) und dass Inhalte gelöscht würden, die gar nicht gegen die erwähnten Paragrafen verstoßen. Vereinfacht gesagt, lautet die Kritik: Um sich nicht strafbar zu machen und um nicht teure Bußgelder zahlen zu müssen, könnten die Unternehmen dazu tendieren, im Zweifelsfall lieber mehr zu löschen als zu wenig. Alle im neuen Bundestag vertretenen Parteien wollen das Gesetz entweder überarbeiten oder sogar abschaffen. So wird beispielsweise bemängelt, dass es keine Möglichkeit gibt, sich über womöglich unrechtmäßige Löschungen zu beschweren. In Positionspapieren fordern Union und SPD über das Gesetz hinausgehend einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Es wird die Einführung von Klarnamen im Internet als notwendig erachtet. Aber was ist dann mit Whistleblowern?
Die Telemediendienstanbieter wollen Software einsetzen, damit ihre jeweiligen „Community Standards“ eingehalten werden und um Bots oder Hate Speech und vor allem auch Kinderpornografie abzuwehren, außerdem wollen sie mit externen Rechercheuren zusammenarbeiten, um Fehlinformationen zu bekämpfen. Die großen Plattformen haben schon einen „Content-Uploadfilter“ gegen Terrorpropaganda eingeführt. Angeblich soll es inzwischen weltweit mehr als 100.000 Content- Moderatoren geben, die die sozialen Netzwerke, mobile Apps und Cloud-Dienste sauber halten sollen.
Für Facebook sucht in Deutschland die Bertelsmann-Tochter Arvato nach verbotenen Inhalten – in Berlin sind es 700 und in Essen rund 500 Mitarbeiter. Im Sommer 2017 hat Facebook verraten, dass alleine in Deutschland monatlich ungefähr 15.000 Posts wegen Hassreden gelöscht werden mussten. Siehe zu den katastrophalen Arbeitsbedingungen und den psychischen Belastungen der Mitarbeiter beim Berliner Facebook-Löschzentrum (Hannes Grassegger, Till Krause im Süddeutsche Zeitung Magazin Nr. 50 v.16.12.2016, S. 14 ff.)
In ihren vorgeschriebenen Transparenzberichten melden Facebook und Twitter Erfolge. Auf YouTube wurden von Juli bis Dezember Zeitraum 19.935 wegen Hassreden oder politischem Extremismus gesperrt und 11.901 wegen Persönlichkeitsverletzungen entfernt.
Sabine Frank – Leiterin Regulierung, Verbraucher- und Jugendschutz von Google Deutschland – verwies in einer Anhörung vor dem Deutschen Bundestag darauf, dass 2018 rund 465.800 NetzDG-Meldungen bei YouTube eingegangen seien. 94 Prozent der gemeldeten Inhalte seien innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt einer Rechtsbeschwerde entfernt worden. Google berichtet allerdings auch, dass in der zweiten Jahreshälfte 2018 deutlich weniger Beiträge gemeldet worden seien, deren Entfernung verlangt wurde als zuvor. Kritiker führen den Rückgang der Beschwerden darauf zurück, dass der Beschwerdeweg zu kompliziert sei. In den meisten Bundesländern bietet die Polizei inzwischen die Möglichkeit, Anzeigen unkompliziert online zu erstatten (Bundeszentrale für politische Bildung).
Die EU Justiz-Kommissarin Daria Jourová meldet Erfolge bei den Löschquoten: IT-Unternehmen prüften mittlerweile 89 % der gemeldeten Inhalte innerhalb von 24 Stunden und entfernten 72 % der Inhalte, die als illegale Hetze betrachtet werden (Europäische Kommission, Pressemitteiligung v. 04.02.2019). Viele, zumeist von Rechtsextremen benutzte Netzwerke, fallen jedoch gar nicht unter das NetzDG. Ob die Aufsicht wirklich gut funktioniert, wird man wohl erst 2020 genauer wissen, spätestens dann soll das NetzDG evaluiert werden (Max Hoppenstedt Spiegel Online v. 31.01.2019).
Auch unterhalb staatlicher Eingriffe und gesetzlicher Regulierung gibt es inzwischen eine kaum noch überschaubare Zahl von Initiativen gegen Hasskommentare und Falschbehauptungen. Z.B. eine No-Hate-Speech-Kampagne, „Gesicht zeigen“, eine Facebook-Gruppe gegen Verschwörungsideologien „Nothing but the Truth“, die Facebook-Gruppe „#ichbinhier“, oder die Reporterfabrik „CORRECTIV“ sowie den „Faktenfinder“ der ARD, die mit Faktenchecks gegen Fake News vorgehen wollen. Die Deutsche Welle (DW) betreibt die Plattform “Truly Media”. Mit dem Projekt #ZDFcheck 17 begleitete das ZDF die Berichterstattung zur Bundestagswahl 2017. ZDF-Moderator Jan Böhmermann wendet sich mit seinem Projekt „Reconquista Internet“ („Zurückeroberung des Internets“) mit sog. „Liebestrollen“ gegen rechte Hetze in Sozialen Medien (Robert Tusch, MEEDIA V. 01.10.2018).
Es gibt weltweit einen „Safer Internet Day“ auf Initiative der Europäischen Kommission, die sich dieses Jahr unter dem Motto „Together for a better internet“ direkt an die Internetnutzer richtet (Landesbeauftragte für Dantenschutz Rh.-Pf.). Die Parlamentarische Versammlung des Europrats hat eine Charta für eine „No Hate Parliamentary Alliance“ verabschiedet. Die Landeszentralen für Medien in Rheinland-Pfalz und NRW haben die Initiative „klicksafe“ gestartet.
Das sind nur einige wenige der zahlreichen Initiativen gegen Hate Spech. Hate Speech – Hass im Netz (Informationen für Fachkräfte und Eltern, Landesanstalt für Medien NRW, 2019). Ob sie wirklich zu einer „Abrüstung der Sprache“ im Internet führen, ist bisher nicht messbar.
Angesichts der gesellschaftlichen Bedeutung, die Soziale Medien erlangt haben, müsste man in einer Demokratie Transparenz darüber herstellen können, in welchem Ausmaß Suchmaschinen und andere Intermediäre meinungsrelevante Auswahlentscheidungen treffen oder vorwegnehmen, meint Siegfried Schneider, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM). Martin Emmer vom Weizenbaum-Institut für die vernetzte Gesellschaft (Deutsches Internet-Institut) meint, dass es zumindest eine Grundverpflichtung für Plattformen geben müsse, Datenkategorien in gewissen Grenzen für die Forschung freizustellen. Heute im Bundestag Nr. 407, vom 11.04.2019
Zu wissen, was mit den „Daten über mich“ geschieht, gehörte m.E. zum Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung. Die Frage ist doch, ob es legitim und grundgesetzlich hinnehmbar ist, dass private Konzerne mit dem Kauf, Handel oder Verkauf von privaten Daten Geld machen (Roger McNamee, Facebook-Insider ). Dazu müssten u.a. in der kürzlich eingesetzten Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz“ Vorschläge gemacht werden. Siehe dazu auch Andrea Nahles, Digitaler Kapitalismus, Handelsblatt 13. August 2018, S. 48
Zur Sicherung von Meinungsvielfalt werden „Must-Carry-Regelungen“ diskutiert, die die Tech-Plattformen verpflichten sollen, bestimmte Inhalte einzuspeisen, um ihre Inhalte zu diversifizieren.
Warum nicht ein öffentlich-rechtliches (beitragsfinanziertes) Online-Angebot?
Im Gegensatz zu den privatrechtlich organisierten Printmedien, die Tendenzbetriebe sind und nicht dem Pluralismusgebot unterliegen und darüberhinaus gewinnorientiert und zumindest großteils werbefinanziert sind, wäre ein öffentlich-rechtliches (beitragsfinanziertes) Internetangebot auf der Grundlage der Rundfunkgesetze in Deutschland (ARD, ZDF), Österreich (ORF), in der Schweiz (SRF) oder im Vereinigten Königreich (BBC) verpflichtet die Vielfalt der bestehenden Meinungen möglichst breit und vollständig abzubilden und die Nutzer umfassend zu informieren.
Und im Gegensatz zu den Sozialen Medien könnte ein öffentlich-rechtliches Internetangebot ein duales Angebot in Konkurrenz und Ergänzung zu den privaten Internetoligopolen anbieten, es könnte – beitragsfinanziert – auf den Verkauf von Daten verzichten und auf wäre nicht auf die damit verbundenen Mechanismen der Ausbeutung der Nutzer, dem „Clickbaiting“ und „Nutzer-Tracking“ und der algorithmisch gesteuerten Nachrichtenströme angewiesen. Durch das verfassungsrechtlich vorgegebene und gesellschaftlich (nicht staatlich) überwachte Vielfaltsgebot, die Verpflichtung zur Ausgewogenheit und den Integrationsauftrag könnte den „Filterblasen“- bzw. „Echokammer“-Effekten und damit der Fragmentierung der Öffentlichkeit in viele Teil- oder Gegenöffentlichkeiten durch die Sozialen Medien entgegengewirkt werden. Durch das Wahrhaftigkeits- und Achtungsgebot und die Einhaltung journalistischer Grundsätze könnte Glaubwürdigkeit aufgebaut und Hate-Speech oder Verschwörungsdenken vorgebeugt werden. Das öffentlich-rechtliche Internetangebot könnte mit dem Versprechen für die Nutzer verbunden sein, dass die (persönlichen) Daten geschützt, und die (Such-) Algorithmen transparent gemacht würden. Außerdem könnte im Sinne eines „kommunikativen Versorgungsauftrags“ (Bernd Holznagel) zusätzlich für die Inhalte eine Creative Commons-Lizenz vergeben werden, sodass die Inhalte von den Usern beliebig genutzt werden könnten. Es könnte auch Raum für eine nutzergenerierte Öffentlichkeit, für Foren etc. vorgehalten werden. Zur Idee eines öffentlich-rechtlichen Internets ausführlich Bernd Holznagel, Demokratieauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks; Christian Fuchs, Digitale Demokratie und öffentlich-Rechtliche Medien, in der Public Value Studie des ORF, Auftrag: Demokratie, 2018, S. 94ff., (S. 116ff.), ders. Auch im Falter 27a/16 S. 29ff. (33); Siehe dazu Auftrag und Strukturoptimierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten in Zeiten der Digitalisierung der Medien, ARD, November 2016.
Es wäre damit allerdings nicht sichergestellt, dass ein solches Angebot in Konkurrenz zu den etablierten Sozialen Medien und Portalen auch tatsächlich genutzt würde, aber zumindest bestünde die Möglichkeit einer Alternative zu den Internetoligopolisten. Ob für ein solches öffentlich-rechtliches Internetangebot ein eigenes „Portal“ aufgebaut werden müsste oder ob die Angebote (auch bzw. zusätzlich) über die bestehenden (privaten) Portale abgerufen werden können sollten, müsste erst noch geprüft und erprobt werden.
Sowohl auf europäischer als auch auf Bundesebene wird immer wieder die Forderung laut, Konkurrenzangebote zu den amerikanischen Internetoligopolisten zu entwickeln.
Auf die Verlagerung der Mediennutzung zumal von Jüngeren hin zu Abrufdiensten, Plattformen und zu Sozialen Netzwerke haben inzwischen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit der Einführung des Jugendangebots „https://www.funk.net/“ reagiert. Das ist ein abrufbares nichtlineares Angebot von Videos für ein jüngeres Publikum. Zudem bietet das ZDF Archivkanäle bei Amazon Prime Video und bei Netflix, also über Bezahl-Abos an. „Creative Commons“, eine Arbeitsgemeinschaft in der ARD prüfte unter welchen Bedingungen die Länderrundfunkanstalten Nutzern das legale Kopieren, Veröffentlichen oder die Bearbeitung von Inhalten unter CC-Lizenzen freigegeben werden könnten.
Der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm schlug im Handelsblatt (vom 23.09.2018) „eine Plattform von Qualitätsangeboten im Netz (vor), an der sich die öffentlich-rechtlichen, die privaten Rundfunkanbieter, die Verlage, aber auch Institutionen aus Wissenschaft und Kultur und viele andere beteiligen können“. Ob durch diese Private-Public-Partnership nicht nur die Tür geöffnet würde, dass Verleger an den Rundfunkbeiträgen teilhaben könnten, ist eine offene Frage. Die Ministerpräsidentenkonferenz vom 21. März 2019 hat jedenfalls die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gebeten, „eine gemeinsame Plattformstrategie zu entwickeln“. Zur Idee einer Plattform, siehe auch die These 5 zum Aufruf „Zur Zukunft der öffentlich-rechtlichen Medien“
Einen Anfang hat ZDFkultur gemacht, allerdings nur mit einem neugestalteten Themenbereich innerhalb der ZDFmediathek und keiner Plattform. So der ZDF-Intendant Thomas Bellut auf medienpolitik.net. Nämlich mit einer eigenständigen Rubrik der ZDF-Mediathek, in der das ZDF, 3sat und Arte alle ihre Kultur-Inhalte als Digitalangebot verbreiten. Die Bündelung der Angebote aller ARD-Anstalten wäre ein weiterer Schritt zu einer zentralen Plattform (Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2018, S. 56).Die ORF-TVthek ist mit rund 1,5 Mio. Nutzern pro Monat die erfolgreichste österreichische Videoplattform und mit 77 Prozent Bekanntheit eine der stärksten ORF-Marken (Thomas Prantner, stellv. Direktor für Online und Neue Medien des ORF, medienpolitik.net).
In diese Richtung weist auch ein Vorschlag des Landes Rheinland-Pfalz, im Internet eine Mediathek für alle öffentlich-rechtliche Inhalte aufzubauen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland oder – besser noch – in ganz Europa (Johannes Hillje) hätte ausreichend Inhalte in seinen Programmarchiven, um eine Art öffentlich-rechtliches „YouTube“ anzubieten als „mediale Infrastruktur“ für die Demokratie. Finanziert werden könnte ein europäisches Portal etwa über eine Digitalsteuer (Johannes Hilllje).
Ansätze zu solchen Portalen sind vorhanden, wie etwa
- Euronews, wo öffentlich-rechtliche Sender aus 60 Länder einen Informationsaustausch betreiben;
- eu, eine virtuelle Bibliothek, die einer breiten Öffentlichkeit das wissenschaftliche und kulturelle Erbe Europas in Form von Bild-, Text-, Ton- und Video-Dateien zugänglich machen soll;
- EUscreen, eine Website, die über Videos, Artikel, Bilder und Audio aus europäischen audiovisuellen Archiven und Sendeanstalten freien Zugang zum europäischen Kulturerbe bietet;
- IASA , eine Internationale Vereinigung Schall- und audiovisueller Archive oder
- DARIAH-DE, eine digitale Infrastruktur, die mit digitalen Ressourcen und Methoden arbeitende Geistes- und Kulturwissenschaftler/innen in Forschung und Lehre unterstützen will.
Alle diese Initiative könnten Ansatzpunkte für ein europäisches Internetportal sein, wenn sich noch mehr Institutionen aktiver beteiligen, wenn rechtliche Barrieren überwunden würden, wenn vor allem mehr Mittel eingesetzt werden könnten. Bislang führen jedoch alle diese Aktivitäten nur ein Schattendasein.
Medienpolitik und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sind offenbar viel zu langsam und außerdem fehlte den Sendern die Finanzkraft, um im Wettbewerb und in der technischen Entwicklung den weltweit agierenden Oligopolisten Paroli bieten zu können (Zu den Schwierigkeiten und Problemen siehe Markus Heidmeier), Außerdem führen hierzulande die Verleger einen provinziellen Kleinkrieg gegen die gebührenfinanzierten Sender. Nach dem Rundfunkstaatsvertrag vom 1. Mai 2019 dürfen die Telemedienangebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Druck der Zeitungsverleger „nicht presseähnlich“ sein und die Angebote müssen einen zeitlichen und inhaltlichen Bezug zu einer bestimmten Sendung haben. § 11 d Abs. 7 RStV ; Siehe zur Neuregelung der Telemedienangeboten von ARD und ZDF, Sabine Hadamik, in epd medien, vom 25.01.2019 Nr. 4 S. 3ff.
Die Verleger fürchten die Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für ihre eigenen Netzangebote, denn damit könnten ihnen Werbegelder abgezogen werden. Sie merken offenbar gar nicht, dass sie dabei mit Kanonen nach Spatzen schießen und sie sehen nicht den Elefanten im Raum, nämlich die Internetoligopolisten, die schon jetzt den Löwenanteil auf dem Werbemarkt an sich gerissen haben und dabei immer gefräßiger werden.
Die Verlage legen darüber hinaus ihre Informationsangebote zunehmend hinter Bezahlschranken. Man kann zwar die wirtschaftlichen Motive verstehen, aber im Ergebnis könnte diese Entwicklung das Publikum noch stärker teilen als es schon derzeit der Fall ist, nämlich in diejenigen, die sich teuren Journalismus leisten und in diejenigen, die das nicht können und entweder auf die kostenfreien nichtprofessionellen Informationsangebote im Internet angewiesen oder sich vollständig aus dem politischen Diskurs zurückziehen.
Ein beitragsfinanzierter öffentlich-rechtlicher Rundfunk auch als Internetangebot wird deshalb für eine vielfältige öffentliche Meinungsbildung und damit für die Demokratie immer wichtiger.
Bildquelle: Pixabay, johnhain, Pixabay License
Den vollständigen Beitrag (Teil 1-4) auf einer Seite lesen
KANN DAS INTERNET DIE KLASSISCHEN MEDIEN ERGÄNZEN ODER GAR ERSETZEN? TEIL 1
KANN DAS INTERNET DIE KLASSISCHEN MEDIEN ERGÄNZEN ODER GAR ERSETZEN? TEIL 2
DIGITALISIERUNG DER DEMOKRATIE ODER DIE DEMOKRATISIERUNG DES DIGITALEN? :
KANN DAS INTERNET DIE KLASSISCHEN MEDIEN ERGÄNZEN ODER GAR ERSETZEN? TEIL 3
„Wir haben Online-Missbrauch, Vorurteile, Voreingenommenheit, Polarisierung, Falschnachrichten. [Das Netz] ist auf viele Arten kaputt.“ – nun, vielleicht als Erklärung: Die Menschen sind wie sind. Das ändert sich auch im Internet nicht. Beim NetzDG denke ich immer an „die Schere im Kopf“. Was mir auch nicht so recht in den Kopf will: Wieso sollten die Öffentlich Rechtlichen hier nun besser sein? Wenn ich an diese Sendung mit Herrn Kleber denke, kommt mir immer noch der kalte Kaffee hoch. https://www.derwesten.de/panorama/heute-journal-zdf-zuschauer-sauer-auf-claus-kleber-id216833445.html Propaganda pur.
Ich denke, dass es um Deutungshoheit geht. Der Mainstream mag es einfach nicht, dass die Bürger sich nun selbst die Informationen und Fakten von den Quellen holen und sich, dann auch noch, selbst eine Meinung bilden. Das diese Meinung jetzt nicht mehr so ist, wie es erwünscht wird, ist bedauerlich. Nennt sich wohl Meinungsvielfalt. Eigentlich erwünscht in einer Demokratie. Doch hier werde ich den Eindruck nicht los, dass eben dies nicht erwünscht ist. Natürlich, so lassen sich Dinge wie Hartz und Rüstung und Schlampereien beim Umweltschutz nicht mehr so einfach durchsetzen. Ist blöd. Auch blöd ist, dass es diese Hasskommentare auch in der Politik gibt. Die Politik nimmt lieber die analoge Plattform „B*L*“. Ich danke Ihnen für Ihren Internetauftritt. Mit freundlichem Gruß Jonas
Hi, derzeit gibt es zwar eine Krise der Zeitungen, aber einen Ersatz der klassischen Medienhäuser durch z.B. Blogs ist noch nicht zu erwarten. Ich erstelle monatlich einen Vergleich der größten politischen Blogs und habe dieses Ranking auch mit dne Klickzahlen von Medienhäusern verglichen. Da ist zwar ein langsamer Anstieg bei den Blogs zu vermerken, aber weit entfernt noch von den großen Medienhäusern: https://www.tagescast.de/e/similarweb-ranking-top-37-politischer-blogs-juli-2020/C