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Home Politik

NEUWAHLEN!

Axel Hegmann Von Axel Hegmann
21. November 2023
Symbolbild "Wahlrecht"

Immer wieder geistert diese Forderung zur Zeit durch die Republik.

Ganz einmal davon abgesehen, dass wir, bei allem was wir an ihr auszusetzen haben, eine Regierung im Amt haben, um die uns manche Nachbarn beneiden würden.

Zwei Jahre im Amt, angetreten mitten in Corona, nach neun Wochen Eingewöhnungszeit Putins Krieg gegen die Ukraine und indirekt auch gegen unsere gesamten Werte, eine Klimakatastrophe im Sommer 22, dann ein neuer Krieg seit dem 7. Oktober gegen alles das, was wir leben wollen.

Mit drei grundverschiedenen Parteien, die zum Teil ein vollkommen gegensätzliches Klientel haben.

Aber sich bisher immer noch zusammengerauft haben.

Mit einer Opposition, die wie ein Relikt der Adenauer- Ära wirkt und lieber mit Parolen der äußersten Rechten gegen die angeht, denen sie übel nimmt, sie von sechzehn Jahren Kanzlerschaft verdrängt zu haben (an die sie sich allerdings gar nicht mehr so gerne erinnern).

Wie sollen Neuwahlen denn zustande kommen?

Dreimal gab es sie, vorgezogen.

Am 19. November 1972 zutiefst berechtigt.

Damals gab es zwischen der sozialliberalen Koalition Brandt/ Scheel und der CDU des Rainer Candidus Barzel eine Patt- Situation. Brandt hatte die Vertrauensfrage nach Artikel 68 gestellt und verloren, so dass es zu einer Auflösung des Bundestags durch Präsident Heinemann kam.

Weil: Das Parlament war gelähmt.

Die SPD gewann die Wahl klar.

51 Jahre ist das jetzt her.

Am 6. März 1983 kam es zur zweiten vorgezogenen Neuwahl.

Die hatte Helmut Kohl, trotz satter Mehrheit mit der FDP, durch künstliches Misstrauen im Dezember 1982 durchführen lassen, äußerlich, um den Sturz Helmut Schmidts am 1. Oktober 1982 (mithilfe der FDP) durch späteres Wählervotum zu legitimieren.

So ganz edel waren seine Beweggründe allerdings nicht.

Er hoffte, die angeschlagene FDP flöge aus dem Bundestag und er hätte eine absolute Mehrheit. Hätte beinahe, um Haaresbreite geklappt. Aber die FDP landete hauchdünn über 5%.

Bundespräsident Carstens (obwohl Kohl-affin) hatte mit dieser fingierten Beugung des Gesetzes allerdings wirklich Bauchschmerzen.

Zum dritten Mal passierte das dann 2005.

Kanzler Schröders SPD hatte im Mai 2005 die Wahl in NRW mit Pauken und Trompeten vergeigt, was nicht zuletzt dem neoliberalen Kurs des Bosses der Genossen und seinen Hartz- Ferkeleien geschuldet war.

Zu dem Zeitpunkt lag die regierende SPD bei 22% Umfragewerten und Schröder zog die Notbremse und gegen den Willen von Präsident Köhler ließ er sich und den Grünen im Juli 2005 das Vertrauen entziehen.

Nebenbei, er legte einen fulminanten Wahlkampf hin und unterlag im Herbst bei der Bundestagswahl 2005 nur hauchdünn der CDU unter Frau Merkel.

Aber: Um zum Ausgangspunkt zurückzukehren:

Wie sollen momentan Neuwahlen zustande kommen?

Die Ampel hat nach der Wahl von 2021 eine breite Mehrheit.

Selbst, wenn die FDP oder die Grünen die Koalition verließen:

Die restliche Regierung unter Scholz mit Habeck/ wahlweise Lindner könnte nur durch ein Konstruktives Mißtrauensvotum nach Artikel 67 gestürzt werden.

Das ginge aber nur, wenn der abtrünnige Partner (Grüne oder FDP) gemeinsam mit CDU, AfD und den Linken Merz zum Kanzler machen würden.

Das kann ich mir nun dann doch nicht vorstellen!

Bildquelle: pixelio.de/Lars Kulesch

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Tags: BundestagFordrung NeuwahlenWahlrecht
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