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Organspende – eine wichtige Chance für Tausende vertan!

Christoph Lütgert Von Christoph Lütgert
16. Januar 2020
Organspende rettet Leben

Das darf man ungeprüft behaupten: Tausende Todkranke hatten auf eine Total-Wende bei den Regelungen für Organspenden gehofft. Hätte der Bundestag am Donnerstag den Weg frei gemacht für die sogenannte Widerspruchslösung, ungezählte Menschen hätten eine neue Überlebenschance bekommen, Ungezählte, die nun sterben müssen.

Mit seiner Weigerung, dem Kurs von Gesundheitsminister Jens Spahn zu folgen, hat der Bundestag das Todesurteil für viele Menschen gesprochen. So drastisch muss man es sehen, so drastisch muss man es formulieren. Gewissensentscheidung hin – Gewissensentscheidung her.

9.000 Patienten warten in Deutschland auf Organe; Organe die für die Toten, denen sie entnommen würden, keine Funktion mehr haben, die aber in einem anderen Körper Leben retten könnten. Aber nur 938 mal konnten im vorigen Jahr solche Organe – vor allem Lebern, Nieren und Lungen – einer Leiche entnommen und verpflanzt werden, haben in dem anderen Körper neues Leben gespendet. 9.000 zu 938 – eine desaströse Bilanz !

Bisher – so die Bestimmungen – muss man ausdrücklich bekunden, dass dem eigenen Körper nach dem Tod ein Organ für eine Transplantation entnommen werden darf. Viel zu wenige tun das. Man kann davon ausgehen, dass diejenigen, die diese Bereitschaft nicht deutlich machen, sich nicht allesamt explizit verweigern. Bequemlichkeit, Schlamperei, Vergesslichkeit, Verdrängen – dieses und anderes könnte der Grund dafür sein, dass so viele Menschen keinen Organspendeausweis bei sich tragen. Die Widerspruchslösung von Jens Spahn und anderen hätte das bisherige Zustimmungsprinzip umgedreht: Wer nicht ausdrücklich Nein sagt – und jedem stünde es frei, nein zu sagen – würde als potentieller Organspender gelten. Es liegt ohne große Beweisführung auf der Hand, dass damit die Zahl der Organspenden drastisch steigen und dass die quälend langen Wartezeiten todkranker Menschen auf ein neues Körperteil genauso drastisch verkürzt würden.

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach brachte es in der Bundestagsdebatte auf den Punkt: „Es ist unethisch, ein Organ nehmen zu wollen, aber nicht bereit zu sein, zumindest nein zu sagen, wenn man nicht bereit ist zu spenden.“ Und Gitta Connemann von der CDU gab vor der Abstimmung zu bedenken: „Wir entscheiden heute über Zeit. Nicht nur Wartezeit. Wir entscheiden heute über Lebenszeit.“

Wer sich trotz so eindeutiger und einleuchtender Argumente und Appelle gegen die Widerspruchslösung stellt und dafür die Würde des Menschen heranzieht, muss sich der Frage stellen, welche Würde gewichtiger ist: Die Würde des Toten, für den so oder so alles vorbei ist, oder die Würde dessen der noch lebt und weiter leben könnte, bekäme er das Spenderorgan von einem Toten ?

Die relativ „weiche“ sogenannte „Zustimmungslösung“ für Organspenden, die der Bundestag heute mit Mehrheit beschlossen hat, belässt im Wesentlichen alles beim Alten: Wer nicht ausdrücklich seine Zustimmung bekundet, wer also nicht ausdrücklich Ja sagt, ist kein Organspender. Die läppische Neuerung: Regelmäßig sollen die Bürger Informationen zur Organspende bekommen –  etwa beim Hausarzt oder alle zehn Jahre beim Abholen des Ausweises.

So hat sich der Bundestag der Chance verweigert, sehr schnell und wirksam tausende Leben zu retten. Grünen-Fraktionschefin Annalena Baerbock, mit deren Namen dieses Light-Reförmchen verbunden ist, verbrämte mit Pathos diese Verweigerung: „Wem gehört der Mensch ? Er gehört nicht dem Staat, nicht der Gesellschaft, er gehört nur sich selbst.“ Als hätte der Bundesbürger sein Selbstbestimmungsrecht verloren, wenn ihm eine klare Entscheidung für oder gegen das Leben anderer abverlangt wird und es ihm in unserer hoffentlich doch solidarischen Gesellschaft nicht weiter erlaubt ist, sich darum zu drücken.

Die „Süddeutsche Zeitung“ ließ Marius Schaefer zu Wort kommen, einen 19-Jährigen, der jahrelang auf der Warteliste für ein Spenderorgan gestanden hatte. Er nannte die Bundestagsentscheidung „einen Schlag ins Gesicht“ – ins Gesicht der vielen Kranken, die auf ein Spenderorgan warteten. „Das Recht auf Leben sollte deutlich mehr zählen als, ja, das Recht darauf, unversehrt begraben zu werden.“

Bildquelle: Pixabay, Bild von Gerd Altmann (geralt), Pixabay License

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Tags: Bundestagsentscheidung OrganspendeOrganspendenRecht auf LebenWarteliste OrganspendeWiderspruchslösungZustimmungslösung
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