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Pläne der Ampel-Koalition: Die Fallpauschalen in den Krankenhäusern sollen angepasst und weiterentwickelt werden!

Klaus Vater Von Klaus Vater
20. Oktober 2021
Krankenhaus

Zu den kaum beachteten Teilen des Sondierungspapiers der Ampel- Willigen gehört der Gesundheitsbereich. Zu erwarten gewesen wäre, dass sich die „veröffentlichte Meinung“ nach den langen und auch oft quälenden Diskussionen über Krankenhausaufenthalte während der Covid 19- Monate geradezu auf die Gesundheit stürzt. Pustekuchen. Eher interessiert, ob an Mallorcas Stränden wieder gebechert werden darf, und ob am Frühstücksbuffet eine Maske getragen werden muss.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft verzeichnete 2019 etwas mehr als 494 000 Krankenhausbetten. Es gibt mittlerweile 30 000  Betten für intensivmedizinische Behandlung, 20 000 davon sind mit Einrichtungen für künstliche Beatmung ausgerüstet. Die 1900 Krankenhäuser verzeichneten 2019 über 19 Millionen Fallzahlen, also Patienten. Die Betten waren zu über 77 Prozent ausgelastet. Das nichtärztliche Personal – auf Vollzeitumgerechnet – machte 760 000 Personen aus, darunter 345 000 Pflegekräfte. Ärztliches Personal: 167 000. Knapp 18,5 Prozent der Krankenhäuser sind in privater Hand, 34 Prozent freigemeinnützig und 47,5 in öffentlicher Hand, zumeist kommunal. Von den gesetzlichen Krankenkassen flossen 2009 fast 56 Milliarden € in Krankenhausbehandlungen, mehr als ein Drittel der 160 Milliarden Leistungsausgaben. 2019 waren es über 81 Milliarden €, die für Behandlungen  in Krankenhäusern bereitgestellt wurden, immer noch weit über ein Drittel. Von einem „Kaputtsparen der Krankenhäuser“ kann also keine Rede sein.

Seit 2020 mehren sich die Stimmen, die fordern, das System der Fallpauschalen in den Krankenhäusern abzuschaffen und durch eine – nach Ver.di – „bedarfsgerechte“ oder „bedarfsorientierte“ Bezahlung der Behandlungen zu ersetzen. Das gab es im Prinzip und real bereits schon. Damals hieß es Kostendeckung beziehungsweise: Bezahlt wird, was verlangt wird.

Die Kritik an den „diagnosebezogenen Fallpauschalen geht im Wesentlichen auf eine von der Hans-Böckler- Stiftung geförderte Studie des Gesundheitssystemforschers Michael Simon von der Hochschule Hannover zurück. Er schrieb, die „DRGs“ erzeugten Personallücken, Pflegeengpässe und Privatisierungsdruck. Summe: abschaffen.

Tatsache ist: Dieses System stellt die Ist-Kosten, die realen Kosten im Krankenhaus fest. Und somit werden die Krankenhauskosten transparent und zwischen den Krankenhäusern vergleichbar: Was kostet eine Operation; was kosten die Laborwerte; wie viel benötigt die Verwaltung etc. Krankenhäuser werden vom Scheitel bis zur Sohle kostenmäßig erfasst. Nur die Investitionskosten fallen nicht in die diagnosebezogenen Fallpauschalen, denn die müssen von den Krankenhäusern nicht erbracht werden, das ist Sache der Länder.

Auf dieser Grundlage kann berechnet werden, was ein Patient, eine Patientin an „Durchschnittskosten“ mit sich bringt, verursacht. Es gibt ein spezielles „Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus“, das InEK. Das sitzt daran, die Fallpauschalen immer wieder zu berechnen. 1300 Pauschalen gibt es. Das InEK nutzt dazu die Kosten der „Fälle“ an bestimmten Behandlungen von 250 Krankenhäusern. Immer wieder. Ein Problem: Die Fakten über Kosten der 250 Krankenhäuser werden stets mit einem Zeitverzug von zwei Jahren ermittelt.

Im System steckt neben der aufwändigen Technik, der Verzögerung noch ein weiteres Problem. Es ist schwierig, im System eine über einem Durchschnitt nötige Zuwendung zu berücksichtigen. Daher gibt es berechtigte Forderungen, die Behandlung von Kindern im Krankenhaus aus dem System zu lösen. Dann ist das System auf Mindestgrößen an Fall-Mengen angewiesen. Und schließlich funktioniert es nicht richtig, wenn die „Ressourcen“ nicht ausreichend vorhanden sind –vor allem Personal. Aber all das ist lösbar.

Daher ist vernünftig, was die so genannten Ampel-Willigen verabredet haben: „Das System der Fallpauschalen zur Krankenhausfinanzierung wollen wir weiterentwickeln und in Hinblick auf Sektoren wie Geburtshilfe und Notfallversorgung sowie Kinder- und Jugendmedizin anpassen. Es bedarf mehr sektorenübergreifender Kooperation und Vernetzung zwischen den verschiedenen Gesundheitseinrichtungen und -berufen.“ Was bedeutet: So wie 2019 die Bezahlung der Pflegerinnen und Pfleger im Krankenhaus bereits aus den Fallpauschalen gelöst wurde, wird das in weiteren abgegrenzten Bereichen geschehen. Jedenfalls ist von Abschaffen und Ausstieg hier keine Rede. Ein gutes Zeichen.

Bildquelle: Pixabay, Bild von Silas Camargo Silão auf Pixabay

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Tags: Ampel-KoalitionBundestagwahlFallpauschalenGesundheitssystemKoalitionsverhandlungenKrankenhausfinanzierung
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