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Paragraf 219a – Die SPD beugt sich bis zur Selbstverleugnung

Petra Kappe Von Petra Kappe
29. Januar 2019
§219a muss weg

Die Große Koalition rauft sich wieder einmal irgendwie zusammen und verkündet lautstark ihre Einigung nach monatelangem Streit um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer, die insbesondere die konservativen Mitglieder mit ihrer Partei versöhnen will, meldet umgehend Prüfbedarf an, und die SPD verteidigt den Kompromiss tapfer, aber keineswegs glaubwürdig. Schließlich wollte sie den umstrittenen Paragrafen 219a ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch streichen.

Das ist eine bittere Niederlage. Die wird umso deutlicher, als eine Mehrheit im Bundestag für die Abschaffung jenes Paragrafen ist, auf dessen Grundlage eine Ärztin, die auf ihrer Homepage darüber informierte, dass sie in ihrer Praxis Schwangerschaftsabbrüche vornimmt, zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Die SPD, die doch so viel von Erneuerung und Profilschärfung spricht, beugt sich erneut bis zur Selbstverleugnung.

Um des lieben Koalitionsfriedens willen lassen sich die Sozialdemokraten auf einen faulen Kompromiss ein, und ausgerechnet ihre profiliertesten Persönlichkeiten im Kabinett, Justizministerin Katarina Barley und Familienministerin Franziska Giffey, müssen dafür nach außen geradestehen. Für eine Partei, die sich in diesen Tagen mit berechtigtem Stolz auf den langen Kampf ums Frauenwahlrecht besinnt, ist soviel Mangel an Haltung außerordentlich schwer nachvollziehbar.

Der Referentenentwurf, der nun mit den Ländern beraten und binnen einer Woche vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll, atmet ein überkommenes Frauenbild und wird die Notlage ungewollt Schwangerer nicht lindern. Statt seriöse Informationen von den Ärzten ihres Vertrauens zu erhalten, stoßen sie im Internet auf die aggressive Propaganda der Abtreibungsgegner. Mehr als ein Hinweis auf Schwangerschaftsabbrüche im Leistungsspektrum ihrer Praxis wird den Ärzten nicht gestattet.

Die betroffenen Frauen suchen jedoch in allererster Linie medizinische Informationen über den Eingriff, die Risiken, auch die Kosten. Ihnen den Zugang dazu unnötig zu erschweren, missachtet ihr Selbstbestimmungsrecht und unterstellt ihnen einen leichtfertigen Umgang mit der schwerwiegenden Entscheidung. Das ist finsterstes Mittelalter und an sich unfassbar für eine Gesetzgebung unter SPD-Mitwirkung im 21. Jahrhundert.

Bildquelle: flickr, Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, CC BY 2.0

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Tags: GroKoInformation über Schwangerschaftsabbruchkonservatives FrauenbildSchwangerschaftsabbruchSPD fällt umWerbeverbot§219a
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